Etat-Beschluss

Aufschub in der Mehrwertsteuer-Entscheidung

Politiker im Bundestag
Mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtsurteils hatten die Spitzen der Ampel-Koalition wohl nicht gerechnet.. (Foto: © picture alliance/dpa|Serhat Kocak)
Eigentlich wollten die Haushaltspolitiker heute den Etat-Plan 2024 beschließen. Nun scheint das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts alles durcheinander zu bringen – auch den Entscheid zur Mehrwertsteuer-Entfristung in der Gastronomie.
Donnerstag, 16.11.2023, 13:43 Uhr, Autor: Karoline Giokas

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Verwendung von Corona-Krediten für Projekte für den Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Industrie als verfassungswidrig bewertet. Nun fehlen 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds – einem Sondervermögen, das wirtschaftlich parallel zum Bundeshaushalt geführt wird. Die Ampel-Koalition legte die Finanzierung geplanter Vorhaben daher vorübergehend auf Eis.

Am Terminplan für den endgültigen Haushaltsbeschluss im Plenum des Bundestags soll dagegen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht gerüttelt werden. Er ist für den 1. Dezember vorgesehen.

Wo bleibt die Entscheidung?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte die Haushaltspolitiker kalt erwischt haben. Weil nun noch viele Fragen offen sind, haben die die Haushälter im Bundestag den abschließenden Ausschuss-Beschluss des Etats für 2024 um eine Woche verschoben. Damit dürfte auch die für heute sehnsüchtig erwartete Entscheidung dazu, ob die 7 Prozent Gastro-Mehrwertsteuer nun im neuen Jahr bleibt oder zurück auf 19 Prozent geht, ausbleiben. 

„Wir können angesichts der Urteils nicht business as usal machen, so wie es die Ampel tut“, betonte Unions-Haushälter Christian Haase. Die Verschiebung sei zwingend geboten. „Keiner kann die Dimension des Urteils in allen Facetten und damit die Auswirkungen auf den Haushalt 2024 überblicken.“ Es gehe um Rechtssicherheit und solides Arbeiten.

Wie geht es weiter?

Nach Einschätzung der Bundesregierung könnte das Urteil darüber hinaus aber Folgen für die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern haben. Die umfangreiche Begründung des Gerichts werde nun gemeinsam mit dem Bundestag genau ausgewertet, hieß es.

Die Union hatte nach dem Verfassungsgerichtsurteil eigentlich eine komplette Verschiebung der Bereinigungssitzung gefordert. Die Ampel-Koalitionäre lehnten das ab, damit der Haushalt noch in diesem Jahr beschlossen werden kann. Andernfalls hätte eine vorläufige Haushaltsführung gedroht. Das bedeutet, dass jeden Monat nur ein Zwölftel des Haushaltsvolumens genutzt werden darf. Nach Angaben aus der Koalition hätte Deutschland dann ab Januar möglicherweise seine Unterstützung für die Ukraine und Israel einschränken müssen.

Branche muss weiter warten

Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses mit Beratung der Einzelpläne der Ministerien hat am Donnerstag zwar wie geplant begonnen. Am kommenden Dienstag (21.11.) sollen auf Antrag der Union jedoch noch Sachverständige zum Urteil gehört werden. Der Beschluss über den Etat im Ausschuss soll dann am kommenden Donnerstag (23.11.) in einer digitalen Sondersitzung fallen.

Restaurantbetreiber und Hoteliers beutetet dies: weiter gedulden und hoffen, dass die 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie bleibt. Andernfalls sehen sich viele deutsche Gastgeber vor weiteren schweren Herausforderungen

(Süddeutsche Zeitung/dpa-infocom/KAGI)

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