Aufgaben:
Mitarbeit in einer produzierenden Küche (Schwerpunkt Bio-/Regionalküche) mit Frühstücks-, Zwischenmahlzeiten- und Mittagessenangebot Planung und Erstellung eines abwechslungsreichen, nachhaltigen Speisen- und Bewirtungsangebotes (Sitzungen und Veranstaltungen) Warenbeschaffung unter Berücksichtigung der hausinternen Ziele und den Vorgaben des HACCP Verantwortung der Küchenreinigung Mitarbeit und Vertretung der Küchenleitung hinsichtlich Aufgaben der Personalführung, Planung und Organisation
Qualifikation:
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Koch (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation Mehrjährige berufliche Erfahrung in der Gastronomie sowie in einer Bioküche sind wünschenswert Ausgeprägte Dienstleistungs- und Serviceorientierung sowie Kommunikationsfähigkeit Selbstständiges und strukturiertes Arbeiten Gute Kenntnisse in den MS-Office-Programmen Wir erwarten grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland
Wir bieten:
Anstellung und Vergütung richten sich nach der Kirchlichen Anstellungsordnung (entsprechend TVöD), die Stelle ist in Entgeltgruppe 8 bewertet Alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen und Urlaubsregelung über dem Mindesturlaub Sonderurlaub nach dem kirchlichen Recht Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Personalentwicklungsprogramme Familienfreundliche Angebote wie Gleitzeitregelung und Betriebskindertagesstätte Gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sowie Möglichkeit eines JobTickets mit Zuschuss Landeskirchliche Wohnungen nach Verfügbarkeit Als Beitrag zum Klimaschutz bieten wir Bike-Leasing an Programm zur Gesundheitsförderung wie Volleyballgruppe, Lauftreff und Mittagspausenangebote
Über Uns:
Der Evangelische Oberkirchenrat führt die landeskirchliche Verwaltung. Er berät Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und kirchliche Einrichtungen in theologischen und rechtlichen Fragen. Die Dienstaufsicht über die Verwaltung der Kirchenbezirke und Kirchengemeinden sowie über landeskirchliche Werke und Einrichtungen liegt beim Oberkirchenrat ebenso wie die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden der Landeskirche.