Bundestag beschließt Asylreform – Arbeitsmarktzugang wird erleichtert
Der Bundestag hat Asyl-Verschärfungen und Erleichterungen beim Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen AfD, Grüne und Linke. Zum Großteil setzt die schwarz-rote Koalition damit eine auf EU-Ebene bereits 2024 beschlossene Reform in deutsches Recht um.
Vor allem ein Punkt der Reform kann dabei auch für das Gastgewerbe eine relevante Bedeutung haben.
Zuständigkeitsverfahren in Europa werden beschleunigt
Kernpunkte der Reform sind die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden sowie Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote. Deutschland als Staat mitten in Europa ist davon lediglich mit Blick auf internationale Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, sollen kürzer werden. Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat sollen länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht. Die Länder können sogenannte Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht einrichten, in denen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land zuständig wäre.
Manche sollen früher arbeiten dürfen
Daneben sollen Asylbewerber, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, bereits nach drei Monaten in Deutschland arbeiten. Aktuell gibt es faktisch ein sechsmonatiges Arbeitsverbot für Asylbewerber, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Wer nicht mehr dort wohnt, darf jetzt schon nach drei Monaten arbeiten.
Ausnahmen für die Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen kann die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen.
Gerade für das Gastgewerbe könnte diese Verkürzung des Arbeitsverbots relevant sein. In der Branche herrscht seit Jahren ein andauernder Personalmangel. Ein früherer Zugang zum Arbeitsmarkt könnte es Betrieben ermöglichen, Asylbewerber früher als Mitarbeiter zu gewinnen und dadurch vakante Stellen früher zu besetzen.
Dennoch bleibt entscheidend, wie praktikabel die Umsetzung im betrieblichen Alltag erfolgt – etwa bei Genehmigungsverfahren, Aufenthaltsstatus oder begleitender Sprachförderung. Ohne klare und verlässliche Rahmenbedingungen dürfte der Effekt für Unternehmen begrenzt bleiben. Die Frage, wie schnell und bürokratiearm vorhandene Potenziale in Beschäftigung überführt werden können, bleibt damit offen.
Kritik von Grünen und Linken
Der Grüne Lukas Benner sprach von der „größten Asylrechtsverschärfung seit 1993“. Europäische Regeln müssten zwar umgesetzt werden, die Koalition habe ihren Ermessensspielraum dabei aber mit übermäßiger Härte genutzt. Unter anderem mit Blick auf Bewegungseinschränkungen für Asylbewerber sagte er, das sei „falsch und verfassungsrechtlich höchst problematisch“.
Clara Bünger von der Linksfraktion erklärte, die Reform bringe „mehr Chaos, Leid, Rechtlosigkeit“ statt wie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versprochen mehr Ordnung. Die europäische Migrationspolitik sei über Jahre dysfunktional gewesen, sagte Dobrindt, der die Reform als wichtigen Fortschritt lobte.
Der SPD-Politiker Sebastian Fiedler versprach: „Schutz erhält, wer schutzbedürftig ist.“ Er wies Vorwürfe von Linken und Grünen zurück, Kinder könnten in Haft genommen werden: Es gehe um eine seltene Ausnahmeregelung für Kinder, deren Eltern in Haft genommen würden.
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmalig Asyl beantragen, sinkt seit Herbst 2023. Wurden 2024 noch knapp 230.000 Asylerstanträge gestellt, so sank diese Zahl im vergangenen Jahr auf rund 113.000 Erstanträge. Fachleute gehen davon aus, dass neben den Binnengrenzkontrollen auch der Machtwechsel in Syrien im Dezember 2024 hier eine Rolle spielt.
(dpa/SAKL)