Haftunterbrechung

Alfons Schuhbeck bleibt vorerst auf freiem Fuß

Alfons Schuhbeck
Alfons Schuhbeck muss erst einmal nicht wieder zurück in die Haft. (Foto: © picture alliance/dpa | Sven Hoppe)
Im August 2023 trat der Münchner Starkoch seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung an. Dann kam der 76-Jährige frei – aus gesundheitlichen Gründen. Jetzt gibt es Neuigkeiten.
Dienstag, 10.06.2025, 09:54 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck, der wegen einer Steuerstraftat zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt wurde, bleibt vorerst auf freiem Fuß. 

„Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I. „Jedenfalls bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden.“

Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Schuhbecks Verteidiger äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht.

Schuhbecks Haft war aus medizinischen Gründen ausgesetzt worden. Wie die Bild berichtet, soll der Starkoch an Krebs erkrankt sein. Die Unterbrechung der Haftstrafe galt bis zum Pfingstsonntag, wie die Sprecherin sagte. Nun wird geprüft, wie es weitergeht. 

Ein weiterer Prozess steht noch an

Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu der Strafe verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der heute 76-Jährige 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1.000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. 

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Ende des Monats soll ein neuer Prozess gegen ihn beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in dem Verfahren unter anderem Subventionsbetrug vor. Vom 24. Juni an wurden vier Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte am 14. Juli fallen.

(dpa/SAKL)

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