Ratgeber

Brandschutzmaßnahmen: 7 Tipps zur Vermeidung der Katastrophe

Mann hält erschreckt Topf mit Flammen von sich
Wer seinen Gastro-Betrieb mit den richtigen Brandschutzmaßnahmen absichert, minimiert das Risiko, im Fall der Fälle plötzlich ruiniert zu sein. (© Focus Pocus LTD / fotolia)
Kommen Gäste oder das Personal durch unsachgemäße Brandschutzeinrichtungen im Ernstfall zu Schaden, ist für den Gastronom oder Hotelier guter Rat sehr teuer. Es gibt aber Maßnahmen, die das drohende Fiasko bereits im Keim ersticken können.
Montag, 20.03.2017, 16:15 Uhr, Autor: Felix Lauther

In Hotels und Gaststätten ist ein ordnungsgemäßer Brandschutz unabdingbar. Kaum vorzustellen, wenn die Gäste oder das Personal im Falle eines Brandes zu Schaden kommen, nur weil der Hotelier oder Gastronom hinsichtlich der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen fahrlässig gehandelt hat. HOGAPAGE Today zeigt, wie Brandschutz in Gastronomie und Hotellerie optimal funktionieren kann:

1. Konzessionserteilung
Wer in seinem Lokal alkoholische Getränke ausschenken will, braucht eine Konzession vom Verbraucherschutzamt. Der Gastronom erhält die Konzession jedoch nur, wenn die Feuerwehr den Brandschutz im Betrieb abgesegnet hat. Besprechen Sie mit der Feuerwehr vor Ort, wo und wie Sie alkoholische Getränke verkaufen wollen.

2. Umbauten und Nutzungsänderungen
Bauliche Veränderungen müssen durch die zuständige Bauprüfabteilung genehmigt werden. Auch harmlos erscheinende Nutzungsänderungen, wie z. B. die Einrichtung von Personalräumen in ehemaligen Abstellräumen oder in Dachböden, können feuerpolizeilich und auch baurechtlich unzulässig sein. Die Einschaltung der Bauprüfabteilung bzw. des Wirtschafts‑ und Ordnungsamtes ist daher notwendig. Die Feuerwehr wird dann automatisch mit eingeschaltet.

3. Renovierungen und Einrichtung
Renovierungen müssen Sie nicht extra feuerpolizeilich oder vom Verbraucherschutzamt genehmigen lassen! Das gilt aber nicht für alle „Verschönerungen“ im Betrieb. Gastronomen und Hoteliers sollten sich daher vorab beim zuständigen Bauaufsichtsamt über die Vorschriften informieren.

Wand- und Deckenverkleidungen
Wand‑ und Deckenverkleidungen müssen in der Regel schwerentflammbar nach DIN‑4102 sein. In Rettungswegen, wie Fluren und Treppenräumen, ist nur nichtbrennbares Material nach DIN 4102 zulässig. Auch Kunststoffe, die schwerentflammbar sind, können wegen ihres ungünstigen Verhaltens bei Bränden (brennendes Abtropfen, heißes Abfallen, starke und giftige Qualmbildung) eine erhebliche Gefahr darstellen und dürfen, wenn sie diese Eigenschaften haben, nicht eingebaut werden. In Zweifelsfällen ist vorherige Beratung durch die Feuerwehr günstiger, als bei der nächsten Überprüfung eventuell Mängel zu beheben.

Dekorationen, Vorhänge, Gardinen
Dekorationen, Vorhänge, Gardinen und ähnliche Ausstattungen müssen schwerentflammbar sein. Der Nachweis für die Schwerentflammbarkeit ist nach DIN 4102 zu erbringen; normalentflammbares Material ist zulässig, wenn es auf 20 v.H. der Gesamtwandfläche begrenzt und die Deckenverkleidung mindestens schwerentflammbar ist (EntwurfGast BauVO § 7, Abs. 1). Fußbodenbeläge müssen schwerentflammbar nach DIN 4102 sein.

Gastronomen und Hoteliers sollten sich beim Kauf oder bei Ausführung der Imprägnierung die entsprechenden Prüfzeugnisse oder Bescheinigungen aushändigen zu lassen. Sie dienen einerseits zum Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung gegenüber den Behörden, andererseits kann von diesem Nachweis auch ihr Versicherungsschutz nach einem Brand abhängig sein.

Die Feuerwehr empfiehlt, für Gardinen Glasfaserstoffe zu verwenden, sie sind dauerhaft nichtbrennbar und brauchen nach der Wäsche nicht neu imprägniert zu werden. Wer andere Gardinenstoffe nutzen will, der kann diese mit dem entsprechenden Flammenschutzmittel imprägnieren lassen.

4. Veranstaltungen
Im Gastraum orientiert sich die zulässige Personenhöchstzahl immer an der Anzahl und Breite der Ausgänge und der vorhandenen Inneneinrichtung. Bei größeren Versammlungsräumen (etwa ab 100 Personen) wird die maximal zulässige Personenzahl nach besonderer Prüfung durch die Feuerwehr vom Verbraucherschutzamt oder von der Bauprüfabteilung festgelegt.

5. Notausgänge und Rettungswege
Notausgänge müssen gut erkennbar und jederzeit von den Gästen schnell zu öffnen sein. Diese Rettungswege müssen immer begehbar sein, auch dann, wenn das Restaurant oder Hotel geschlossen ist. Hinweisschilder müssen gemäß BGV – A 8 (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) dauerhaft und gut sichtbar sein. Schlüsselkästen sind an Notausgängen von Versammlungsräumen nicht zulässig, weil sie bei Gedränge und Panik nicht immer leicht geöffnet werden können.

6. Wartung von Feuerlösch‑ und Sicherheitseinrichtungen
Alle baulichen Anlagen, wie die Küche, das Lager oder der Gastraum müssen allen feuerpolizeilich Überprüfungen standhalten. D. h., dass Gastro-Profis dafür sorgen müssen, dass Geräte und Anlagen immer gewartet werden. Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Gastronomen sollten auch die Rauchklappen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen, genau wie die Feuerschutztüren und Feuermelder. Das gleiche gilt – soweit vorhanden – auch für Frühwarn- und Rundspruchanalgen.

7. Brandschutzordnung
Bei größeren Hotels z. B. ist es wichtig, dass organisatorische Vorkehrungen für den Brandfall im Vorfeld geklärt und festgelegt werden. Die Brandschutzabteilung der Feuerwehr gibt auf Muster für Brandschutzordnungen für Hotels heraus, die dann auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt werden können.

Frühwarnanlagen
Die Feuerwehr empfiehlt, in Hotelfluren Rauchmelder als Frühwarnanlagen einzubauen. Den Einbau sollte eine Fachfirma übernehmen, wobei nur vom Verband der Sachversicherer anerkannte Geräte bzw. Alarmsysteme verwendet werden sollten. Beratung gibt´s auch hier von der Feuerwehr.

Alarmanlagen
Größere Beherbergungsbetrieben (ab 12 Betten) müssen auch Alarmierungseinrichtungen installieren, mit denen Gäste und Betriebsangehörige bei Gefahr gewarnt werden können. Es empfiehlt sich, Rundspruchanlagen einzubauen, die möglicherweise mit ohnehin vorhandenen Radio- oder Fernsehgeräten kombiniert werden können (Vorrangschaltung).

Wer muss sich im Schadensfall wie verantworten?
Werden Gäste oder Mitarbeiter durch einen Brand verletzt, stellt sich zwangsläufig die Frage, wer für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden kann. Beim Schaden kann es sich um einen Sachschaden an eigenem oder fremdem Eigentum oder um einen Personenschaden handeln. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 Abs. 1 BGB).

Verstößt ein Gastronom oder Hotelier vorsätzlich oder fahrlässig gegen Brandschutzvorschriften, haftet er im Schadensfall zivilrechtlich. Er muss als Inhaber dafür sorgen, dass alle Verkehrssicherheitspflichten des Gebäudes, bzw. Gastraums, eingehalten werden. Diese Haftung kann er aber auch auf einen leitenden Mitarbeiter im Betrieb übertragen. Für die Einhaltung aller Betriebsvorschriften ist der Betreiber oder leitende Mitarbeiter verantwortlich.

Die IHK München hat einen kostenlosen Leitfaden erstellt, der alle wichtigen Fragen zum Thema „Brandschutz für Gastronomie und Hotellerie“ detailliert beantwortet…

(Dehoga / IHK / FL)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Besorgter Geschäftsmann starrt auf Laptop
Management in Zeiten der Krise
Management in Zeiten der Krise

Was man als Tourismus-Unternehmer jetzt tun kann

Viele Führungskräfte denken nach Ansicht von Kohl & Partner derzeit zu defensiv und pessimistisch und übersehen, dass vor allem in dieser schwierigen Zeit Zuversicht und Leadership gebraucht werden.
Lothar Lenke und sein Nachfolger Andreas Klein
Jubiläum
Jubiläum

20 Jahre HOGAST in Deutschland

Mit einem großen Symposium in Augsburg feierte HOGAST ihr Jubiläum: Seit 20 Jahren ist die Einkaufsgemeinschaft als Tochter der österreichischen Muttergesellschaft in Deutschland aktiv.
Das Team des Management Forums Starnberg.
Jubiläum
Jubiläum

25 Jahre Management Forum Starnberg

Seit einem Vierteljahrhundert hat man sich im bayrischen Starnberg auf die Weiterbildung von Führungskräften spezialisiert – speziell auch für das Gastgewerbe.
Facebook Daumen-hoch-Symbole folgen Mann, der mit dem Zeigefinger winkt
Tipps & Tricks
Tipps & Tricks

Hotellerie: 7 Tipps für mehr Buchungen über Facebook

Facebook hat sich zu einem nützlichen Werbekanal für Hotels und Restaurants entwickelt. Wer seine Social-Media-Karten gut spielt, profitiert nicht nur von guter Mund-zu-Mund-Propaganda, sondern kann auch mehr Buchungen aus dem Hut zaubern. 
Mann beim Psychologen
Gesundheit und Stress
Gesundheit und Stress

Burnout in der Gastro: Diese Therapien zahlt die Kasse

In der Gastro überleben nur die härtesten Hunde. Aber wenn der Motor doch irgendwann zu heiß läuft, können die psychischen Folgen fatal sein. Betroffene Gastro-Profis werden hierbei von ihrer gesetzlichen Krankenkasse aber nicht im Regen stehen gelassen.
Mann hält Uhr vor seinen Kopf
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Überstundenausgleich: Welche Rechte und Pflichten gibt es?

Wer in der Gastro arbeitet, könnte über das Thema Überstunden ganze Liederbücher verfassen. Mitarbeiter, die einen Ausgleich für ihre geleistete Mehrarbeit wollen, müssen sich mit ihrem Chef einigen. Wir haben zusammengetragen, welche Rechten und Pflichten Mitarbeiter haben.
Mann hält Finger wie Pistole. Aus den Fingern tritt Rauch aus
Fehlzeitenreport der AOK
Fehlzeitenreport der AOK

Betriebsklima: Jeder Vierte ist am Arbeitsplatz unzufrieden

Wer mit einem mulmigen Gefühl in die Arbeit geht, der ist auch anfälliger für körperliche und seelische Erkrankungen. Der „Fehlzeitenreport“ der Krankenkasse AOK zeigt, dass die Fehlzeiten auch in der Gastro immer höher werden.