Corona-Maßnahmen

Alltagsmasken bleiben vorerst

Kellner mit Handschuhen und Mund-Nasen-Schutz bedient einen Gast
Ab Oktober soll die Maskenpflicht wieder eingeführt werden. Dabei soll es Ausnahmen für die Gastronomie geben. (Foto: © Drazen/stock.adobe.com)
Um das Infektionsrisiko trotz zunehmender Mobilität der Menschen weiterhin gering zu halten, soll die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorerst bestehen bleiben.
Dienstag, 07.07.2020, 09:56 Uhr, Autor: Kristina Presser

Die Bundesregierung hat sich zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geäußert. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte jüngst in der Bundespressekonferenz, die Masken seien „ein unverzichtbares Mittel, um die Infektionszahlen niedrig zu halten“ und Mitmenschen zu schützen – gerade jetzt in der Urlaubs- und Ferienzeit. Im Bus, in der U-Bahn oder im Einzelhandel „soll es bei der Pflicht bleiben, Masken zu tragen“.

Die Mobilität in Deutschland steige wieder stark an, betonte Seibert. „Und diese neue Mobilität ist zu begrüßen. Die macht unser Leben leichter, sie macht unser Leben schöner.“ Sie müsse aber einhergehen mit der Beachtung der Regeln, die im Kampf gegen diese Pandemie so gut gewirkt haben: Abstandhalten, Einhalten der Hygieneregeln und eine Maskenpflicht, wo es nötig ist.

Gleichzeitig sprach sich Gesundheitsminister Jens Spahn für den weiteren Gebrauch von Alltagsmasken aus: „Ich verstehe die Ungeduld“, sagte er. Es sei nicht immer angenehm, eine Maske zu tragen. In geschlossenen Räumen aber und da, wo ein Mindestabstand nicht immer gewährleistet sei, „können Alltagsmasken einen Unterschied machen, um sich und vor allem um andere zu schützen“, sagte Spahn im Interview mit dem Deutschlandfunk.
(Bundesregierung/KP)

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