
Reiseportal muss Echtheit von Hotel-Bewertungen überprüfen
Laut einem noch unveröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs haben Hotels Anspruch auf Löschung einer negativen Kundenmeinung auf Bewertungsportalen, wenn sie die Echtheit der Bewertung anzweifeln. Dabei reicht die Behauptung, dass es keinen Kontakt zwischen dem vermeintlichen Gast und dem Hotel gegeben habe.