Kommentar

7 Prozent – ein überfälliger Schritt. Und ein mühsamer Weg dorthin.

„7 statt 19!“-Petition
Mehr als 80.000 Menschen unterstützten unsere „7 statt 19!“-Petition mit ihrer Unterschrift – ein deutliches Zeichen gegen die bestehende Mehrwertsteuerregelung. (Foto: © HOGAPAGE)
Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ist beschlossen. Für die Gastronomie ist das ein wichtiger Schritt – und das Ende eines langen, mühsamen Weges. Denn die Forderung nach sieben Prozent ist nicht neu. Auch HOGAPAGE hat sie bereits vor über zehn Jahren erhoben. Ein Kommentar über Ausdauer, Verantwortung und eine überfällige Korrektur.
Montag, 22.12.2025, 10:31 Uhr, Autor: Daniela Müller
HOGAPAGE-Magazin 2014
HOGAPAGE-Magazin 2014: Mit der Aktion „7 statt 19!“ setzte sich HOGAPAGE frühzeitig für die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ein. (Foto: © HOGAPAGE)

Mit dem Beschluss des Bundesrats vom 19. Dezember 2025 ist es nun amtlich: Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Eine Entscheidung, die für viele Betriebe spürbare Entlastung bringt – und die in der Branche seit Jahren gefordert wird.

Dass diese Senkung nun kommt, ist richtig. Und sie kommt spät. Denn neu ist die Forderung wahrlich nicht. Mit der Initiative „7 statt 19!“ hat HOGAPAGE bereits in 2014 das getan, was Medien manchmal tun müssen: mehr sein als Chronisten, nämlich Anwälte einer Branche. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Lebensmitteln – sieben Prozent beim Bäcker oder Metzger, 19 Prozent im Restaurant – war schon damals weder ökonomisch schlüssig noch europäisch zeitgemäß.

Über 80.000 Unterstützer aus der Branche

Die Unterstützung aus der Praxis war eindeutig. Über 80.000 Unterschriften zeigten, wie sehr das Thema die Branche bewegte – von klassischen Gastronomiebetrieben bis hin zu Caterern in Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Gerade dort, wo Qualität und gesunde Ernährung unter extremem Kostendruck stehen, war und ist der reduzierte Steuersatz ein entscheidender Faktor.

Politisch ließ sich diese Argumentation 2014 dennoch nicht durchsetzen – auch weil die Branche damals nicht in ausreichendem Maße geschlossen auftrat. Während einzelne Landesverbände des DEHOGA die Initiative nach Kräften unterstützten, blieb eine entschlossene gemeinsame Linie auf Bundesebene damals noch aus. Rückblickend eine verpasste Chance.

Betriebswirtschaftliche Notwendigkeit

Die Corona-Jahre haben später gezeigt, dass eine Absenkung der Mehrwertsteuer sehr wohl möglich ist – und wirkt. Umso größer war die Enttäuschung, als diese Entlastung nicht dauerhaft verstetigt wurde. Der nun gefasste Beschluss schafft endlich Planungssicherheit. Für eine Branche, die in den vergangenen Jahren mit explodierenden Kosten zu kämpfen hatte, ist das von zentraler Bedeutung.

An alle Kritiker der Maßnahme sei folgendes gerichtet: Die Mehrwertsteuersenkung war zu keinem Zeitpunkt als Geschenk an den Gast gedacht. Sie ist eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, um explodierende Kosten für Personal, Energie und Lebensmittel abzufedern und gastronomische Betriebe zu stabilisieren. Die sieben Prozent schaffen keinen zusätzlichen Wohlstand, sondern geben vielen Betrieben schlicht die Möglichkeit, wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben.

Aktenordner und Dokumente auf einem Tisch
Für die gastgewerblichen Betriebe ist die reduzierte Mehrwertsteuer eine Notwendigkeit, um explodierende Kosten für Personal, Energie und Lebensmittel abzufedern. (Foto: © HOGAPAGE)

Überfällige Entscheidung

Die Entscheidung korrigiert eine lange bestehende Ungleichbehandlung und bringt ein Stück Verlässlichkeit zurück in eine Branche, die über Jahre hinweg mit Unsicherheit leben musste.

Und sie zeigt: Ausdauer kann sich lohnen. Themen, die lange ignoriert wurden, verschwinden nicht. Sie kommen zurück – manchmal erst nach vielen Jahren.

Gut, dass diese Debatte nun zu einem sachlich richtigen Ergebnis geführt hat. Für die Gastronomie. Und für alle, die tagtäglich dafür arbeiten, Qualität auf den Teller zu bringen.

(DM)

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