Wirtshauskultur

Dehoga Bayern stärkt musikantenfreundliche Wirtshäuser

Musikantenfreundliches Wirtshaus
Die Aktion „Musikantenfreundliches Wirtshaus“ zeichnet Gaststätten aus, die Raum für lebendige Volksmusik und bayerische Wirtshauskultur bieten. (Foto: © DEHOGA Bayern)
Volksmusik, Tanz und bayerische Wirtshauskultur sollen wieder stärker in den Fokus rücken: Mit der Aktion „Musikantenfreundliches Wirtshaus“ zeichnet der Dehoga Bayern Gaststätten aus, die Raum für lebendige Traditionen schaffen. 
Mittwoch, 13.05.2026, 11:21 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die Aktion „Musikantenfreundliches Wirtshaus“ des Dehoga Bayern soll die traditionelle Wirtshauskultur wieder stärker in den Fokus rücken. Sie zeichnet Gaststätten aus, die Raum für lebendige Volksmusik bieten. 

„Die Aktion ‚Musikantenfreundliches Wirtshaus‘ vernetzt Wirtsleute, die sich über neue Gäste freuen, Musikanten, die neue Spielmöglichkeiten suchen, und Gäste, die die Rückkehr lebendiger Traditionen erleben möchten“, erklärt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Dehoga Bayern.

Netzwerk für gelebte Traditionen

Wirtshäuser gelten seit jeher als Orte der Begegnung, des Austauschs und der gelebten Kultur. Die Aktion „Musikantenfreundliches Wirtshaus“ soll genau diese Bedeutung wieder stärker in den Mittelpunkt rücken.

Die Bandbreite musikantenfreundlicher Wirtshauskultur ist nach Angaben des Dehoga Bayern groß. So könne das Wirtshaus wieder stärker zu einem Ort der Gemeinschaft werden, an dem sich alle aktiv einbringen können.

Der bayernweite Arbeitskreis „Musikantenfreundliches Wirtshaus“ besteht bereits seit 1996. Die drei fränkischen Bezirke haben sich der Initiative 2023 angeschlossen. Kooperationspartner sind die bayerischen Bezirke – für Mittel-, Ober- und Unterfranken vertreten durch Dr. Heidi Christ –, der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern, der Bayerische Landesverein für Heimatpflege sowie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Bewerbung bis September möglich

Die Rahmenbedingungen der Aktion sind laut Dehoga Bayern bewusst praxisnah gestaltet. Zwischen Wirtsleuten und Musikanten erfolgt eine Absprache. Als Gegenleistung gibt es Brotzeit und Getränke, bei Engagements soll es faire Gagen geben. GEMA-Regelungen werden, sofern erforderlich, eingehalten. GEMA-Regelungen werden bei Bedarf berücksichtigt.

Wirte, die selbst Teil des Netzwerks werden möchten, können sich jetzt bewerben. Auch Gäste und Musikanten sind eingeladen, geeignete Wirtshäuser auf die Aktion aufmerksam zu machen.

Die nächste Auszeichnung findet im Herbst statt. Die Aufnahme erfolgt nach Antrag durch den Wirt. Bewerbungsschluss ist der 1. September. Das Formular ist online verfügbar.

Festkalender zum Jubiläum

Zum 30-jährigen Jubiläum der Aktion haben Wirte und Arbeitskreis zudem einen Festkalender für den Monat Mai zusammengestellt. Dieser soll die Vielfalt musikalischer Formate sichtbar machen und zeigen, was in musikantenfreundlichen Wirtshäusern das ganze Jahr über gelebt wird: Musik, Tanz und bayerische Wirtshauskultur.

(Dehoga Bayern/SAKL)

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