Oktoberfest-Zeltvergabe

Wiesnzelte bleiben vorerst Münchner Sache

Paulaner-Zelt auf dem Oktoberfest
Die Forderung nach europaweiten Ausschreibungen für Oktoberfest-Zelte wurde vorerst abgelehnt. (Foto: © München Tourismus, B. Roemmelt)
Die Forderung eines Münchner Wirts sorgte für Furore: Die Oktoberfest-Zelte sollen europaweit ausgeschrieben werden. Er konnte sich damit aber nicht durchsetzen – zumindest vorerst.
Donnerstag, 21.05.2026, 12:02 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die traditionellen Oktoberfestzelte gelten als Sinnbild bayerischer Gemütlichkeit und Herzstück des größten Volksfests – sollen sie wirklich europaweit ausgeschrieben werden?

Mit einem entsprechenden Vorstoß sorgte ein Münchner Wirt für erheblichen Wirbel. Nun ist er damit vorerst gescheitert: Die Vergabekammer Südbayern wies seinen Nachprüfungsantrag gegen die Vergabe von zwei großen Wiesnzelten zurück, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte. 

Keine „gesichtslose Großveranstaltung irgendwo in Europa“

Der Wiesnchef und Wirtschaftsreferent der Stadt, Christian Scharpf, (SPD) begrüßte die Entscheidung. „Das ist ein guter Tag für die Wiesn, denn sie wird damit nicht zu einer gesichtslosen Großveranstaltung irgendwo in Europa“, sagte Scharpf. „Das Oktoberfest bleibt ein Münchner und bayerisches Volksfest mit einer über 200-jährigen Tradition, die weltweit einzigartig ist. Genau diese Identität bleibt durch die Entscheidung erhalten.“

Bei der Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte hieß es, nun könne das Oktoberfest bleiben, wie es ist: „heimatverbunden, traditionell und vor allen Dingen bayerisch. So wie es die vielen Millionen Besucher aus München, Bayern und der ganzen Welt lieben.“ Auch die Wiesn-Stadträtin Anja Berger (Grüne) zeigte sich erleichtert. „Unsere Münchner Wiesn bleibt einzigartig – so wie Millionen von Menschen sie kennen und lieben.“

Beschwerde noch möglich

Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen. Noch ist gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich. 

Die WE Gutshof GmbH, deren Geschäftsführer der Wirt Alexander Egger ist, hatte die Prüfung für zwei zentrale Zelte beantragt: das Paulaner-Festzelt und das traditionelle Anzapfzelt Schottenhamel, das seit 1867 in Händen der Familie Schottenhamel ist. Zu prüfen war, ob es sich bei der Zuteilung der Festzelte durch die Landeshauptstadt München um eine sogenannte Dienstleistungskonzession handelt und sich die Stadt daher anders als bisher bei der Zuteilung der Zelte nach den Regelungen des europäischen Vergaberechts richten muss.

Wirt kämpft um großes Wiesnzelt 

Egger, der bisher ein kleines Wiesn-Zelt betreibt, hatte sich um ein großes Zelt beworben – ging dabei aber Medien zufolge leer aus. Neben dem Antrag bei der Vergabekammer wandte er sich in einem Eilantrag gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für das Volkssängerzelt „Schützenlisl“ auf der Oidn Wiesn an das Verwaltungsgericht München. 

„Als Münchner Wirt möchte ich die Chance bekommen, mich in einem transparenten und fairen Verfahren für das Oktoberfest zu bewerben“, begründete Egger Anfang Mai seinen Antrag bei der Vergabekammer. „In diesem Zusammenhang geht es mir um die rechtlich zulässige Klärung der Frage, ob die bisherige Vergabe der großen Festzelte auf dem Oktoberfest mit den Vorgaben des europäischen Vergaberechts vereinbar ist.“ Er wolle mit seinem Schritt Chancengleichheit für alle Zelte herstellen, auch für die Brauerei-Festzelte, bei denen bisher die Brauerei den Wirt vorschlägt.

Kammer: Keine Voraussetzung für EU-Recht

Nach Auffassung der Vergabekammer liegen bei der von Egger angegriffenen Zuteilung von Schottenhamel-Zelt und Paulaner-Festzelt die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts aber nicht vor. Es handele sich nicht um eine ausschreibungspflichtige Dienstleistungskonzession.

Für diese müsste die Stadt als Veranstalterin der Wiesn gegenüber Brauereien und Festwirten einen einklagbaren Anspruch auf Betrieb der Festhallen während der Öffnungszeiten des Oktoberfests haben. Die Zuteilungsverträge und die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 sehen aber keine Rechtspflicht zum Betrieb der Zelte vor, wie die Regierung von Oberbayern erläuterte.

Solange die zweiwöchige Beschwerdefrist läuft, darf die Stadt allerdings die Zulassungsverträge hinsichtlich der beiden Zelte weiter nicht abschließen. 

Neue Dimension im Streit um Bierzelte 

Sollte die Vergabepraxis doch noch kippen, wäre das ein Paukenschlag. Die Stadt München vergibt die Plätze für Zelte bisher nach einem Punktesystem, das gelegentlich kritisiert und von der Stadt immer wieder angepasst wurde. Um die Vergabe von Zelten wurde schon öfter vor Gericht gestritten. Die Forderung nach einer EU-weiten Ausschreibung ist aber neu.

Die Sprecher der Wiesn-Wirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel – mit seinem Zelt direkt betroffen – warnten, bei einer europaweiten Ausschreibung gerate das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne. „Durch eine grenzenlose Kommerzialisierung würde unser Oktoberfest sein unverwechselbares Gesicht verlieren und nicht mehr so sein wie früher“, sagt Inselkammer.

Schottenhamel ergänzte, die Wiesn sei ein Stück Heimat und kulturelle Identität. „Wir dürfen sie nicht den internationalen Multis opfern, die nur auf Gewinnmaximierung aus sind.“

(dpa/SAKL)

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