Schuhbeck

Alfons Schuhbeck vorübergehend auf freiem Fuß

Alfons Schuhbeck
Alfons Schuhbeck ist vorübergehend frei. (Foto: © picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann / SVEN SIMON)
Im August 2023 musste der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck eine Haftstrafe antreten. Jetzt kam der 76-Jährige frei – aber nur vorübergehend. Was sind die Gründe?
Montag, 05.05.2025, 10:15 Uhr, Autor:Sarah Kleinen

Im August 2023 musste der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck eine Haftstrafe antreten. Jetzt kam der 76-Jährige frei – aus gesundheitlichen Gründen.

Der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck, der wegen einer Steuerstraftat zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt wurde, ist zumindest vorübergehend wieder auf freiem Fuß.

„Herr Schuhbeck befindet sich derzeit nicht in Haft, da die weitere Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von Herrn Schuhbeck aus gesundheitlichen Gründen bis zum Anfang Juni 2025 in jederzeit widerruflicher Weise unterbrochen wurde“, teilte die Staatsanwaltschaft München I der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.

Zuvor hatten mehrere Medien berichtet, Schuhbeck sei in der Münchner Innenstadt gesehen worden. Schuhbeck hatte seine Freiheitsstrafe im August 2023 in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech angetreten.

Schuhbeck zeigte sich reuig

Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu der Strafe verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der heute 76-Jährige 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1.000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. 

Im Jahr 2022 hatte er im Gerichtssaal gesagt: „Ich habe einiges falsch gemacht.“ Er habe allen etwas vorgemacht – „weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin“. Im Prozess sagte er auch, er stehe vor den Trümmern seines Lebenswerkes und: „Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun.“

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Weitere Vorwürfe

Im Februar dieses Jahres wurden jedoch weitere Vorwürfe gegen den Starkoch erhoben. Vom 24. Juni an soll er sich daher erneut vor Gericht verantworten – dieses Mal unter anderem wegen des Vorwurfs des Subventionsbetrugs.

Die Anklagebehörde wirft dem Star-Koch Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen und Subventionsbetrug in 19 Fällen vor.

(dpa/SAKL)

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