Prozess

Schuhbeck: Entschuldigung und Urteil

Alfons Schuhbeck mit seinem Anwalt Norbert Scharf
Alfons Schuhbeck steht mit seinem Anwalt Norbert Scharf im Gerichtssaal des Landgericht München I. (Foto: © picture alliance/dpa | Peter Kneffel)
Gegen Alfons Schuhbeck wurde unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs, Subventionsbetrugs und vorsätzlichen Bankrotts verhandelt. Jetzt gibt es ein Urteil. 
Montag, 14.07.2025, 12:28 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

Das Landgericht München I hat den Star-Koch Alfons Schuhbeck unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs verurteilt. Es verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In die Strafe eingerechnet ist seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Deren Vollzug ist derzeit aus Gesundheitsgründen ausgesetzt. 

„Letztendlich sind Sie zu groß geworden“, sagte Richter Uwe Habereder an den 76-Jährigen gerichtet. Schuhbeck habe seine „Firmen auf eine Art und Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann zumindest nicht gehört“. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten gefordert, die Verteidigung keine konkrete Forderung gestellt. Schuhbeck selbst entschuldigte sich in seinem letzten Wort bei „allen, die durch mich Probleme erfahren haben“. Er betonte: „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.“

Staatsanwältin spricht von „grobem Eigennutz“

Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, das Firmenimperium, das Schuhbeck aufgebaut hatte, sei ihm „leider Gottes über den Kopf gewachsen“. Er habe aber auch „aus grobem Eigennutz“ gehandelt. Besonders verwerflich sei es, dass Schuhbeck die „beispiellose nationale Notlage in der Pandemie“ ausgenutzt habe. Schuhbeck habe viel zu lange versucht, „das Lebenswerk und den Schein aufrechtzuerhalten“. 

Bereits im Jahr 2022 hatte das Landgericht München I Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Vollzug der Haftstrafe ist allerdings derzeit ausgesetzt, weil Schuhbeck an Krebs erkrankt ist und außerhalb des Gefängnisses behandelt wird. 

Schuhbeck hatte die Vorwürfe im neuen Prozess gegen ihn eingeräumt und zugegeben, schon lange vor der offiziellen Insolvenz von den massiven finanziellen Problemen seiner Firmen gewusst und dennoch rechtswidrig Corona-Hilfen beantragt zu haben. 

Schuhbecks Geständnis ist Teil eines Deals

Sein Geständnis war Teil eines sogenannten Deals, in dessen Rahmen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich mit dem Gericht auf einen Strafrahmen von zwischen vier Jahren bis vier Jahren und acht Monaten geeinigt hatten. Schuhbecks Verteidiger Norbert Scharf betonte die Kooperation des Angeklagten und dass es auch darum aus seiner Sicht möglich wäre, „am unteren Rahmen“ der Vereinbarung zu bleiben. 

Schuhbecks Firmen haben einen riesigen Schuldenberg hinterlassen:
Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig laut aktuellem Stand insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss der Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden können.

(dpa/SAHO)

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