Coronakrise

Mögliche Maßnahmen für das Gastgewerbe bei Wiedereröffnung

Ein Koch im Restaurant
Die Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie kann nicht an mangelnden Hygienemaßnahmen scheitern – davon gibt es inzwischen zahlreiche. (© bernardbodo/stock.adobe.com)
Zaghaft öffnen nun Einzelhandel und Schulen nach dem Corona-Shutdown – unter Einhaltung strenger Hygieneregeln. Die gäbe es inzwischen auch für das Gastgewerbe, geschlossen bleiben die Betriebe trotzdem.
Dienstag, 21.04.2020, 14:36 Uhr, Autor: Kristina Presser

Der wochenlange Corona-Shutdown wird zurückgefahren: Seit diesem Montag greifen die ersten vorsichtigen Lockerungen, unter anderem für den Einzelhandel und Schulen. Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzauflagen, versteht sich. Vom Bundesministerium für Arbeit wurde dafür inzwischen der Arbeitsschutzstandard COVID 19 herausgegeben – ein Maßnahmenkatalog, dessen Anwendung Mitarbeiter und Kunden bzw. Schüler schützen soll. Der vor allem aber öffentliches Leben und ein Stück Normalität schrittweise wieder zulassen soll. Was die Öffnungen betrifft, so kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Worin sich jedoch alle eins zu sein scheinen: Gastronomie und Hotellerie bleiben länderübergreifend erst mal vollständig geschlossen.

Dabei gibt es auch für das Gastgewerbe inzwischen vielfach Überlegungen zu wirkungsvollen Hygienemaßnahmen sowie Anregungen aus der Branche, wie eine langsame Wiederaufnahme des regulären Betriebs aussehen und ermöglicht werden kann.

„Wiedereinstig muss diskutiert werden“

Wie wichtig diese für die Branche ist, betonte nun noch einmal Andrea Belegante, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS): „Die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter hat natürlich höchste Priorität. Angesichts der enormen wirtschaftlichen Folgen, Umsatzeinbrüchen von 50 Prozent und mehr, bei Komplettschließungen sogar 100 Prozent, muss aber auch über den sogenannten ‚Wiedereinstieg‘ diskutiert werden.“ Ein erster Schritt könne und müsse zeitnah sein, die Öffnungszeiten wieder behutsam, aber wirtschaftlich tragbar auszuweiten sowie über den Tag zu verteilen, sodass das Gästeaufkommen entzerrt wird. Grundvoraussetzung dafür seien klare behördliche Regelungen, wie Belegante sagte, die Verfügbarkeit von Hygieneschutzartikeln (z.B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel) sowie betriebswirtschaftlich sinnvolle und praktisch umsetzbare Lösungen, die möglichst bundesweit einheitlich geregelt werden.

Konkrete Schutzmaßnahme könnten, laut BdS-Hauptgeschäftsführerin, wie folgt aussehen:

  • „Für Gäste sind Abstandsregelungen, z.B. durch Abstandsmarkierungen oder Sperren einzelner Tische (wie dies in der Systemgastronomie vor dem „Shutdown“ gehandhabt wurde) umsetzbar.
  • Eine Reduktion, z.B. in Form eines reduzierten Prozentsatzes an Sitzplätzen, ist grundsätzlich machbar, allerdings wird sich das auf die Wirtschaftlichkeit auswirken.
  • Der Bundesverband der Systemgastronomie hat sich bei der Erarbeitung eines Eckpunktepapiers des Lebensmittelverbands Deutschland eingebracht („ECKPUNKTE ZUM CORONA-INFEKTIONSSCHUTZ Hygiene bei Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung, Selbstbedienung und Take-Away“), das praxisnahe und abgestimmte Handlungsempfehlungen zur Umsetzung und Einhaltung von Hygienemaßnahmen gibt.“

Denkbare Maßnahmen bei einer Wiedereröffnung

Ausführliche Anregungen (ohne Gewähr auf Vollständigkeit), wie Mitarbeiter und Gäste in der der Hotellerie und Gastronomie das Infektionsrisiko minimieren können, hat auch der Dehoga Baden-Württemberg auf seiner Webseite zusammengestellt. Für nahezu jeden Bereich – ob am Eingang, im Restaurant, beim Frühstück, in den Toilettenräumen, auf der Terrasse, in der Küche, an der Rezeption usw. – finden sich nutzwertige Ideen, die Gastronomen und Hoteliers je nach Art und Umfang ihres Betriebes annehmen bzw. abwandeln könnten.

In einem Positionspapier plädierte der Dehoga-Landesverband außerdem für „eine sinnvolle Beschränkung auf medizinisch begründete Schutzmaßnahmen, die betriebsartübergreifend Anwendung finden sollten, also z.B. auf

  • Abstandsregelungen mit einer Distanz von 1,50 Meter,
  • Regelungen für den Einsatz von Schutzmasken
  • Personenzahl-Beschränkungen, sofern sich diese nicht aus den Abstandsregelungen ohnehin ergeben
  • Einhaltung der Hygienestandards.“

Die Konzentration auf die medizinisch entscheidenden Punkte erlaube außerdem auch wieder die Beherbergung von touristisch motivierten Gästen, wie es weiter in dem Papier heißt.

Wann genau nun Gastronomie und Hotellerie wieder öffnen werden, ist für jedes Bundesland noch offen. Während zum Beispiel Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Pfingsten als mögliches Datum ins Auge fasst, arbeiten Baden-Württembergs Politiker an Strategien zur Öffnung ab 4. Mai.
(KP)

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