Humor

Das Gastro Grundgesetz Vol.1

Ein grimmiger Kellner hält ein Tablett
Nichts ist in der Gastronomie und Hotellerie so sicher wie die folgenden Gesetzespunkte! In unserem ersten Teil der Gastro Grundgesetz-Reihe haben wir die Gesetze Nummer 1 bis 9 für Sie zusammengetragen.
Dienstag, 06.11.2018, 17:04 Uhr, Autor:Geoffrey Goldsworthy

Die Gesetze 1 bis 9 lauten:

Gastro-Gesetz 1:
Immer, wenn du nicht damit rechnest, brennt der Laden.

Gastro-Gesetz 2:
Nach „Wir feiern die ganze Nacht“ folgt meist harter Dienst!

Gastro-Gesetz 3:
Neue Gäste kommen immer, wenn …
1. du gerade Zeit hättest eine zu rauchen
2. dein Persoessen gerade angekommen ist
3. du auf Toilette musst

Gastro-Gesetz 4:
1. Die Fachkraft hat immer Recht.
2. Hat die Fachkraft etwas Falsches gesagt und der Azubi macht dies, tritt automatisch Punkt 1 in Kraft!

Gastro-Gesetz 5:
Da stehst du am Tisch, den Arm voller Essen. Plötzlich weiß keiner mehr, was er bestellt hat!

Gastro-Gesetz 6:
Ein Gericht verkauft sich am besten, wenn man dem Service mitteilt, dass es aus ist!

Gastro-Gesetz 7:
Mit: „Aber ich kenne den Chef persönlich!“ will uns der potentielle Gast sagen: „Mir ist bewusst, dass ich vergessen habe zu reservieren, aber ich will verdammt nochmal einen Tisch!“

Gastro-Gesetz 8:
Nimm dir nichts vor, dann kommst du pünktlich raus!

Gastro-Gesetz 9:
Technische Probleme größeren Ausmaßes ereignen sich grundsätzlich immer am Wochenende!

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