Ratgeber

Was Staatshilfe-Empfänger unbedingt beachten müssen

Ein Koch mit Mundschutzmaske
Was Selbständige, die Corona-Hilfen bezogen, jetzt unbedingt beachten müssen, erklärt nun Stiftung Warentest. (© JuanCarlos/stock.adobe.com)
Die Stiftung Warentest warnt selbständige Empfänger von Corona-Hilfen vor dem leichtfertigen Umgang mit den Geldern. Denn das könnte am Ende sehr viel teurer kommen als gedacht…
Freitag, 14.08.2020, 08:48 Uhr, Autor: Thomas Hack

Zu früh gefreut haben sich viele, die Corona-Hilfen vom Bund oder den Ländern erhalten und das Geld komplett für alltägliche Ausgaben oder ihren Betrieb verplant haben: „Finanztest“ von Stiftung Warentest rechnet für Angestellte, Selbstständige, Familien, Arbeitnehmer, Rentner und Nebenjobber vor, was das Finanzamt an Steuern fordern könnte. Denn beispielsweise müssen Selbstständige, die Soforthilfen erhalten haben, diese als Betriebseinnahmen abrechnen. Dadurch kann ihre Steuerlast steigen.

Böse Überraschungen beim Steuerbescheid für 2020

„Selbstständige sollten mit ihrem Steuerberater klären, wie hoch die Belastung künftig ist“, empfiehlt Finanztest-Autorin Isabell Pohlmann. Mit dem Steuerbescheid für 2020 könnte eine böse Überraschung auf sie zukommen, so dass ein Teil der erhaltenen Mittel wieder verloren geht. Darauf sollten Betroffene vorbereitet sein, ebenso auf nachträgliche Forderungen, etwa wenn sie die Chance genutzt haben, Zahlungen ans Finanzamt stunden zu lassen. Denn die Forderungen sind nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.

„Berufspendler müssen besonders aufpassen“

Ebenso können Berufspendler nach der Steuererklärung enttäuscht sein, da sich viele wegen Corona gar nicht aus dem Homeoffice wegbewegt haben. Sie können entsprechend weniger Fahrtkosten abrechnen und bekommen weniger zurück als sonst. Viele Bezieher von Kurzarbeitergeld müssen mit Nachforderungen des Finanzamts rechnen – der Lohnersatz ist zwar steuerfrei, doch durch das Kurzarbeitergeld kann der Steuersatz für die übrigen Einkünfte steigen.Der vollständige Artikel findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist hier online abrufbar.

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