Firmenweihnachtsfeier

Freizeitvergnügen oder Arbeitszeitzuckerl?

Lustige Firmenweihnachtsfeier
Firmenweihnachtsfeiern können lustig sein, bergen aber immer auch eine gewisse Fettnäpfchen-Gefahr. (©ty – stock.adobe.com)
Die einen genießen den Punsch mit Kollegen, den anderen graut es davor, ihre Freizeit mit Leuten aus der Firma verbringen zu müssen. Doch worauf sollte man bei der Firmenweihnachtsfeier achten?
Donnerstag, 05.12.2019, 09:29 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Wer selber in der Gastronomie arbeitet, wird vermutlich im Dezember kaum Zeit für eine interne Weihnachtsfeier finden, in den meisten anderen Unternehmen, ist sie dagegen eine Art Ritual. Doch für alle Rituale existieren auch gewisse Regeln, die man befolgen sollte, um nicht unangenehm aufzufallen. Das beginnt etwa schon bei der Frage, ob man die Einladung des Chefs zur Weihnachtsfeier annehmen muss.

Arbeitsrechtsexperten der österreichischen Arbeiterkammer (AK) raten jedenfalls, den kleinen Umtrunk mit Vanillekipferln oder die Teilnahme an einer kurzen Weihnachtsansprache keinesfalls aus­zu­schlag­en, wenn der Chef während der Arbeitszeit dazu einlädt: Auch wenn man nicht darauf brennt: Es wäre laut AK ein diplomatischer Fauxpas und kann ein­em unnötige Antipathie einbringen oder als Arroganz und Außenseitertum aus­ge­legt werden. Auch wer kein Partylöwe ist, sollte die Chance nutzen, mit dem Chef und Kolleg­en in etwas lockerer Atmosphäre zu plaudern als sonst. Findet das kurze Zu­sammen­sein auf ausdrückliche Einladung während der Arbeitszeit statt, ist die Zeit grund­sätz­lich Geschenk der Firma und muss auch bezahlt werden.

Anders sieht es aus, wenn ein Betrieb zu einer Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit lädt, etwa zum abendlichen Lokalbesuch. Hier besteht – je nach Firmenkultur – größere Toleranz, wenn jemand nicht zum Fest kommen kann oder will. Die Teilnahme ist freiwillig und auch unbezahlt. Trotzdem ist auch hier – speziell bei kleineren Firmen – zumindest eine kurze Teilnahme kein Fehler. Man muss ja nicht bis Mitternacht bleiben. Ein generelles Recht auf eine Firmen-Weihnachtfeier gibt es übrigens nicht.

Vorsicht vor Fettnäpfchen!

Auch wenn Weihnachtsfeiern dazu dienen, sozialen Kitt in die Arbeit zu bring­en: Sie sind keine Familienfeiern und Bürokollegen sind auch nach dem fünften Punsch keine Beichtväter mit Schweigegelübde! Ein paar Tipps sollte man laut AK jedenfalls beachten:

  • Alkohol nur in Maßen: Gefahrenpotenzial Nummer 1 ist das Gläschen zu viel. Es lockert Zunge und Selbstkontrolle. Wer sich dann zu viel herausnimmt, kann sogar eine Entlassung ris­kier­en.
  • Angemessene Kleidung: Lieber zuerst nachfragen, was in der Firma Usus ist, als sich mit originellen Rentierhörnern und Engels­flügeln lächerlich zu machen. Schickmachen ist ok, aber nicht zu sehr aufbrezeln.
  • Harmlose Heiterkeit: Nichts ist langweiliger, als mit Kolleg­en auch noch beim Fest über die Arbeit zu reden. Bringen Sie sich ruhig mit lustigen Anekdoten ein, aber bitte keine Ge­schicht­en über die jüngsten Partyexzesse! Tabu sind auch Ge­spräche über allzu Privates, etwa Eheprobleme in allen Details, Jobangst, Krankheit oder Geldsorgen.
  • Flirten nur in homöopathischen Dosen: Ein bisschen Wim­pern­klimpern und charmante Komplimente sind eine Sache. An­züg­lich­keit­en oder Tanzen mit gewagter Tuchfühlung sind hin­gegen No-Gos und brandgefährlich: Schlimmstenfalls kann es den Job kosten. Jedenfalls wird man so zum Tratschthema Nummer 1.
  • Verbrüderung mit Vorbehalt: Keine Weihnachtsfeiern ohne Duz-Angebote! Unter Kollegen erleichtert das ja oft die weitere Zusammenarbeit und ist kein Problem. Vorsicht jedoch, wenn einem der Chef zu fortgeschrittener Stunde das Du-Wort anbietet. Am besten ist es daher am nächsten Tag zu warten, wie man selbst vom Vorgesetzen angesprochen wird, um zu sehen, ob nach wie vor joviale Umgangsformen angesagt sind. (AK/CK)
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