Unbefristet oder gar nicht

Jobsuchende wollen Sicherheit

Junge Frau schaut skeptisch auf ihren befristeten Arbeitsvertrag
Mit befristeten Arbeitsverträgen schrecken Unternehmen potenzielle Kandidaten ab. (Foto: © Jeanette Dietl – stock.adobe.com)
Unsicherheit verleitet Unternehmen gerade in Krisenzeiten dazu, Stellen nur befristet auszuschreiben. Das senkt das eigene Risiko und ist arbeitsrechtlich legitim, kann aber zum zweischneidigen Schwert werden.
Mittwoch, 08.09.2021, 13:21 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Befristete Beschäftigungsangebote ermöglichen Unternehmen, Arbeitsverhältnisse auch nach der Probezeit relativ unproblematisch zu beenden, und werden im großen Maße eingesetzt: Seit 2010 liegt der Anteil befristeter Verträge zwischen 38 Prozent und 46 Prozent, unter Fachkräften bei 37 Prozent. Wie eine Studie des Kienbaum Institut an der International School of Management zeigt, reduzieren diese die Arbeitgeberattraktivität jedoch deutlich und schrecken Bewerber ab. Eine Rolle spielt dabei die Begründung der Befristung. Wird diese als verlängerte Probezeit eingesetzt, schließen die Bewerber auf ein schlechtes Betriebsklima.

„Befristung nicht gedankenlos einsetzen“

Sollten Arbeitgeber bei Neueinstellungen deshalb komplett auf Befristungen verzichten? Nicht unbedingt: „Unternehmen sollten Befristungen nicht gedankenlos einsetzen, wie es aktuell teilweise geschieht. Vielmehr sollte man sorgsam abwägen, welcher Faktor im Einzelfall schwerer wiegt: die Risikoreduktion zugunsten des Unternehmens oder die Attraktivitätsreduktion zulasten des Unternehmens“, erklärt Dr. Michael Knappstein vom Kienbaum Institut @ ISM. „Gerade junge Beschäftigte schätzen Arbeitsplatzsicherheit und Planbarkeit. Die Corona-Krise hat die Bedeutung dieser Faktoren noch weiter erhöht. Das sollten Unternehmen nicht außer Acht lassen.“ Um gerade die Befristung als verlängerte Probezeit zu ersetzen, könnten stattdessen alternative Lösungen eingesetzt werden. „Bessere Auswahlprozesse können ein Weg sein, um ohne die Befristung auszukommen. Außerdem können Prozesse zur Leistungsbeurteilung optimiert werden, zum Beispiel mit anderen Verfahren oder in kürzeren Zeitabständen. Mit realistischeren Ergebnissen in der Leistungsbeurteilung kann das Instrument der Probezeit wirkungsvoller genutzt werden und muss nicht künstlich verlängert werden.“

(ISM/NZ)

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