Aufgebesserte Teilzeitgehälter

Neustartbonus soll Tourismusmitarbeitern helfen

Ein „Neustartbonus“ soll österreichischen Tourismus- und Gastronomiebetrieben die Einstellung von Teilzeitkräften erleichtern. (© Andrey Popov/fotolia.com)
Österreichs Regierung hat aktuell einen sogenannten „Neustartbonus“ vorgestellt, der die Anstellung von Teilzeitkräften erleichtern und speziell Tourismusbeschäftigten helfen soll.
Donnerstag, 28.05.2020, 12:37 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Die österreichische Bundesregierung will die Anstellung von Arbeitnehmern erleichtern, die wegen der Corona-Krise noch nicht in Vollzeit beschäftigt werden können. Ein sogenannter „Neustartbonus“ soll das Teilzeitgehalt auf 80 Prozent der Vollzeitsumme aufbessern, kündigte Arbeitsministerin Christine Aschbacher dieser Tage an. Beantragt werden kann der Bonus über das AMS.

Nutzen soll diese Maßnahme in erster Linie Gastronomie und Tourismus, die von der Coronakrise besonders getroffen wurden. Viele Unternehmer in diesen Branchen können wegen finanzieller Einbußen durch die Pandemie oder wegen zu geringer Nachfrage seitens der Gäste ihre Arbeitskräfte noch nicht Vollzeit anstellen. Aschbacher erhofft sich dadurch die Anstellung von rund 15.000 Personen.

Branchenvertreter erfreut

Lob für diese Maßnahme kommt von der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Das sei der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt, meinte etwa ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. Der Neustartbonus sehe auf den ersten Blick wie eine sehr gelungene Maßnahme aus, eine rasche begleitende Evaluierung vorausgesetzt „kann sich das nur als Win-Win-Situation herausstellen.“ Der Neustartbonus sei nach den 40 Mio. Euro Sonderbudget für die Österreich Werbung, den Gesundheitstests für Tourismusmitarbeiter und den neuerlichen Lockerungen mit einem Fokus auf Veranstaltungen die vierte spürbare Hilfsmaßnahme für den Tourismus binnen weniger Tage.

Und auch in der Wirtschaftskammer wird der Neustartbonus positiv aufgenommen. „Zahlreiche Saisonbetriebe suchen derzeit nach Arbeitskräften, die jedoch aufgrund der aktuell eingeschränkten betrieblichen Situation noch nicht in Vollzeit eingestellt werden können. Die Kurzarbeit, die das politische Ziel verfolgt Beschäftigte im Betrieb zu halten, ist für Neuanstellungen nicht anwendbar. Mit dem Neustartbonus können nun Arbeitnehmer in Teilzeitbeschäftigung in den Betrieb geholt werden“, so Tirols Hotellerieobmann Mario Gerber. Mit Blick auf die unbefriedigende Verdienstsituation schaffe der Neustartbonus als Kombilohnmodell einen wesentlichen Anreiz. Mit diesem werde das Nettogehalt in einem ersten Schritt auf ca. 80 Prozent des Vorbezugs – dies entspricht 145 Prozent des Arbeitslosengeldes – aufgestockt. „Damit wird das Arbeiten in Teilzeit in dieser für die Unternehmen entscheidenden Phase finanziell markant attraktiver und der Gang zum AMS zugleich unattraktiver“, so Gerber.

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