Vor Gericht

Wie entscheidet das Gericht im Schuhbeck-Prozess?

Alfons Schuhbeck
Muss Alfons Schuhbeck ins Gefängnis? Das entscheidet sich am 27. Oktober 2022. (Foto: © picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann / SVEN SIMON)
Alfons Schuhbeck ist schuldig – daran besteht kein Zweifel mehr. Welche Strafe dem 73-Jährigen jetzt droht, entscheidet das Gericht noch diese Woche.
Dienstag, 25.10.2022, 10:29 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Der 27. Oktober 2022 ist ein Schicksalstag für einen der bekanntesten Gastronomen Deutschlands. So entscheidet sich am kommenden Donnerstag, ob der Koch wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ins Gefängnis muss oder nicht. Das Landgericht München I will in dem Prozess voraussichtlich das Urteil sprechen – rund zwei Monate früher als ursprünglich terminiert.

Nach den beiden Geständnissen stellt sich nun wohl nicht mehr die Frage, ob Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, sondern wie hoch seine Strafe ausfällt. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.

2,3 Millionen am Finanzamt vorbeigeschleust

Die Staatsanwaltschaft wirft Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ hinterzogen haben soll.

Der Prozessverlauf

Wie HOGAPAGE berichtete, hatten Schuhbecks Verteidiger zu Prozessbeginn noch Zweifel an dem Fehlverhalten ihres Mandanten. Dies änderte sich jedoch mit dem ersten Teilgeständnis des 73-Jährigen.

Schuhbeck gestand, nachdem er von einem ehemaligen Mitarbeiter schwer belastet worden war, dass er in seinem Restaurant „Orlando“ die Möglichkeit zur Umsatzreduktion immer wieder benutzt und dadurch Gelder aus der Kasse entnommen habe.

Erst nach zwei Tagen und entsprechenden Hinweisen des Gerichts räumte Schuhbeck auch für sein Restaurant „Südtiroler Stuben“  weitere Computermanipulationen ein. Wie genau diese Manipulation allerdings ausgesehen habe, das wisse er nicht mehr.

„Es war keine Absicht“

Schuhbeck bat zu entschuldigen, dass er dies nicht sofort „in der gewünschten Deutlichkeit“ gesagt habe. „Es war keine Absicht, sondern meiner großen Belastung und meinen Ängsten geschuldet“, sagte Schuhbeck. „Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht. Diese Vorstellung macht mir Angst“, so der Koch.

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