Kampf den No-Shows

WK legt Wirten Stornogebühren nahe

visualisierte AGBs
Wenn ein Wirt mit seinen Stornogebühren auf der sicheren Seite sein will, muss er diese in seinen AGBs anführen – und sollte potentielle Kunden auch darauf hinweisen. (© fotolia.com/Alexander Limbach)
In vielen Branchen sind Stornoregelungen in den AGBs üblich. Gastronomen sollen mit ihren Gästen ebenfalls klare Vereinbarungen treffen, rät die Fachgruppe Gastronomie in Kärnten.
Freitag, 15.03.2019, 10:24 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Stornoregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niederzuschreiben – das ist in vielen Branchen eine Selbstverständlichkeit. Auch in der Gastronomie brennt das Thema immer mehr Wirten unter den Nägeln, immer öfter sagen Gäste trotz Reservierung bei Nichterscheinen nicht ab. Oder es kommen deutlich weniger Personen als angekündigt. Auch die Geschichten von Mehrfachreservierungen, bei denen sich die Gäste erst kurzfristig entscheiden, wohin sie gehen wollen, machen vermehrt die Runde. Besonders zu Stoßzeiten nicht nur ärgerlich, sondern geschäftsschädigend.

Stefan Sternad, Fachgruppenobmann der Kärntner Gastronomie, hat dafür kein Verständnis: „An vielen Tagen könnten wir die doppelte Anzahl von Sitzplätzen brauchen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Gäste dann nicht kommen: Nicht nur für den Wirt, der damit Umsatz verliert, sondern auch für die Gäste, die abgewiesen werden müssen.“ Hier gehe es um Fair Play: Jede Reservierung, die nicht eingehalten wird, bedeutet für einen Gastronomiebetrieb mehrfachen Schaden.

Bewusstseinsbildung
Die Fachgruppe Gastronomie rät den Gastronomen daher, Stornogebühren einzuführen. Wichtig sei es allerdings, den Gast vor seiner Reservierung darüber zu informieren. „Damit schafft man einerseits Klarheit, andererseits sensibilisiert man den Gast für das Thema. Wir müssen den Gästen wieder mehr ins Bewusstsein rufen, dass eine Reservierung eine Art Vertragsabschluss ist“, so Sternad. Deshalb sollten Reservierungen größerer Gästegruppen auch schriftlich abgewickelt werden. Tipp: Wirte können online kostenlose Muster für ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive Stornogebühr unter wko.at/service/agb.html abrufen.

„Klare Regelungen und ihre Kommunikation an die Gäste sind wichtig, nur so können wir den Trend hin zu nicht eingehaltenen Reservierungen wieder umkehren“, ist Sternad überzeugt. „Die meisten Gäste haben dafür Verständnis. Es geht dabei auch um eine Bewusstseinsbildung: Die Menschen müssen verstehen, dass ein unbesetzter Tisch für jeden Wirt ein enormer Kostenfaktor ist. Schließlich sind alle Personal- und Fixkosten vom Unternehmer trotzdem zu bezahlen, auch wenn dieser Tisch wegen einer nicht eingehaltenen Reservierung leer bleibt.“

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