Arbeitsmarktzugang

Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen

Kellnerin bringt Kuchen an den Tisch
Gerade personalintensive Bereiche wie Gastronomie und Hotellerie könnten von einer schnelleren Arbeitsmarktzulassung für Asylbewerber profitieren. (Foto: © Drazen/stock.adobe.com)
Asylbewerber sollen künftig bereits nach drei Monaten arbeiten dürfen – auch wenn ihr Asylverfahren noch läuft. Für das personalintensive Gastgewerbe könnte die geplante Neuregelung zusätzliche Chancen im Kampf gegen den anhaltenden Personalmangel eröffnen.
Dienstag, 24.02.2026, 10:25 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Viele Asylbewerber sollen künftig schneller arbeiten dürfen als bisher. Auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollen sie grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Job annehmen können.

„Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell“, sagte Innenminister Alexander Dobrindt der „Bild am Sonntag“. Damit nennt der CSU-Politiker Details eines zwischen Union und SPD gefundenen Kompromisses zur Asylpolitik. Das Innenministerium erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die rechtliche Grundlage dafür solle im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) geschaffen werden, das kurz vor der Umsetzung im Bundestag stehe.

Für personalintensive Branchen wie die Gastronomie und Hotellerie könnte eine schnellere Arbeitsmarktzulassung Erleichterungen beim Personalmangel bedeuten. Das Gastgewerbe zählt laut Bundesagentur für Arbeit weiterhin zu den Branchen mit überdurchschnittlichem Arbeitskräftebedarf. Seit Jahren herrscht dabei in der Branche ein struktureller Personalmangel. Durch die Verkürzung des Arbeitsverbots für Asylbewerber auf drei Monate stünde Betrieben ein größerer Kreis potenzieller Arbeitskräfte früher zur Verfügung.

Bislang Wartezeit von bis zu sechs Monaten 

Aktuell gibt es laut Arbeitsministerium faktisch ein sechsmonatiges Arbeitsverbot für Asylbewerbewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Das betrifft zum Beispiel Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die verpflichtet sind, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu leben. Ausnahmen kann laut Asylgesetz die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen. 

Nun soll das Arbeitsverbot laut Innenministerium gelockert werden – eine Arbeitspflicht soll es aber nicht geben. Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt, betonte Dobrindt. „Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit.“

Gerade das Gastgewerbe kann hierbei eine entscheidende Rolle spielen. Immerhin gilt die Branche nicht nur als starke Wirtschaftskraft, sondern auch als unverzichtbarer Integrationsmotor sowie als Ort der Begegnung und des Austauschs für den sozialen Zusammenhalt.

Internationale Teams sind in vielen gastgewerblichen Betrieben längst Realität. Die Arbeit in einem operativen Umfeld wie dem Gastgewerbe bietet den Asylbewerbern daher neben unmittelbarer Sprachpraxis eine gute soziale Einbindung sowie schnelle Qualifizierungsmöglichkeiten. Eine frühere Beschäftigungsaufnahme könnte somit auch den Integrationsprozesse beschleunigen – insbesondere, wenn sie mit Sprachförderung kombiniert wird.

Neuregelung ohne Einfluss auf Asylverfahren

Die Neuregelung soll keinen Einfluss auf Ablauf oder Ausgang des Asylverfahrens haben. Ob eine Person einen Job habe oder nicht, wirke sich nicht auf die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Schutz aus, betonte das Ministerium. 

Ausdrücklich nicht profitieren sollen bereits abgelehnte Asylbewerber und Menschen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder falsche Angaben über Fluchtgründe machen. 

Asylbewerber dürfen ihr Erwerbseinkommen grundsätzlich behalten. Wenn die Sozialleistungen bekommen, wird das Einkommen angerechnet.

Koalitionspartner ist einverstanden, Grüne fürchten Täuschung

Die SPD unterstützt Dobrindts Pläne. „Arbeit ist ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration, insbesondere um die deutsche Sprache schnell zu lernen“, sagte der erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, der „Rheinischen Post“.

Außerdem brauche die deutsche Wirtschaft ja dringend Arbeitskräfte. Daher sei es zu begrüßen, „dass Minister Dobrindt jetzt hier den Koalitionsvertrag umsetzt“, sagte der SPD-Politiker.

In ihrem Vertrag hatten Union und SPD zugesagt: „Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir abbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren.“

Die Grünen jedoch warnten vor einem „Täuschungsmanöver“. Entscheidend sei am Ende doch, ob tatsächlich alle Betroffenen arbeiten dürften – „oder ob erneut große Gruppen ausgeschlossen werden“, sagte Innenpolitiker Marcel Emmerich der „Rheinischen Post“. Außerdem sei Dobrindt nicht konsequent in seiner Linie. Einerseits verspreche er einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, andererseits würden Integrationskurse eingeschränkt, obwohl das Lernen der Sprache zentral für eine nachhaltige Integration sei. 

Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. „Ob es Herr Dobrindt wirklich ernst damit meint, Menschen in Arbeit zu bringen, wird er noch beweisen müssen. Wir warten auf den Gesetzentwurf“, sagte er der Funke-Mediengruppe. 

SPD will Bleiberecht und Arbeitserlaubnis verknüpfen 

Die SPD will bei der Verkürzung der Arbeitssperre für Asylbewerber auf drei Monate auch ein Bleiberecht auf den Tisch bringen. Nach einer Sitzung des Parteipräsidiums begrüßte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf Pläne für eine schnellere Beschäftigungserlaubnis.

Für die SPD sei dies aber der Schritt zu sagen, es müsse dann auch eine Bleibeperspektive geben. „Wer arbeitet, wer Arbeit hier findet, wer sich integriert, der muss auch eine Bleibeperspektive haben. Das ist aus unserer Sicht eine total mehrheitsfähige Meinung, auch in der Bevölkerung“, sagte Klüssendorf. Er stellte die Frage, welcher Arbeitgeber jemanden einstelle, „wo er nicht weiß, ob der morgen noch da ist“.

Reform des Europäischen Asylsystems ab Mitte des Jahres

Umsetzen will die Koalition die Pläne mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland. Diese war am 14. Mai 2024 in Brüssel beschlossen worden und wird Mitte des Jahres anwendbar. Die EU-Mitgliedstaaten müssen entsprechend ihr nationales Recht anpassen. Im Bundestag ist das noch nicht abschließend beschlossen, es wird aber erwartet, dass das Thema in Kürze auf der Tagesordnung steht. 

Mit dem Gesetz sollen auch etwa Verfahren beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Außerdem sollen Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht. 

Für Menschen aus Herkunftsstaaten, deren Bürger in Europa nur selten als schutzbedürftig anerkannt werden, soll es Asylverfahren an den EU-Außengrenzen geben.

Eine Chance für das Gastgewerbe

Für die Gastronomie und Hotellerie könnte die geplante Verkürzung des Arbeitsverbots für Asylbewerber auf drei Monate eine Chance sein. Sollte die Neuregelung tatsächlich umgesetzt werden, stünde Betrieben ein größerer Kreis potenzieller Arbeitskräfte früher zur Verfügung.

Gerade in personalintensiven Bereichen wie dem Gastgewerbe könnte dies helfen, vakante Stellen schneller zu besetzen und betriebliche Abläufe zu stabilisieren. Damit könnte sich für Betriebe eine Chance ergeben, frühzeitig Talente zu integrieren, auszubilden und langfristig zu binden.

Die geplante Verkürzung des Arbeitsverbots könnte damit dem Gastgewerbe – insbesondere im Bereich Service, Küche und Housekeeping – zusätzlichen Personalzugang eröffnen. Gleichzeitig bleibt entscheidend, wie praxisnah und bürokratiearm die Umsetzung erfolgt und ob begleitende Sprach- und Qualifizierungsangebote gesichert sind.

(dpa/SAKL)

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