Haftunterbrechung

Alfons Schuhbeck: So lange bleibt seine Haft vorerst unterbrochen

Alfons Schuhbeck
Alfons Schuhbeck muss vorerst nicht wieder zurück ins Gefängnis. (Foto: © picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann / SVEN SIMON)
Eigentlich hätte Schuhbeck noch bis mindestens Oktober 2026 seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung absitzen müssen. Aktuell ist der 76-Jährige jedoch auf freiem Fuß – aus gesundheitlichen Gründen. Was bedeutet das für seinen nächsten Prozess?
Freitag, 13.06.2025, 17:33 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck muss wegen seines Gesundheitszustands voraussichtlich bis Mitte September nicht zurück in Haft. Die Unterbrechung der Vollstreckung seiner Haftstrafe wegen einer Steuerstraftat sei bis 15. September verlängert worden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I mit.

Das sei aber jederzeit widerruflich. Schuhbeck muss also seine Haft fortsetzen, wenn es ihm gut genug gehen sollte – in dem Fall auch vor Mitte September.

Ursprünglich war Schuhbecks Haft nur bis zum 8. Juni unterbrochen worden. Danach war geprüft worden, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung Schuhbecks in der Haft fortgesetzt werden kann. 

Neuer Prozess ist „getrennt zu sehen“

Auf den geplanten neuen Prozess gegen den ehemaligen Fernsehkoch hat die Entscheidung laut Staatsanwaltschaft aber keine Auswirkungen. Das am 24. Juni beginnende Verfahren sei davon „getrennt zu sehen“, sagte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in dem Verfahren unter anderem Subventionsbetrug vor. Das Urteil könnte nach derzeitiger Planung am 14. Juli fallen. 

Deshalb sitzt Schuhbeck in Haft

Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der heute 76-Jährige 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1.000-mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte.

(dpa/SAKL)

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