Ratgeber

Welche Stornoregeln bei Beherbergungsverboten gelten

Eine Rezeption in einem Hotel
Wie sieht die derzeitige Rechtslage aus, wenn der Hotelgast wegen Beherbergungsverboten kündigen muss. (©skvalval/stock.adobe.com)
Beherbergungsverbote und Forderungen nach negativen Corona-Tests sorgen für neue Probleme. Fachexperten erklären, was geschieht, wenn es durch die neuen Regeln zu Hotel- und Flugstornierungen kommt.
Freitag, 09.10.2020, 10:19 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Spontanentscheidungen der Politik stellen die Branche des Gastgewerbes für neue Probleme – und sorgen zudem für unklare Rechtsregeln. Für Reisende aus Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen gelten in Deutschland plötzlich vielerorts Beherbergungsverbote. Doch was, wenn der Urlaub längst gebucht und bezahlt ist? Fachexperten geben einen kleinen Überblick:

Hotels und Ferienwohnungen

Hier stellt sich die Frage, ob Urlauber Stornierungsgebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende ja entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Deutsche Ferienhausverband erklärt auf Anfrage, ob der Test für den Gast zumutbar sei, darüber könne man geteilter Meinung sein. Es gebe dazu noch keine Gerichtsurteile. Schließlich ist die derzeitige Pandemie mit ihren Folgen für den Tourismus beispiellos. Feststeht: Der Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen. Wegen der unklaren Rechtslage empfiehlt der Verband, eine einvernehmliche Einigung mit dem Gastgeber zu erzielen – etwa den Aufenthalt auf Kulanzbasis gebührenfrei zu verschieben.

Ähnlich argumentiert der Hotelverband Deutschland IHA: „Juristisch betrachtet handelt es sich um ein sogenanntes präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, erklärt IHA-Juristin Nina Arndt. Ein solches Verbot führe nicht dazu, dass Beherbergungen schlechthin verboten seien, es unterwerfe diese nur einem Genehmigungsvorbehalt. „Nach unserer Auffassung liegt, anders als bei der Untersagung von touristischen Übernachtungen im Frühjahr, hier gerade kein Fall der rechtlichen Unmöglichkeit vor“, sagt Arndt. Der Corona-Test falle in den Verantwortungsbereich des Gastes. Die Pflicht zur Zahlung bestehe weiterhin. „Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.“

Der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover sieht das etwas anders. Er geht nicht unbedingt davon aus, dass Urlauber aus Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen auf ihren Kosten sitzen bleiben. „Man kann niemanden verpflichten, einen Test zu machen“, argumentiert Degott. In der Regel wusste der Urlauber bei Buchung noch nicht, dass ein solcher Test auf eigene Kosten nötig sein würde. Im Zweifel müssen am Ende die Gerichte entscheiden – sofern keine kulante Übereinkunft mit dem Gastgeber gefunden werden kann. Wer jetzt noch kurzfristig ein Hotel für die Herbstferien bucht, wählt zur Sicherheit besser eine Unterkunft mit kostenloser Stornomöglichkeit bis einen Tag vor Abreise.

Zugreisen

Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro stornieren. Passagiere erhalten einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit, der für spätere Fahrten genutzt werden kann. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen. Supersparpreis-Tickets sind laut Bahn vom Umtausch oder einer Stornierung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets. Ausnahme sind hier Tickets, die bis einschließlich 13. März – also vor der Pandemie – gebucht worden sind. Die bekannten Umtausch- und Stornierungsregeln für den Supersparpreis gelten auch weiterhin, wie ein Sprecher der Bahn auf Anfrage bestätigte. Spezielle Ausnahmen angesichts der neuen Regeln für Reisende aus Corona-Risikogebieten gibt es also aktuell nicht. Die Deutsche Bahn empfiehlt das Buchen von stornierbaren Tickets.

Flüge

Grundsätzlich gilt: Findet ein Flug statt, kann der Reisende nicht einfach ohne Stornogebühren sein Ticket zurückgeben. Wer nun einen Inlandsflug zu einem Urlaubsziel gebucht hat, der sich nicht mehr lohnt, sollte prüfen, ob er gebührenfrei umbuchen kann. Die Lufthansa etwa verweist auf Anfrage auf die derzeit kulanten Bedingungen: Die Umbuchungsgebühren wurden bis 31. Dezember 2020 abgeschafft. Sämtliche Tarife und Ticketpreise von Lufthansa, Swiss und Austrian Airlines seien beliebig oft kostenfrei umbuchbar. Auch andere Fluggesellschaften bieten gebührenfreie Umbuchungen an. (dpa-tmn/TH)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Ein Bündel Geldscheine auf einem Teller
Ratgeber
Ratgeber

Was sich 2020 bei den Steuern ändert

Neues Jahr, neue Regeln: Im Januar 2020 steigt das Wohngeld, Arbeitnehmer in Mitarbeiterwohnungen können Steuern sparen und der Grundfreibetrag wird angehoben. Was sich sonst ändert.
Katherina Reiche
Bundeszuschuss
Bundeszuschuss

Bundesregierung plant Entlastung für Stromkunden ab 2026

Die Bundesregierung will die Netzentgelte als ein Bestandteil des Strompreises verringern. Das Wirtschaftsministerium bringt dazu Gesetzesänderungen auf den Weg. Auch das Gastgewerbe könnte davon profitieren. 
Auf Würfeln steht Vollzeit und wird zu Teilzeit durch zwei Finger umgewandelt
Beruf
Beruf

Fakten, die Teilzeitbeschäftigte kennen sollten

Wer weniger arbeitet, bekommt anteilig weniger Geld – hat aber nicht automatisch weniger Ansprüche als eine Vollzeitkraft. Was wann gilt und worauf Teilzeitbeschäftigte besonders achten müssen.
Alfons Schuhbeck im Gerichtssaal
Ratgeber
Ratgeber

Alfons Schuhbecks Verurteilung: Was Geschäftsleiter aus dem Fall lernen können

Alfons Schuhbeck ist unter anderem wegen Insolvenzverschleppung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil zeigt, welche Folgen eine verspätete Insolvenzanmeldung haben kann. Doch was genau bedeutet Insolvenzverschleppung? Und wie können Geschäftsleiter das Risiko hierfür vermeiden? 
Frau vervollständigt ihre Bewerbungsunterlagen
Ratgeber
Ratgeber

Bewerbung schreiben lassen: Professionelle Unterstützung für den Karrieresprung in der Hotellerie

Der Einstieg in eine erfolgreiche Karriere in Hotellerie und Gastronomie beginnt mit einer überzeugenden Bewerbung. Gut formulierte Unterlagen können dabei den entscheidenden Unterschied machen. Lohnt es sich daher, eine Bewerbung professionell anfertigen zu lassen?
Kurzarbeit wird im Arbeitsvertrag markiert
FAQ
FAQ

Kurzarbeit: Was Beschäftigte wissen müssen

In wirtschaftlich schlechten Zeiten können Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen. Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Ein Überblick über die wichtigsten Rechte und die finanziellen Folgen.
Zwei Stempel mit Aufdrucken "Insolvenz" und "Antrag"
Ratgeber
Ratgeber

Urlaubsgeld & Co in der Insolvenz: Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten

In vielen Bundesländern steht der Beginn der Sommerferien bevor, in einigen haben sie bereits begonnen. Sicherlich laufen die Urlaubsplanungen bei den meisten bereits auf Hochtouren. Doch was passiert eigentlich mit Urlaubsansprüchen, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld, wenn der Arbeitgeber einen Insolvenzantrag stellen muss? 
Frau arbeitet mit Chat gpt
Ratgeber
Ratgeber

KI im Job: Was Beschäftigte beachten müssen

Auch wenn es erlaubt ist, KI-Tools im Unternehmen zu nutzen – Mitarbeiter sollten aufpassen. Wer sich blind auf Tools verlässt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Gabriele Henkel im Portrait
Ankommensprozess
Ankommensprozess

Besseres Onboarding in der Hotellerie

Eine strukturierte Einarbeitungsphase reduziert die Fluktuation und steigert die Produktivität erheblich. Die Expertin Gabriele Henkel zeigt fünf Strategien, wie neue Mitarbeiter in der Hotellerie schnell ankommen und bleiben.