Dynamischer Stromtarif für Hotels und Restaurants im Praxischeck
Ob Wäscherei, Warmwasserbereitung oder Ladepunkte: Nicht jeder Stromverbrauch lässt sich zeitlich verschieben. Für Hoteliers und Gastronomen stellt sich deshalb die Frage, unter welchen Bedingungen dynamische Stromtarife zum eigenen Betrieb passen und wie sich mögliche Einsparungen belastbar berechnen lassen.
Michael Koudelka beschäftigt sich seit mehr als drei Jahrzehnten mit Energiefragen im Unternehmenskontext. Seine Erfahrung reicht vom internen Energiemanagement eines international tätigen Industriebetriebs bis zur Beratung mittelständischer Unternehmen zu Strom, Gas und Fernwärme. Heute unterstützt er Betriebe dabei, ihren Energieeinkauf strategisch auszurichten, Lastgänge zu analysieren und Versorgungskosten transparent zu machen. Im Gespräch erläutert er, welche technischen Voraussetzungen erforderlich sind, wo betriebliche Grenzen liegen und wie Betreiber das Tarifmodell zunächst rechnerisch prüfen können.
Für welche Hotels und Gastronomiebetriebe kommen dynamische Stromtarife überhaupt infrage?
Grundsätzlich können dynamische Stromtarife für Betriebe unterschiedlicher Größe interessant sein. Entscheidend sind das tatsächliche Verbrauchsprofil, die technischen Voraussetzungen und der wirtschaftliche Spielraum für Preisschwankungen. Besonders gute Ansatzpunkte haben Betriebe, die einen relevanten Teil ihres Strombedarfs zeitlich beeinflussen können, beispielsweise durch Wärmepumpen mit Speichern oder steuerbare Ladepunkte. Ein hoher Jahresverbrauch allein sagt noch wenig darüber aus, ob sich das Modell rechnet.
Aus meiner Sicht sollte deshalb am Anfang immer die Frage stehen: Wann benötigt unser Betrieb wie viel Strom, und welche Abläufe lassen sich innerhalb unseres Serviceversprechens verschieben?
Ein Hotel mit eigener Wäscherei hat dabei andere Möglichkeiten als ein Restaurant, dessen wesentlicher Verbrauch unmittelbar mit den festen Servicezeiten zusammenhängt.
Auch ein Betrieb mit wenig Flexibilität kann von einem günstigen Marktpreisniveau profitieren. Er hat allerdings weniger Möglichkeiten, hohen Preisen auszuweichen. Ob diese Kombination zur eigenen Kostenplanung passt, muss individuell bewertet werden.
Welche betrieblichen Prozesse lassen sich gezielt in günstigere Zeitfenster verschieben?
Die größten Spielräume sehe ich bei Prozessen, deren Ergebnis erst später benötigt wird. In der hauseigenen Wäscherei lassen sich Wasch- und Trockengänge beispielsweise innerhalb der vorhandenen Personalzeiten so planen, dass die Wäsche rechtzeitig bereitsteht und energieintensive Geräte möglichst günstig betrieben werden. Auch die zeitliche Entflechtung von Wäscherei und Küche ist ein sinnvoller Ansatz.
Weitere Möglichkeiten bieten die elektrische Warmwasserbereitung und Wärmepumpen, sofern geeignete Speicher vorhanden sind. Dann kann Wärme innerhalb der zulässigen Betriebsbedingungen vorproduziert und später genutzt werden. Ähnliches gilt für bestimmte Kälteanlagen mit Speichermöglichkeiten. Bei Ladepunkten können längere Standzeiten genutzt werden, um Fahrzeuge bevorzugt in günstigen Intervallen zu laden. Maßgeblich bleiben die benötigte Energiemenge und die vereinbarte Abfahrtszeit.
Welche Zeitfenster günstig sind, ergibt sich aus den jeweiligen Tarifpreisen. Die pauschale Annahme, Strom sei nachts grundsätzlich am billigsten, wäre zu einfach. Die Preisverläufe verändern sich von Tag zu Tag.
Wo setzen Gästekomfort, Küchenbetrieb und feste Abläufe klare Grenzen?
Gästekomfort, Hygiene und ein verlässlicher Betriebsablauf haben für mich Vorrang. Das Frühstück muss zur angekündigten Zeit bereitstehen, das Abendgeschäft funktionieren und Warmwasser verfügbar sein, wenn Gäste es benötigen. Auch Veranstaltungen und vereinbarte Leistungen geben feste Zeitfenster vor.
Bei der Lebensmittelkühlung und der sicheren Verarbeitung von Speisen sind die erforderlichen Betriebsbedingungen jederzeit einzuhalten. Ebenso müssen bei der Warmwasserbereitung die hygienisch notwendigen Temperaturen gewährleistet bleiben. Eine Preissteuerung darf diese Anforderungen nicht außer Kraft setzen.
Für die Raumklimatisierung kommen Anpassungen nur innerhalb klar definierter Komfortgrenzen infrage. Bei Beleuchtung und Lüftung sind die Möglichkeiten zur zeitlichen Verschiebung während der Nutzung häufig gering.
Ich würde deshalb jeden möglichen Eingriff gemeinsam mit Küche, Housekeeping und Haustechnik prüfen. Dazu gehört auch der Personalaufwand: Wenn eine günstigere Stromphase zusätzliche Schichten oder komplizierte Abstimmungen erfordert, kann der wirtschaftliche Vorteil schnell verloren gehen.
Der Tarif muss sich in einen funktionierenden Betrieb integrieren lassen.
Welche Mess- und Steuerungstechnik benötigen Betriebe, bevor sich ein dynamischer Tarif lohnt?
Die Grundlage ist eine Messung, die den tatsächlichen Stromverbrauch den jeweiligen Preisintervallen zuordnen kann. Bei kleineren Betrieben ist dafür in der Regel ein intelligentes Messsystem erforderlich. Ein digitaler Zähler ohne die passende Kommunikationsanbindung reicht dafür nicht aus. Größere Betriebe verfügen häufig bereits über eine registrierende Leistungsmessung, kurz RLM, mit Viertelstundenwerten. Für solche Messsysteme gibt es passende dynamische Gewerbetarife. Ob die vorhandene Ausstattung genutzt werden kann, sollten Lieferant und Messstellenbetreiber vorab bestätigen.
Für die Nutzung der zeitlichen Spielräume kommt die Steuerung hinzu. Bei wenigen geeigneten Verbrauchern kann eine vorhandene Gerätesteuerung ausreichen, wenn sie an die jeweiligen Preisfenster angepasst werden kann. Bei mehreren Anlagen ist ein Energiemanagementsystem sinnvoll, das Preise, Verbrauch, Betriebszeiten und technische Grenzen zusammenführt.
Meine Empfehlung wäre, zuerst die vorhandene Technik und das Einsparpotenzial zu prüfen. Zusätzliche Sensoren, Schnittstellen oder Steuerungen sollten gezielt dort eingesetzt werden, wo sie einen nachvollziehbaren Nutzen bringen. Ein Batteriespeicher ist eine mögliche Ergänzung, deren Wirtschaftlichkeit separat berechnet werden muss.
Wie lässt sich anhand des eigenen Lastprofils abschätzen, ob tatsächlich Einsparpotenzial besteht?
Ich empfehle, möglichst ein vollständiges Jahr mit zeitlich aufgelösten Verbrauchsdaten auszuwerten. So werden neben typischen Tagesabläufen auch Saisonbetrieb, unterschiedliche Auslastungen, Wochenenden und Veranstaltungen berücksichtigt. Eine Jahresverbrauchszahl allein zeigt diese Unterschiede nicht. Der Lastgang macht dagegen sichtbar, wann welche Strommengen benötigt werden.
Für eine Vergleichsrechnung wird der Verbrauch jedes Zeitintervalls mit dem dazugehörigen Preis bewertet. Entscheidend ist damit der mit dem eigenen Verbrauch gewichtete Preis. Ein allgemeiner Börsendurchschnitt bildet die Kosten eines konkreten Hotels oder Restaurants nur unzureichend ab. Zusätzlich müssen die weiteren Tarifbestandteile wie Lieferantenentgelte, Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Messkosten berücksichtigt werden.
Ich würde drei Varianten gegenüberstellen: ein Festpreismodell, einen dynamischen Tarif bei unverändertem Verbrauch und einen dynamischen Tarif mit realistisch verschiebbaren Lasten.
Bei eigener Photovoltaik ist dabei der verbleibende Strombezug aus dem Netz maßgeblich. Zusätzliche Investitions- und Betriebskosten der Steuerung sowie mögliche Speicherverluste gehören ebenfalls in die Rechnung.
Eine belastbare Entscheidung sollte außerdem zeigen, wie das Ergebnis in teuren Marktphasen ausfällt. Historische Einsparungen sind eine Orientierung; für die Zukunft bleiben sie eine Annahme.
Welche Kostenrisiken entstehen bei Preisspitzen oder einer fehlenden Laststeuerung?
Bei einem dynamischen Tarif wirken sich steigende Börsenpreise unmittelbar auf den entsprechenden Preisbestandteil aus. Benötigt ein Betrieb gerade in teuren Zeitfenstern viel Strom, erhöhen sich seine Beschaffungskosten. Ohne verschiebbare Lasten oder eine passende Steuerung sind die Reaktionsmöglichkeiten begrenzt. Auch eine gute Steuerung kann das Risiko längerer Hochpreisphasen nur teilweise abfedern, weil ein Hotel oder Restaurant einen unvermeidbaren Strombedarf hat.
Daneben sollte man die Leistungsspitzen im Blick behalten. Wenn Wäscherei, Wärmepumpe und Ladepunkte gleichzeitig in ein günstiges Preisfenster verschoben werden, steigt möglicherweise die höchste bezogene Leistung. Bei Betrieben mit einem Leistungspreis können dadurch zusätzliche Kosten entstehen, die einen Teil der Beschaffungsersparnis aufzehren. Die Steuerung sollte deshalb gleichzeitig günstige Preise nutzen und unnötige Lastspitzen vermeiden.
Außerdem bedeutet ein negativer Börsenpreis noch keinen kostenlosen Strombezug. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Lieferantenentgelte können weiterhin anfallen. Aus Geschäftsführungssicht zählt deshalb die gesamte Rechnung einschließlich ihrer Auswirkungen auf Budget und Liquidität.
Wie können Betreiber das Tarifmodell zunächst mit überschaubarem Risiko testen?
Mein erster Schritt wäre eine rechnerische Parallelabrechnung: Der bestehende Vertrag läuft weiter, während anhand der tatsächlichen Verbrauchsdaten berechnet wird, welche Kosten mit einem konkreten dynamischen Tarif entstanden wären. Ergänzend lässt sich simulieren, welchen Unterschied realistisch verschobene Verbräuche gemacht hätten. So erhält der Betrieb eine Entscheidungsgrundlage, bevor er das Beschaffungsmodell verändert.
Anschließend würde ich einzelne geeignete Prozesse praktisch erproben, etwa die Ladeplanung oder die zeitliche Organisation der Wäscherei. Dabei sollte dokumentiert werden, ob die Abläufe funktionieren, welcher Betreuungsaufwand entsteht und ob die angenommenen Spielräume tatsächlich verfügbar sind.
Bei einem anschließenden Tarifwechsel würde ich auf eine überschaubare Vertragsbindung, transparente Entgelte und klar geregelte Kündigungsfristen achten.
Dazu gehören eine regelmäßige Kostenkontrolle und vorab definierte Kriterien, wann das Modell erneut bewertet wird. Eine kurze Laufzeit erleichtert einen späteren Wechsel; sie begrenzt während der laufenden Belieferung jedoch keine Preisspitzen.
Aus der Zuordnung des Liefervertrags zur jeweiligen Verbrauchsstelle folgt zudem: Wer nur einzelne Geräte steuert, begrenzt damit noch nicht den Umfang des dynamisch abgerechneten Strombezugs. Soll der eigentliche Tarifversuch auf einen Teil des Betriebs beschränkt werden, muss dafür eine separat belieferbare Verbrauchsstelle oder eine entsprechende vertragliche Lösung bestehen. Ein interner Unterzähler allein schafft diese Voraussetzung noch nicht.
Vielen Dank für das spannende Interview, Herr Koudelka!
(SAHO)