Faktencheck

Gepäck der Gäste: Ab wann haften die Hotels?

Mann in Anzug hämmert mit Hammer auf Tresor ein
In welchen Fällen haftet das Hotel bei Schäden oder dem Verlust an eingebrachten Sachen durch den Hotelgast? (© gearstd / fotolia)
Das Reisegepäck ist ein beliebtes Diebesgut – nicht nur an Flughäfen, Bahnhöfen und Fernbushaltestellen, auch in Hotels gehen Koffer, Taschen und Rucksäcke verloren oder werden beschädigt. Aber wann können Hoteliers für den Schaden haftbar gemacht werden?
Freitag, 05.05.2017, 10:24 Uhr, Autor: Felix Lauther

Eigentlich ist der Fall im Paragraf 701, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klar geregelt: Alle vom Hotelgast eingebrachten Sachen, die verloren, zerstört oder beschädigt werden, muss der Gastwirt ersetzen. Darauf weist auch das Online-Rechtsportal Anwalt.de hin. Unter „eingebrachten Sachen“ versteht der Justitiar alle Sachen, die der Gast während seiner Beherbergung in alle zum Hotel gehörenden Gebäude und Anlagen (Golfplätze, Garten, Garage oder Schuppen) gebracht hat.

Bringen Hotelangestellte den Gast zu externen Lokalitäten, besteht für den Hotelier kein Haftungsausschluss. Im Einzelfall kann sich die Haftung des Gastwirtes auch auf einen kurzen Zeitraum vor und nach der Beherbergung ausdehnen, wie Anwalt.de weiter schreibt.

Inwieweit das Hotel oder Personal Schuld am Verlust, der Beschädigung oder Zerstörung trägt, spielt für die Haftung pauschal betrachtet keine Rolle. Es sei auch unbedeutend, ob der Hotelgast Eigentümer seiner eingebrachten Sachgegenstände ist.

Ab wann haftet das Hotel?
Werden das Fahrzeug des Gastes oder darin befindliche Sachen geklaut, kann der Gastwirt nicht haftbar gemacht werden (Paragraf 701, Absatz 4 BGB). Hat der Gast oder seine Begleitung den Schaden oder Verlust selbst verschuldet, ist der Hotelier ebenfalls raus aus der Nummer – gleiches gilt laut Anwalt.de für höhere Gewalteinwirkung wie z. B. Schäden durch Wetterkapriolen. Bei Bränden und Diebstählen im Hotelgebäude greift diese Argumentation nicht.

Wie hoch ist die Entschädigungssumme?
Die Schadenssumme für die das Hotel haftbar gemacht werden kann, darf laut Paragraf 702, Absatz 1 des BGB nicht das Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag übersteigen. Sie liegt zwischen mindestens 600 und höchstens 3.500 Euro.  Die sogenannte „Haftungshöchstgrenze“ bei Wertsachen wie Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten ist auf 800 Euro beschränkt.

Welche Ausnahmen gibt es?
„Das Hotel ist nach § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet, Wertsachen wie Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten, sofern diese hinsichtlich der Größe und den Rang des Hotels keinen übermäßigen Wert oder Umfang haben oder gefährlich sind, aufzubewahren“, wie Anwalt.de weiter berichtet. Weigert sich das Hotel, die Wertsachen sicher aufzubewahren, haftet das Haus in unbeschränkter Höhe. Stehlen oder beschädigen Bedienstete des Hotels Sachen aus dem Besitz des Gastes, haftet das Hotel ebenfalls in vollem Umfang.

Welche Pflichten hat der Hotelgast?
Bemerkt der Gast den persönlichen Verlust seiner Sachen, muss er dies unverzüglich dem Hotel mitteilen (Paragraf 703 BGB). Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Vergisst der Gast dies, löst sich der Haftungsgrund für das Hotel in Luft auf – es sei denn, die verloren oder beschädigten Gegenstände befanden sich zum Zeitpunkt des Schadensvorfalls in der Aufbewahrung des Hauses oder das Personal hatte seine Finger im Spiel. (Anwalt.de / FL)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Die Meldepflicht in Hotels fällt bald weg. Eine Übergangslösung ist gefragt. (Foto: © Mego-studio /stock.adobe.com)
Tourismus
Tourismus

Wegfall von Hotelmeldepflicht: Übergangsfrist gefordert

Für die Hotellerie ist es grundsätzlich sehr positiv, dass demnächst weniger Bürokratie anfällt beim willkommen heißen neuer Gäste. Allerdings bedarf die Umsetzung der neuen Situation etwas mehr Vorlauf und Anpassungszeit.
Eine Gastronomin sitzt vor ihrem PC und geht die Abrechnung durch
Fristverlängerung
Fristverlängerung

Neuer Stichtag für Rückzahlung der Corona-Hilfen

Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen selbst aktiv werden und eine Schlussabrechnung einreichen. Bereits zum zweiten Mal wurde die Frist dafür nun verlängert. Was gilt es hierbei zu beachten?
Geld wird übergeben.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Arbeitsfreie Feiertage und Entgeltzahlung: Was gilt? 

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Angestellten ein Entgelt zu bezahlen. Bei bundesweiten Feiertagen ist die Regelung klar. Aber was sagt der Gesetzgeber bei landesgesetzlichen Feiertagen?
Das weltberühmte Schloss Neuschwanstein.
Rechtsstreit
Rechtsstreit

Explorer Hotel Neuschwanstein: Urteil im Namensstreit gefallen

Das Schloss Neuschwanstein ist wohl das berühmteste Bauwerk Bayerns. Neuschwanstein ist aber nicht nur ein Schloss, sondern auch eine geschützte Marke. Muss ein Hotel deswegen auf den Namenszusatz „Neuschwanstein“ verzichten?
Richterin mit Hammer
Urteilsspruch
Urteilsspruch

BGH schafft Klarheit zum Versicherungsschutz im Corona-Lockdown

Gastronomen und Hoteliers waren von den Schließungen in der Pandemie geschockt. Ein Teil von ihnen hatte für diesen Fall eine Versicherung abgeschlossen – aber die zahlte nicht immer. Jetzt steht fest, wann Betroffenen rechtmäßig Geld zusteht.
Wegen Lockdown geschlossenes Restaurant
Rechtsprechung
Rechtsprechung

Mietminderung nach Einzelfallprüfung möglich

Können Mieter gewerblich genutzter Räume die Miete aufgrund des Lockdowns mindern? Generell ist dies laut Bundesgerichtshof möglich, es bedarf jedoch immer einer Überprüfung der jeweiligen Umstände – auch um die Höhe der Mietminderung festzulegen. 
Impfausweis und Spritze
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Geimpft oder Ungeimpft: Das gilt arbeitsrechtlich

Dürfen Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? Was gilt für die Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall? Wir haben die wichtigsten Fakten rund um Arbeitsrecht und Impfung zusammengefasst.