Infektionsschutz

Baden-Württemberg plant Testpflicht für Gastronomie

Wegweiser: 2G-Plus-Regel oder 2G-Regel
Da die Stiko Auffrischungsimpfungen nun bereits nach drei Monaten empfiehlt, will Baden-Württemberg für alle Nicht-Geboosterten eine Testpflicht für die Gastronomie einführen. (Foto: © kebox – stock.adobe.com)
Geimpfte und Genesene sollen in Baden-Württemberg künftig nur noch mit Test in Restaurants und andere Bereiche des öffentlichen Lebens kommen. Geboosterte sollen von der Testpflicht ausgenommen sein.
Mittwoch, 22.12.2021, 13:14 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Geimpfte und Genesene im Südwesten müssen sich nach den Feiertagen voraussichtlich doch für einen Besuch im Restaurant und in vielen anderen Bereichen gegen das Coronavirus testen lassen. „Es ist erstmal die Absicht, dass nur noch Geboosterte keinen Test vorlegen müssen“, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) mit Blick auf die neue Corona-Verordnung an. Er begründete das damit, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) neuerdings Auffrischungsimpfungen wegen der Omikron-Variante bereits nach drei Monaten empfehle.  Derzeit stimme man das in den Ressorts ab, die Regierung wolle noch vor Weihnachten die neue Corona-Verordnung beschließen.

Bisher gilt nur 2G

Die Landesregierung hatte bereits Anfang Dezember eine Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene (2G plus) zum Beispiel in Restaurants angekündigt, dann war Kretschmann aber zurückgerudert. Derzeit sind Genesene von der Testpflicht ausgenommen, wenn sie nachweisen, dass die Infektion maximal sechs Monate zurückliegt. Und für Geimpfte gilt: Die zweite Impfung sollte weniger als ein halbes Jahr her sein.

Klare Regeln gefordert

Der FDP-Abgeordnete Erik Schweickert forderte endlich eine klare und eindeutige Kommunikation der Landesregierung zu den neuen Corona-Regeln in der Gastronomie. „Die schwammige Antwort des Ministerpräsidenten lassen hier aber befürchten, dass die Landesregierung erneut nicht weiß, was sie genau tut.“

(dpa/NZ)

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