Kabinettsbeschluss

7 Prozent auf Speisen: Branchenverbände begrüßen Kabinettsbeschluss für die Gastro

V. l. n. r.: Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzender, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Thorsten Frei (CDU)
Das Bundeskabinett macht den Weg frei: Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2025 dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. (Foto: © picture alliance/dpa | Kay Nietfeld)
Eine weitere Hürde ist genommen: Das Kabinett hat dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 zugestimmt und damit Steuerentlastungen für die Gastronomie auf den Weg gebracht. Branchenverbände begrüßen die Entscheidung ausdrücklich.
Donnerstag, 11.09.2025, 14:46 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die Politik hat einen weiteren Schritt hin zu dauerhaft 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie vollzogen: Das Bundeskabinett stimmte gestern dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 zu. Dieses beinhaltet u. a. die dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026

Für die durch Umsatzeinbußen geplagte Gastronomie ist dies ein weiterer Schritt hin zur Entlastung und ein wichtiges Signal aus der Politik. 

BdS: „Ein starkes Signal für Planungssicherheit, wirtschaftlichen Aufschwung und die Sicherung von Arbeitsplätzen“

„Wir begrüßen die geplante Reform des Umsatzsteuergesetzes ausdrücklich“, sagt Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS). "Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent ist eine langjährige Forderung unserer Branche. Mit diesem Kabinettsbeschluss bekräftigt die Bundesregierung ihr im Koalitionsvertrag verankertes Versprechen und sendet ein starkes Signal für Planungssicherheit, wirtschaftlichen Aufschwung und die Sicherung von Arbeitsplätzen." Gleichzeitig bleibe das gastronomische Angebot für die Gäste bezahlbar.

Markus Suchert
Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des BdS (Foto: © BdS)

Suchert geht davon aus, dass die Betriebe die Steueranpassung verantwortungsbewusst nutzen werden, um in den Standort Deutschland zu investieren, das Angebot sowie das Restauranterlebnis für ihre Gäste weiterzuentwickeln und zehntausende neue Arbeitsplätze zu schaffen.

"Angesichts massiv gestiegener Kosten für Lebensmittel, Energie und Personal ist diese Entlastung dringend notwendig", betont der BdS-Hauptgeschäftsführer. Viele Betriebe würden die Folgen der Coronakrise noch immer deutlich spüren, da Gäste aufgrund höherer Alltagskosten auf Restaurantbesuche verzichten mussten. Gleichzeitig hätten die überwiegend mittelständischen Unternehmen der Systemgastronomie die Belastungen aufgrund der erhöhten Preissensibilität der Gäste nicht vollständig weitergeben können und hätten diese selbst tragen müssen – "mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen", so Suchert.

Umso wichtiger sei es, dass die Branche das Vertrauen der Bundesregierung annimmt und die Entlastung dazu nutzt, die wirtschaftliche Erholung zu beschleunigen, die Gästeverluste seit Corona aufzuholen und nachhaltiges Wachstum zu sichern. „Denn die Systemgastronomie übernimmt Verantwortung – als Arbeitgeber, Integrationsmotor und Innovationstreiber“, betont der BdS-Hauptgeschäftsführer.

Um die wirtschaftliche Lage des Gastgewerbes nachhaltig zu stabilisieren und zu verbessern, braucht es aus Sicht des Verbandes aber noch weitere politische Schritte – allem voran die konsequente Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus. „Dazu gehört beispielsweise, neue Bürokratiemonster zu verhindern, wie z. B. das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht auf die Außerhausverpflegung auszuweiten, das Lieferkettengesetz – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – vollständig anstatt nur die Berichtspflichten abzuschaffen, sowie kommunale Verpackungssteuern, wie bereits in Bayern geschehen, auch in anderen Bundesländern zu untersagen“, erläutert Suchert. 

Ebenso wichtig seien weitere entlastende Maßnahmen, wie die Senkung der Stromsteuer für alle Branchen und nicht nur für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft sowie die gezielte Digitalisierung und Beschleunigung der Erwerbsmigration, um Arbeitskräfte schneller und unbürokratischer in die Betriebe zu bringen. „Werden diese Schritte entschlossen angegangen, können wir die wirtschaftliche Basis der Gastronomie stärken und damit die Zukunftsfähigkeit einer Branche sichern, die ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft ist“, betont Suchert abschließend.

Dehoga: „Steuergerechtigkeit endlich erreicht“

Der Dehoga Bundesverband begrüßt ebenfalls ausdrücklich, dass die Politik Wort hält und die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag konsequent umsetzt. Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes, sieht in der Entscheidung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt regionaler und kulinarischer Vielfalt – sowie ein klares Bekenntnis zur bedeutenden Rolle der Gastronomie.

Ingrid Hartges
Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes (Foto: © DEHOGA Bundesverband/Svea Pietschmann)

"Das Kabinett würdigt mit seiner Entscheidung die herausragende Rolle der Gastronomie: als starke Wirtschaftskraft, bedeutender Jobgarant und unverzichtbarer Integrationsmotor. Unsere Branche ist Ort der Begegnung und des Austauschs, unverzichtbar für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land – heute wichtiger denn je", betont die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin. 

Die Entscheidung für dauerhaft 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie schaffe zudem die lang ersehnte Steuergerechtigkeit gegenüber anderen Essensanbietern – wie das Essen zur Lieferung oder zur Mitnahme. „Seit jeher wird das Essen zum Mitnehmen, das Essen zur Lieferung wie das verzehrfertige Gericht aus dem Supermarkt, von der Tankstelle, vom Bäcker oder Metzger mit 7 Prozent besteuert. Zugleich werden Ungerechtigkeiten und Abgrenzungsschwierigkeiten im Cateringbereich beseitigt“, erläutert Hartges.

Auf die Frage, wie die Branche die Mehrwertsteuersenkung voraussichtlich nutzen wird, antwortet die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin: "Ich bin überzeugt: Wo Spielräume bestehen, werden unsere Gastronomen diese nutzen – für Investitionen in ihre Betriebe, in Mitarbeiter sowie auch für preisattraktive Angebote, um verlorene Gäste zurückzugewinnen."

Klar sei jedoch auch, dass die Branche ebenso wie die Verbraucher unter massiv gestiegenen Kosten für Energie, Lebensmittel und Getränke leide. Hinzu kämen in der Gastronomie noch die Personalkosten, bei denen es zu berücksichtigen sei, dass der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro (+8,4 Prozent) und ein Jahr später auf 14,60 Euro (+5 Prozent) steigt. „Ob und in welchem Umfang Preissenkungen möglich sind, hängt maßgeblich von der weiteren Kostenentwicklung ab“, schränkt Hartges daher eine mögliche Preissenkung in den Speisekarten ein.

DZG: „Die Branche muss weiterhin für diese unverzichtbare Maßnahme werben“

Auch die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) zeigt sich zufrieden mit dem Beschluss des Kabinetts. Gleichzeitig warnt sie aber auch vor verfrühter Euphorie. „Das Bundeskabinett hat einen wichtigen ersten Schritt unternommen, um mit den sieben Prozent auf Speisen unsere Wirtschaft effektiv zu unterstützen und wichtige regionale Infrastruktur zu sichern. Von der reduzierten Umsatzsteuer profitieren nämlich nicht nur über 160.000 (mittelständische und inhabergeführte) Gastronomiebetriebe sowie Schul- und Kita-Verpfleger, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette dahinter – und das in allen Regionen Deutschlands“, erklärt DZG-Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge.

Dr. Marcel Klinge
Dr. Marcel Klinge, Vorstandssprecher der DZG (Foto: © DZG)

Er warnt die Branche jedoch auch davor, jetzt die Füße hochzulegen: "Bis zur Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2026 sind noch einige politische Klippen zu umschiffen und die Branche muss – in Zeiten knapper Kassen – weiterhin aktiv mit guten Argumenten für diese unverzichtbare Maßnahme werben."

Die DZG habe daher bereits eine bundesweite Informationsoffensive gestartet. Mit der neuen Kampagne „Treffpunkt. Arbeitgeber. Anker.“ will der branchenübergreifende Thinktank noch einmal für den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen sowie die versprochene Absenkung der Luftverkehrs- und Stromsteuer werben. Ziel sei es, die politische Entscheidung in den kommenden Monaten mit belastbaren Argumenten zu begleiten – faktenbasiert, sachlich, anschlussfähig. Die Zahlen und Informationen sollen Politik und Öffentlichkeit helfen, die Situation besser einzuschätzen und Entscheidungen inhaltlich zu stützen.

„Wir liefern den politischen Akteuren in Berlin noch einmal zusammengefasst die Zahlen und Argumente, mit denen sie die 7 Prozent, aber auch weitere Maßnahmen wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reduzierung der Stromsteuer für alle Unternehmen oder die Absenkung der Luftverkehrssteuer sachlich und selbstbewusst vertreten können – nicht nur in der Abstimmung zum Bundeshaushalt 2026, sondern auch danach“, erläutert Dr. Marcel Klinge. „Wir müssen nicht unnötig dramatisieren – aber wir müssen die Lage unserer 250.000 Gastwelt-Betriebe realistisch und besser erklären.“

Die DZG betont daher ebenfalls, dass es bei den 7 Prozent auf Speisen nicht – wie oft vorgeworfen wird – um ein Steuergeschenk handele, sondern um die wirtschaftliche Zukunftssicherung eines zentralen Wirtschaftsökosystems mit hohem sozialem Wert: Mit 6,1 Millionen Erwerbstätigen und 483,7 Milliarden Euro Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 sowie einer flächendeckenden Präsenz in allen 11.000 Kommunen Deutschlands sei die Gastwelt ein zentraler Stabilitätsanker für Wirtschaft, Regionen und Gesellschaft. Die betrieblichen Herausforderungen seien gleichzeitig so vielfältig wie noch nie: Hohe Kosten, fehlendes Personal, bürokratische Hürden – und eine massive Nachfolgewelle. Genau hier müsse Politik mit Verlässlichkeit und Planungssicherheit ansetzen.

„Treffpunkt, Arbeitgeber, Anker – diese drei Begriffe bringen auf den Punkt, was die Gastwelt für unser Land leistet“, so Homeira Amiri, Aufsichtsratsvorsitzende der DZG. „Es geht um soziale Infrastruktur, sechs Millionen Jobs und regionale Stabilität. Gemeinsam bilden diese Faktoren das Rückgrat unseres Standorts. Dafür braucht es gute politische Entscheidungen, die sich auf Fakten stützen – und kein Hin und Her auf Zuruf und erst recht keine undifferenzierte Stimmungsmache“, so die Hamburger Unternehmerin.

Mit der neuen Kampagne mache die Denkfabrik diese enorme Systemrelevanz erneut sichtbar – unter anderem mit einer Reihe von Stimmen aus Gastronomie, Tourismus und Hotellerie, die authentisch aus der Praxis heraus erklären, warum es die Entlastung benötigt. „Unsere Informationsoffensive zum Bundeshaushalt 2026 soll nicht emotional aufladen, sondern politische Entscheidungsträger gezielt unterstützen“, erklärt Amiri. „Denn: Gute Entscheidungen verdienen gute Erklärungen. Hierfür liefert die DZG jetzt die Fakten und wir hoffen, dass diese in Berlin auf fruchtbaren Boden fallen.“

BTW: „Wer die Gastronomie stärkt, stärkt auch die gesamte Wertschöpfungskette Tourismus“

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) sieht die Entscheidung des Kabinetts für eine 7-Prozent-Mehrwertsteuer in der Gastronomie auch als eine Unterstützung für den Tourismusstandort Deutschland.

Sören Hartmann
Sören Hartmann, Präsident des BTW (Foto: © BTW/Michelle Kortz)

„Das ist ein nächster wichtiger und richtiger Schritt hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung der gastronomischen Vielfalt in Deutschland“, sagt BTW-Präsident Sören Hartmann. "Wer die Gastronomie stärkt, stärkt auch die gesamte Wertschöpfungskette Tourismus und deren fast 3 Millionen Arbeitsplätze sowie den Tourismusstandort Deutschland. Wenn wir als Reiseziel für in- wie ausländische Gäste attraktiv bleiben wollen, brauchen wir eine ansprechende touristische Infrastruktur. Und dazu gehören für uns und unsere Privat- und Geschäftsreisenden auch vielfältige gastronomische Angebote."

Restaurant- und Cafébesuche oder auch ein Frühstück im Hotel seien feste Bestandteile des Urlaubserlebnisses. Auch Tagesreisen und Ausflüge würden durch die Einkehr in ein Ausflugslokal, in einen Biergarten oder in ein Eiscafé erst besonders. "Doch die gastronomische Vielfalt in Deutschland und damit auch das Angebot für Urlauber, Geschäftsreisende und Ausflügler sind keine Selbstläufer„, betont Hartmann. Das zeige sich aktuell sehr deutlich: “Massiv gestiegene Kosten für Nahrungsmittel, Personal und Energie einerseits und Wettbewerbsverzerrungen andererseits gefährden zunehmend gastronomische Existenzen", betont der BTW-Präsident. Die realen Umsatzbilanzen seien vielerorts dramatisch.

„Wir sehen immer neue Kommunen ohne Gastroangebot. Manch Betrieb schließt leise, aber er fehlt – und zwar den Einheimischen genauso wie den Urlaubsgästen", erklärt Hartmann. "Dass die Bundesregierung den Kostendruck reduzieren und den Wettbewerb gerechter gestalten will, ist eine gute Nachricht für große Teile der Tourismuswirtschaft. Wir bauen nun fest darauf, dass nach dem Bundeskabinett auch Bundestag und Bundesrat dieser so wichtigen Maßnahme zeitnah zustimmen werden.“ 

Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen

Tatsächlich ist der Beschluss des Kabinetts erst der Auftakt. Jetzt müssen erst noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, bevor die Regelung ab 2026 in Kraft treten kann. 

Eines steht jedoch schon jetzt fest: Mit der Entscheidung für dauerhaft 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen wird die Politik die Branche entlasten und ihr ein Stück mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten geben.

(SAKL)

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