Ratgeber

Welche Stornoregeln bei Beherbergungsverboten gelten

Eine Rezeption in einem Hotel
Wie sieht die derzeitige Rechtslage aus, wenn der Hotelgast wegen Beherbergungsverboten kündigen muss. (©skvalval/stock.adobe.com)
Beherbergungsverbote und Forderungen nach negativen Corona-Tests sorgen für neue Probleme. Fachexperten erklären, was geschieht, wenn es durch die neuen Regeln zu Hotel- und Flugstornierungen kommt.
Freitag, 09.10.2020, 10:19 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Spontanentscheidungen der Politik stellen die Branche des Gastgewerbes für neue Probleme – und sorgen zudem für unklare Rechtsregeln. Für Reisende aus Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen gelten in Deutschland plötzlich vielerorts Beherbergungsverbote. Doch was, wenn der Urlaub längst gebucht und bezahlt ist? Fachexperten geben einen kleinen Überblick:

Hotels und Ferienwohnungen

Hier stellt sich die Frage, ob Urlauber Stornierungsgebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende ja entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Deutsche Ferienhausverband erklärt auf Anfrage, ob der Test für den Gast zumutbar sei, darüber könne man geteilter Meinung sein. Es gebe dazu noch keine Gerichtsurteile. Schließlich ist die derzeitige Pandemie mit ihren Folgen für den Tourismus beispiellos. Feststeht: Der Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen. Wegen der unklaren Rechtslage empfiehlt der Verband, eine einvernehmliche Einigung mit dem Gastgeber zu erzielen – etwa den Aufenthalt auf Kulanzbasis gebührenfrei zu verschieben.

Ähnlich argumentiert der Hotelverband Deutschland IHA: „Juristisch betrachtet handelt es sich um ein sogenanntes präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, erklärt IHA-Juristin Nina Arndt. Ein solches Verbot führe nicht dazu, dass Beherbergungen schlechthin verboten seien, es unterwerfe diese nur einem Genehmigungsvorbehalt. „Nach unserer Auffassung liegt, anders als bei der Untersagung von touristischen Übernachtungen im Frühjahr, hier gerade kein Fall der rechtlichen Unmöglichkeit vor“, sagt Arndt. Der Corona-Test falle in den Verantwortungsbereich des Gastes. Die Pflicht zur Zahlung bestehe weiterhin. „Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.“

Der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover sieht das etwas anders. Er geht nicht unbedingt davon aus, dass Urlauber aus Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen auf ihren Kosten sitzen bleiben. „Man kann niemanden verpflichten, einen Test zu machen“, argumentiert Degott. In der Regel wusste der Urlauber bei Buchung noch nicht, dass ein solcher Test auf eigene Kosten nötig sein würde. Im Zweifel müssen am Ende die Gerichte entscheiden – sofern keine kulante Übereinkunft mit dem Gastgeber gefunden werden kann. Wer jetzt noch kurzfristig ein Hotel für die Herbstferien bucht, wählt zur Sicherheit besser eine Unterkunft mit kostenloser Stornomöglichkeit bis einen Tag vor Abreise.

Zugreisen

Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro stornieren. Passagiere erhalten einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit, der für spätere Fahrten genutzt werden kann. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen. Supersparpreis-Tickets sind laut Bahn vom Umtausch oder einer Stornierung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets. Ausnahme sind hier Tickets, die bis einschließlich 13. März – also vor der Pandemie – gebucht worden sind. Die bekannten Umtausch- und Stornierungsregeln für den Supersparpreis gelten auch weiterhin, wie ein Sprecher der Bahn auf Anfrage bestätigte. Spezielle Ausnahmen angesichts der neuen Regeln für Reisende aus Corona-Risikogebieten gibt es also aktuell nicht. Die Deutsche Bahn empfiehlt das Buchen von stornierbaren Tickets.

Flüge

Grundsätzlich gilt: Findet ein Flug statt, kann der Reisende nicht einfach ohne Stornogebühren sein Ticket zurückgeben. Wer nun einen Inlandsflug zu einem Urlaubsziel gebucht hat, der sich nicht mehr lohnt, sollte prüfen, ob er gebührenfrei umbuchen kann. Die Lufthansa etwa verweist auf Anfrage auf die derzeit kulanten Bedingungen: Die Umbuchungsgebühren wurden bis 31. Dezember 2020 abgeschafft. Sämtliche Tarife und Ticketpreise von Lufthansa, Swiss und Austrian Airlines seien beliebig oft kostenfrei umbuchbar. Auch andere Fluggesellschaften bieten gebührenfreie Umbuchungen an. (dpa-tmn/TH)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Ein Bündel Geldscheine auf einem Teller
Ratgeber
Ratgeber

Was sich 2020 bei den Steuern ändert

Neues Jahr, neue Regeln: Im Januar 2020 steigt das Wohngeld, Arbeitnehmer in Mitarbeiterwohnungen können Steuern sparen und der Grundfreibetrag wird angehoben. Was sich sonst ändert.
„7 statt 19!“-Petition
Kommentar
Kommentar

7 Prozent – ein überfälliger Schritt. Und ein mühsamer Weg dorthin.

Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ist beschlossen. Für die Gastronomie ist das ein wichtiger Schritt – und das Ende eines langen, mühsamen Weges. Denn die Forderung nach sieben Prozent ist nicht neu. Auch HOGAPAGE hat sie bereits vor über zehn Jahren erhoben. Ein Kommentar über Ausdauer, Verantwortung und eine überfällige Korrektur.
Weihnachtsessen im Restaurant
Ratgeber
Ratgeber

Wie Restaurants die Weihnachtssaison effizient meistern

Weihnachtsfeiern, Familienessen oder kleine Festlichkeiten – die Wintersaison ist für viele Gastronomiebetriebe eine der umsatzstärksten, aber auch anspruchsvollsten Zeiten des Jahres. Volle Tische, hohe Erwartungen und spontane Reservierungsänderungen fordern die Betriebe heraus. Wie Gastronomen den Überblick behalten, Stress vermeiden und die Wintersaison effizient meistern können.
Alexander Herrmann
Kandidatur
Kandidatur

Alexander Herrmann geht in die Kommunalpolitik

Vom Herd in die Politik: Eigentlich kennt man Alexander Herrmann als Spitzenkoch. Jetzt tritt er für die CSU an: Bei der Kommunalwahl 2026 kandidiert der Franke für den Kulmbacher Kreistag – von einem Spitzenplatz ist er jedoch weit entfernt.
Bärbel Bas
Prüfung
Prüfung

Bärbel Bas will Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste

Recherchen des rbb decken Arbeitsrechtsverstöße bei Subunternehmen von Essensbestellplattformen auf. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will nun ein Direktanstellungsgebot für die Branche prüfen.
Abstimmung bei der 45. Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 28.11.25 in Berlin.
Beschluss
Beschluss

Bundestag beschließt Haushalt 2026 – mit hohen Schulden

Das Budget der Regierung für 2026 steht. Die Opposition spricht vom „größten Haushalt ever“ – doch sieht falsche Prioritäten. Wofür darf Schwarz-Rot im nächsten Jahr Geld ausgeben?
Vier Tage lang debattieren die Parlamentarier noch einmal die Etats für jedes einzelne Ministerium.
Haushaltsdebatte
Haushaltsdebatte

Der Haushalt 2026 im Bundestag: Wie viel und wofür?

Vier Tage Debatte, dann die endgültige Abstimmung: Der Bundestag entscheidet über den Etat für 2026. Mit neuen Schulden, die nur während der Corona-Pandemie höher waren.
Dr. Marcel Klinge
Impulse für Stadtentwicklung
Impulse für Stadtentwicklung

Stadtbild-Debatte: DZG schlägt Gastwelt-Gipfel im Kanzleramt vor

Lebendige Städte brauchen starke Begegnungsorte: Mit dem Vorschlag für einen „Gastwelt-Gipfel“ im Kanzleramt fordert die DZG einen bundesweiten Schulterschluss – und rückt die Bedeutung der gesamten Gastwelt für vitale Innenstädte ins Zentrum der politischen Debatte.
Zimmermädchen macht das Bett
Bayern
Bayern

Wird Bettensteuer-Verbot Fall für Bundesverfassungsgericht?

Das Verbot der Bettensteuer in Bayern bleibt bestehen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Staatsregierung freut sich – aber der Streit könnte bald an anderer Stelle weitergehen.