Das macht einen guten Ausbildungsbetrieb im Gastgewerbe aus
Eine fundierte Ausbildung ist für Hotels und Restaurants weit mehr als eine gesetzliche Aufgabe. Die Qualität entscheidet mit darüber, ob Nachwuchskräfte der Hospitality-Branche treu bleiben, sich mit ihrem Betrieb identifizieren und später Verantwortung übernehmen. Gerade in einem Umfeld mit frühen Schichten, Abendgeschäft, Wochenendarbeit und wechselnden Belastungsspitzen braucht es deshalb klare Regeln und eine Betreuung, die im Betriebsalltag tatsächlich funktioniert.
Wie wichtig das ist, zeigen die Ergebnisse des DGB-Ausbildungsreports 2025, für den 9.090 Azubis aus 25 häufig gewählten Berufen befragt wurden. Bei der Wahl des Betriebs waren ihnen vor allem eine gute Erreichbarkeit, ein gutes Betriebsklima, passende Arbeitszeiten und die Höhe der Ausbildungsvergütung wichtig. Zugleich lagen Berufe aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe in der Qualitätsbewertung erneut auf hinteren Plätzen. Für gastgewerbliche Betriebe ist das kein Grund zur Resignation, sondern ein konkreter Auftrag: Wer Ausbildungsqualität sichtbar und verlässlich lebt, kann sich im Wettbewerb um Nachwuchskräfte deutlich abheben.
Gute Ausbildung beginnt vor dem ersten Arbeitstag
Ein guter Start entsteht nicht erst mit der ersten Schicht. Bereits Stellenanzeige, Bewerbungsgespräch und Vertragsabschluss sollten ein realistisches Bild des Berufs vermitteln. Dazu gehören die attraktiven Seiten der Hospitality ebenso wie Wochenenddienste, wechselnde Einsatzzeiten und körperlich anspruchsvolle Phasen. Transparenz schützt vor falschen Erwartungen und schafft Vertrauen.
Vor Ausbildungsbeginn sollten der betriebliche Ausbildungsplan, die zuständigen Ansprechpartner und die ersten Wochen feststehen. Der Vertrag muss nach § 11 Berufsbildungsgesetz unter anderem Ausbildungsziel und -dauer, Ausbildungsstätte, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub sowie Regelungen zum Ausgleich oder zur Bezahlung von Überstunden enthalten. Eine verständliche Willkommensmappe kann diese Pflichtangaben um Dienstplanregeln, Ansprechpartner, Krankmeldung, Arbeitskleidung, Berufsschule und interne Lernangebote ergänzen.
Besonders hilfreich ist eine strukturierte Einarbeitung. Ein Hotel kann beispielsweise Rundgänge durch Küche, Service, Housekeeping, Front Office und Veranstaltungsbereich einplanen. In einem Restaurant sollten Warenwege, Hygieneabläufe, Kassenregeln, Sicherheitsvorgaben und die Zusammenarbeit zwischen Küche und Service erklärt werden. Entscheidend ist, dass der Azubi nicht nur Abläufe sieht, sondern versteht, warum sie für Qualität, Wirtschaftlichkeit und Gästezufriedenheit wichtig sind.
Diese Pflichten hat ein Ausbildungsbetrieb
Ausbildungsinhalte planmäßig vermitteln
Nach § 14 Berufsbildungsgesetz muss der Betrieb die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln, die für das Ausbildungsziel erforderlich ist. Die Ausbildung ist sachlich und zeitlich so zu gliedern, dass der Abschluss innerhalb der vorgesehenen Dauer erreichbar bleibt. Der Betrieb muss selbst ausbilden oder einen geeigneten Ausbilder ausdrücklich beauftragen.
Im Gastgewerbe bedeutet das: Ein Azubi ist keine günstige Aushilfe für dauerhaft gleichförmige Aufgaben. Natürlich gehören Aufräumen, Reinigen, Vorbereiten und wiederkehrende Routinen zu vielen Berufen der Branche. Solche Tätigkeiten dürfen aber nicht den Ausbildungsplan verdrängen. Ein angehender Koch muss beispielsweise nicht nur Mise en Place erledigen, sondern auch Waren beurteilen, Garverfahren anwenden, Speisen kalkulieren und Arbeitsprozesse organisieren lernen. Ein angehender Hotelfachmann braucht Einblicke in Reservierung, Empfang, Housekeeping, Verkauf und Veranstaltungsorganisation – entsprechend der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan.
Der Betrieb muss notwendige Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen, den Azubi zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten und ihm dafür Zeit am Arbeitsplatz geben. Das Berichtsheft sollte regelmäßig geprüft und als Steuerungsinstrument genutzt werden: Fehlende Lernfelder werden so früh sichtbar und können gezielt nachgeholt werden.
Berufsschule und Prüfungen haben Vorrang
Der Besuch der Berufsschule ist Bestandteil der dualen Ausbildung. Der Betrieb muss Azubis dafür freistellen und die gesetzlich bestimmten Zeiten auf die Ausbildungszeit anrechnen. Das gilt auch für Prüfungen, vorgeschriebene außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen und den Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung. Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darf der Azubi vorher nicht im Betrieb eingesetzt werden. Die Einzelheiten regelt § 15 BBiG.
Für Hotels und Restaurants heißt das vor allem: Personalknappheit oder eine starke Buchungslage dürfen nicht dazu führen, dass Berufsschule, Prüfungsvorbereitung oder vorgeschriebene Lerninhalte an den Rand gedrängt werden. Gute Betriebe betrachten die Schule als Partner und stimmen sich bei Lernproblemen oder organisatorischen Fragen frühzeitig ab.
Vergütung und Mehrarbeit korrekt regeln
Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein und mit jedem Ausbildungsjahr steigen. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung monatlich 724 € im ersten, 854 € im zweiten, 977 € im dritten und 1.014 € im vierten Ausbildungsjahr. Tarifverträge und die im Berufsbildungsgesetz geregelten Ausnahmen sind dabei zu beachten. Nicht tarifgebundene Betriebe müssen zusätzlich prüfen, ob einschlägige tarifliche Sätze für Branche und Region eine höhere Untergrenze ergeben.
Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus ist nach § 17 BBiG besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Ein verlässliches System zur Zeiterfassung gehört deshalb zu den Grundlagen eines seriösen Ausbildungsbetriebs. Gerade bei Banketten, Events, Gruppenanreisen oder unerwarteten Restaurantspitzen braucht es klare Regeln, wer Mehrarbeit anordnet, wie sie dokumentiert wird und wann der Ausgleich erfolgt.
Minderjährige Azubis besonders schützen
Für Azubis unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Grundsätzlich sind höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich erlaubt; außerdem gilt die Fünf-Tage-Woche. Jugendliche über 16 Jahre dürfen im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr eingesetzt werden. Arbeit am Samstag und Sonntag ist in der Branche unter bestimmten Voraussetzungen möglich, verlangt aber Ersatzruhetage. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen frei bleiben; mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei sein.
Auch Tätigkeiten mit besonderen Unfall-, Hitze-, Kälte- oder Gesundheitsgefahren sind begrenzt. In Küche, Spülbereich, Lager und Haustechnik braucht es deshalb sorgfältige Unterweisungen, geeignete Aufsicht und eine altersgerechte Aufgabenverteilung. Der Gästebetrieb ändert nichts an der Schutzpflicht des Ausbildungsbetriebs.
Was Azubis von einem guten Betrieb erwarten
Gesetzestreue ist die Basis, aber noch kein Alleinstellungsmerkmal. Nachwuchskräfte erwarten eine Ausbildung, in der sie lernen, Fragen stellen und schrittweise Verantwortung übernehmen können. Dazu braucht es vor allem Präsenz und Verlässlichkeit. Im DGB-Ausbildungsreport 2025 gaben 7,4 % der Befragten an, dass an ihrer Ausbildungsstelle kein Ausbilder zur Verfügung stand. Bei weiteren 11,1 % war der Ausbilder selten oder nie präsent. Der Report stellt zugleich einen Zusammenhang zwischen fehlender Betreuung, schwächerer fachlicher Bewertung und geringerer Zufriedenheit her.
Ein guter Ausbildungsbetrieb benennt deshalb einen festen Ansprechpartner und sorgt für Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder freien Tagen. Gerade in Häusern mit Schichtbetrieb reicht es nicht, einen Ausbilder nur auf dem Papier zu führen. Verantwortlichkeiten müssen in jeder relevanten Schicht klar sein.
Respekt und Feedback auf Augenhöhe
Der Ton in Küche, Service oder Empfang prägt die Lernkultur. Zeitdruck rechtfertigt weder Herabsetzungen noch Anschreien oder Bloßstellen vor Gästen und Kollegen. Fehler sollten zeitnah, konkret und möglichst unter vier Augen besprochen werden. Ebenso wichtig ist positives Feedback: Wer nur hört, was nicht funktioniert, kann die eigene Entwicklung kaum einschätzen.
Kurze wöchentliche Lernchecks und ein ausführlicheres Gespräch pro Monat schaffen Verbindlichkeit. Dabei können der Ausbildungsplan, das Berichtsheft, aktuelle Stärken, offene Lernziele und die Belastung im Dienstplan besprochen werden. Feedback sollte in beide Richtungen möglich sein. So erfahren Betriebe früh, wo Abläufe unklar sind oder Unterstützung fehlt.
Planbare Arbeitszeiten und faire Belastung
Abend- und Wochenenddienste gehören zum Gastgewerbe. Trotzdem erwarten Azubis zu Recht verlässliche Dienstpläne, eingehaltene Pausen und einen nachvollziehbaren Umgang mit Änderungen. Frühzeitig veröffentlichte Pläne erleichtern Berufsschule, Lernen, Familie und Freizeit. Häufige kurzfristige Wechsel wirken dagegen belastend und erschweren die Bindung an den Betrieb.
Der DGB-Ausbildungsreport zeigt, dass 32,3 % der befragten Azubis regelmäßig Überstunden leisteten. Für Arbeitgeber im Gastgewerbe folgt daraus eine klare Qualitätsfrage: Werden Azubis als Lernende eingeplant – oder schließen sie dauerhaft Personallücken? Ein guter Betrieb plant Lernzeiten, Feedback und Prüfungsvorbereitung ebenso verbindlich wie operative Schichten.
Entwicklung und Perspektive
Ausbildung wird attraktiver, wenn Fortschritt sichtbar wird. Eigenständige Aufgaben, interne Schulungen, Azubi-Projekte, Wettbewerbe oder Einsätze in Partnerbetrieben können zusätzliche Motivation schaffen. Im Hotel bieten sich etwa ein eigenes kleines Veranstaltungsprojekt, eine Social-Media-Idee für das Haus oder die Mitgestaltung eines Angebots an. In der Gastronomie können Azubis beispielsweise ein Menü kalkulieren, einen Aktionstag vorbereiten oder eine Warenkunde präsentieren.
Spätestens im letzten Ausbildungsjahr sollte der Betrieb offen über Übernahme, Einsatzbereich und Weiterbildung sprechen. Eine klare Perspektive stärkt die Bindung – auch dann, wenn nicht jeder Wunsch sofort erfüllbar ist. Der Dehoga greift viele dieser Punkte in den Leitsätzen seines Siegels „TOP-Ausbildungsbetrieb“ auf, darunter:
- eine angemessene Orientierungsphase,
- feste Bezugspersonen,
- qualifizierte Ausbilder,
- respektvollen Umgang,
- Zusammenarbeit mit der Berufsschule,
- Prüfungsvorbereitung und Karriereplanung.
So wird Ausbildungsqualität im Alltag messbar
Gute Absichten reichen nicht. Hotels und Restaurants brauchen einfache Routinen, anhand derer sich Ausbildungsqualität prüfen lässt. Eine kompakte betriebliche Checkliste kann so aussehen:
- Für jeden Ausbildungsberuf liegt ein aktueller betrieblicher Ausbildungsplan vor.
- Jeder Azubi kennt seinen Ausbilder und einen Vertreter.
- Die ersten Wochen folgen einem verbindlichen Einarbeitungsplan.
- Lernziele werden regelmäßig besprochen und dokumentiert.
- Das Berichtsheft kann während der Ausbildungszeit geführt werden und wird kontrolliert.
- Dienstpläne, Pausen, Berufsschulzeiten und Mehrarbeit werden korrekt erfasst.
- Ausbildungsfremde Tätigkeiten bleiben die Ausnahme.
- Feedback, Prüfungsvorbereitung und Karrieregespräche haben feste Termine.
- Azubis können Probleme ansprechen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Zusätzlich lohnt sich mindestens einmal pro Ausbildungsjahr eine anonyme Befragung. Schon wenige Fragen liefern Hinweise: Ist der Ausbilder erreichbar? Werden alle Lernfelder vermittelt? Ist der Dienstplan planbar? Fühlt sich der Azubi respektiert? Weiß er, an wen er sich bei Problemen wenden kann? Werden aus den Antworten konkrete Maßnahmen abgeleitet, wird Feedback zum echten Qualitätsinstrument.
Typische Warnsignale ernst nehmen
Mehrere Auffälligkeiten zeigen früh, dass ein Ausbildungsverhältnis aus dem Gleichgewicht gerät: Das Berichtsheft weist über Monate dieselben Aufgaben aus, Abteilungen werden trotz Ausbildungsplan nicht durchlaufen, Berufsschulzeiten sorgen regelmäßig für Diskussionen, Überstunden bleiben offen oder Gespräche finden nur bei Fehlern statt. Auch häufige Krankmeldungen, Rückzug oder ein plötzlicher Leistungsabfall können auf Überforderung oder Konflikte hinweisen.
In solchen Fällen sollte der Betrieb nicht bis zur Kündigung warten. Ein strukturiertes Gespräch, ein konkreter Lern- und Unterstützungsplan sowie bei Bedarf die Einbindung von Berufsschule oder zuständiger IHK können das Ausbildungsverhältnis stabilisieren. Entscheidend ist, Probleme nicht als mangelnden Willen abzutun, sondern Ursachen zu prüfen und verbindliche nächste Schritte festzulegen.
Gute Ausbildung stärkt den ganzen Betrieb
Ein guter Ausbildungsbetrieb erfüllt seine Pflichten, bleibt dabei aber nicht stehen. Er verbindet klare Lernziele mit respektvoller Führung, planbaren Bedingungen und echten Entwicklungschancen. Das ist gerade in Hotellerie und Gastronomie anspruchsvoll – und zugleich besonders wirksam.
Azubis, die fachlich sicher werden und sich als Teil des Teams erleben, können später zu verlässlichen Fachkräften, Ausbildern und Führungskräften heranwachsen. Ausbildungsqualität ist deshalb keine Zusatzleistung, sondern eine Investition in Service, Gästezufriedenheit und die Zukunft des Betriebs.
(BIBB/ Bundesministerium der Justiz/ Dehoga/ DGB/ IHK Karlsruhe/ SAHO)