Nachweispflicht

IST-Studieninstitut hilft Unternehmen beim KI-Nachweis nach EU AI Act

Frau mit Tablet
Mit einem Zeitaufwand von nur rund fünf Stunden bietet der Online-Kurs „KI kompakt (EU AI Act)“ des IST-Studieninstitutes eine besonders effiziente Zertifizierung für Berufstätige. (Foto: © Adobe / IST-Studieninstitut)
Unternehmen stehen mit dem EU AI Act vor neuen Pflichten: Mitarbeiter müssen im Umgang mit KI geschult und ihre Qualifikation nachweisbar sein. Mit der Online-Weiterbildung „KI kompakt (EU AI Act)“ liefert das IST-Studieninstitut ein Format, mit dem dieser Nachweis erbracht werden kann.
Freitag, 16.01.2026, 13:20 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Unternehmen, die Künstliche Intelligenz nutzen, müssen künftig nachweisen, dass ihre Mitarbeiter qualifiziert im Umgang mit diesen Technologien sind – so sieht es der EU AI Act vor. Das IST-Studieninstitut bietet mit der Weiterbildung „KI kompakt (EU AI Act)“ ab sofort ein praxisnahes Online-Format, mit dem dieser Nachweis erbracht werden kann.

Kompakt, rechtssicher und online durchführbar

Die flexible Online-Schulung vermittelt Grundlagenwissen zu Künstlicher Intelligenz und den Anforderungen des EU AI Acts. Dabei zeigt die Schulung vor allem, wie KI-Anwendungen produktiv im Arbeitsalltag eingesetzt werden können – z. B. durch klar formulierte Prompts, mit denen sich Prozesse effizient gestalten lassen.

Die Online-Schulung ist kompakt aufgebaut und besteht aus nur zwei Online-Vorlesungen à 30 Minuten und zwei Webinaren à zwei Stunden.

Flexibel starten – Nachweispflicht erfüllen

Die Weiterbildung startet sechsmal jährlich: im Januar, Februar, März, September, Oktober und November. Unternehmen erhalten damit eine direkt einsetzbare Lösung, um die Kompetenzanforderungen des EU AI Acts nachweislich und vorausschauend zu erfüllen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.ist.de/kuenstliche-intelligenz-weiterbildung.

(IST-Hochschule für Management/SAKL)

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