Beschäftigte

Nicht alle Minijobber bekommen den gesetzlichen Mindestlohn!

Wirt an der Bar
Rund die Hälfte aller Minijobber erhalten laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro (© pixabay.com)
Wie viel Geld bekommen geringfügig beschäftigte Servicekräfte eigentlich am Monatsende wirklich ausgezahlt? Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) schlägt Alarm.
Montag, 30.01.2017, 15:02 Uhr, Autor: Felix Lauther

Deutsche Minijobber erhalten nicht immer den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Das ist die Kernaussage der aktuellen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet. Knapp 50 Prozent der geringfügig Beschäftigten erhielten weniger als 8,50 brutto die Stunde. Das sind unterm Strich nicht ganz 5,50 Euro netto. „Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben“, konstatieren die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert. Das Mindestlohngesetz findet bei Minijobbern offenbar „noch längst nicht flächendeckende“ Anwendung, wie die Süddeutsche Zeitung die Autoren weiter zitiert.

Wie vielen Minijobber konkret der gesetzlichen Mindestlohn vorenthalten wird, ist laut der Studie nicht verifizierbar. Das Institut befragte insgesamt 40.000 Bürger. Gemäß der Bundesagentur für Arbeit gibt es rund 7,2 Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland. Bei 4,8 Millionen Beschäftigungsverhältnissen handelt es sich nicht um hauptberufliche Tätigkeiten.

Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn flächendeckend. Aktuell liegt er bei 8,84 Euro. (spiegel.de / FL)

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