Rechtslage

Urlaubsplanung: Bei Streit im Team entscheidet der Chef

Frau in Hawaii-Hemd trinkt aus Ananas
Auf Instagram tummeln sich laut Reisebloggerin Nici Sunderland viele schwarze Schafe herum, die mit Fake-Profilen der Hotellerie große Reichweiten und somit Bekanntheit vorgaukeln. (© Ryan McGuire )
Bevor für die Gastronomen und Hoteliers das Ostergeschäft vor der Tür steht, wollen einige Mitarbeiter vorher noch schnell ein paar Tage Urlaub machen – aber wer aus dem Team darf wann Urlaub nehmen?
Dienstag, 07.03.2017, 09:23 Uhr, Autor: Felix Lauther

Karfreitag und Ostermontag haben viele Deutsche frei – bis auf die Gastro-Mitarbeiter, die arbeiten dann, wenn andere Ferien haben. Ostern ist ein wichtiges Geschäft – perfekt wenn dann auch noch das Wetter stimmt. In den meisten Gastro-Betrieben gilt dann eine Urlaubssperre für das Service-Team. Das heißt, dass die Mitarbeiter noch vor den „hochheiligen Umsatzfesten“ ein paar Tage frei nehmen sollten. Damit nicht alle den Koffer packen und abdüsen, ist im Streitfall der Chef gefragt.

Bei mehreren Urlaubsanträgen entscheidet der Chef
Schnell gibt es dann in Teams Streit, wenn nicht alle freimachen können. In der Regel ist dann entscheidend, wer den Urlaubsantrag zuerst gestellt und genehmigt bekommen hat, sagt Rechtsanwalt Hans-Georg Meier aus Berlin. Stellen mehrere den Urlaubsantrag gleichzeitig, entscheidet der Chef – und zwar nach billigem Ermessen. Wer kleine Kinder hat, darf dann zum Beispiel eher freimachen als andere. Das gilt auch für jene, die länger keinen Urlaub hatten.

Im Gastgewerbe ist meistens klar geregelt, wann die Mitarbeiter nicht freinehmen dürfen. Hochsaison und Festtage gehören in der Regel dazu. Gibt es entsprechende Urlaubsgrundsätze in den Gastro-Betrieben, gehen diese natürlich vor den persönlichen Animositäten des Personals.

Urlaub kann zur Not auch eingeklagt werden
Haben Mitarbeiter das Gefühl, dass der Vorgesetzte einen Urlaubsantrag zu Unrecht abgelehnt hat, können sie theoretisch eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht einreichen. „Tatsächlich kommt so etwas in der Praxis auch immer wieder vor“, sagt Rechtsanwalt Meier, der in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins tätig ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn jemand einen Urlaubsantrag gestellt hat – und sich der Chef dazu wochenlang nicht äußert. Denn einfach wegbleiben und Urlaub machen, geht nicht. Wer das macht, riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung. (dpa / FL)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Eine Wildwasserbahn im Europa-Park
Umfrage
Umfrage

Deutschlands beste Freizeitparks gewählt

Der Europapark Rust ist der am häufigsten weiterempfohlene Freizeitpark Deutschlands. Das ist ein Ergebnis der bisher größten deutschen Besucherumfrage durch das Institut YouGov im Auftrag des Stern.
Gast an der Rezeption im Hotel
HOGAPAGE-Interview
HOGAPAGE-Interview

Iran-Krieg: Wie geopolitische Krisen den Hotelvertrieb verändern

Der Iran-Konflikt sorgt für Unsicherheit im Reisemarkt. Nach Beobachtung von MCANISM buchen Gäste kurzfristiger, vergleichen intensiver und achten stärker auf flexible Konditionen. Warum davon gerade Vergleichs- und Affiliate-Kanäle profitieren und wie sich Hotels strategisch darauf einstellen sollten, erklärt Gunnar Militz, CEO und Founder von MCANISM, im Interview mit HOGAPAGE.
Corinna Kretschmar-Joehnk, Sven Liebert, Christine Reinshagen und Philip Ibrahim
Branchentreff
Branchentreff

GreenSign Future Lab 2026: Wie Hotellerie und Gastronomie den Wandel wirtschaftlich gestalten

Das GreenSign Future Lab liefert Entscheidern aus Hotellerie, Gastronomie und Tourismus konkrete Strategien für betriebliche Zukunftsfragen. Im Zentrum der Konferenz stehen messbare Klimarisiken, bezahlbare Nachhaltigkeit, zukunftsfähige Führung und neue Markttrends wie Longevity.
Frau beim bezahlen im Restaurnat
Statistik
Statistik

Gastgewerbeumsatz im ersten Halbjahr 2026: Gastronomie mit stärkeren Einbußen als Hotellerie

Das deutsche Gastgewerbe erzielt im ersten Halbjahr nominal ein Umsatzplus. Preisbereinigt bleibt die Entwicklung jedoch rückläufig – mit stärkeren Einbußen in der Gastronomie als in der Hotellerie.
Drei junge Mitarbeiter aus Küche, Service und Hotelmanagement arbeiten gemeinsam in einem modernen Hotelrestaurant.
Karrierestart
Karrierestart

Fünf Gründe für eine Ausbildung in Hotel und Gastronomie

Zwischen Küche, Service, Rezeption und Management bietet das Gastgewerbe überraschend viele Wege in den Beruf. Praxisnähe, Teamgeist und gute Entwicklungsmöglichkeiten machen den Einstieg besonders attraktiv.
Ein Ausbilder erklärt einem Azubi in einem modernen Hotelrestaurant betriebliche Abläufe an einem Tablet.
Ausbildungsqualität
Ausbildungsqualität

Das macht einen guten Ausbildungsbetrieb im Gastgewerbe aus

Klare Strukturen, verlässliche Betreuung und faire Bedingungen entscheiden darüber, ob Nachwuchskräfte bleiben und sich entwickeln. Hotels und Restaurants können damit zugleich ihre Fachkräftebasis stärken.
Essen zum Mitnehmen wird an der Theke überreicht
Regulierung
Regulierung

Neue EU-Verpackungsregeln: Was jetzt gilt

Neue EU-Vorgaben nehmen Lebensmittelverpackungen mit sogenannten PFAS ins Visier. Was die Regeln jetzt für Gastronomen bedeuten – und welche weiteren Änderungen bereits anstehen.
Clemens Fuest
Finanzpolitik
Finanzpolitik

19 Prozent auf alles? Ifo-Chef fordert einheitliche Mehrwertsteuer

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer. Für die Gastronomie könnte das Folgen haben.
Ein Hotelgast nimmt an der Rezeption ein Tablet entgegen.
Skills
Skills

Digitale Kompetenz wird im Gastgewerbe immer wichtiger

Kassensysteme, Buchungsprogramme und Dienstplan-Apps gehören in Hotels und Restaurants längst zum Alltag. Wer gängige Anwendungen sicher nutzt und Online-Kanäle versteht, verbessert seine Chancen bei der Jobsuche und findet sich schneller im neuen Betrieb zurecht.