BdS fordert: „7-Prozent-Mehrwertsteuer muss bleiben!“
„Wie zu erwarten war, hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen abgelehnt, was wir sehr bedauern", sagt BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert.
Eine grundsätzliche Entscheidung gegen die dauerhafte Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen sei damit aber noch nicht getroffen. Diese würde erst in den Haushaltsberatungen der Regierungsfraktion getroffen werden.
BdS macht sich weiterhin für die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung stark
„Der BdS wird sich weiterhin mit Vehemenz für eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung einsetzen. Es bestehen nach wie vor gute Chancen, dass wir unser Ziel erreichen. Wir stehen in Kontakt mit den zuständigen Abgeordneten, führen viele persönliche Gespräche und planen verschiedene Aktionen“, sagt Markus Suchert.
Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus sei unumgänglich, um die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen der Systemgastronomie, deren Arbeitsplätze und die gastronomische Vielfalt zu erhalten.
Systemgastronomie steht vor weiteren Herausforderungen
Nach wie vor haben die Unternehmen der Branche laut Markus Suchert mit den coronabedingten Folgen zu kämpfen und würden auch noch einige Zeit benötigen, um das Vorkrisenniveau wieder zu erreichen.
„Kostensteigerungen bei Energie, inflationsbedingt hohe Lebensmittelkosten, der anhaltende Arbeitskräftemangel, steigende Personalkosten, ein drohendes Werbeverbot für einen Großteil der Produkte der Branche: Das sind nur einige der weiteren Herausforderungen, vor denen die vorwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen der Systemgastronomie stehen. Und dennoch bekennen sich unsere BdS-Mitglieder mit ihrer zwingenden 100-prozentigen Tarifbindung zu ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung“, erläutert der BdS-Hauptgeschäftsführer. Gleichzeitig arbeite die Branche mit zahlreichen Nachhaltigkeitsinitiativen konsequent daran, Verpackungsmaterial effektiver einzusetzen, einzusparen oder bestmöglich zu vermeiden.
Entfristung ermöglicht Planungssicherheit
"Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus ist daher notwendig, um den Unternehmen der Branche Planungssicherheit zu ermöglichen und ihre Wirtschaftlichkeit zu erhalten, aber auch, um innovative Konzepte und Produkte entwickeln zu können und den Gästen der Systemgastronomie weiterhin ein für alle Altersgruppen bezahlbares Angebot an Speisen anbieten zu können. Darüber hinaus gewähren viele EU-Mitgliedstaaten bereits einem ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die gastronomischen Einrichtungen, was zu einem weiteren Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland führt“, betont Markus Suchert.
Mit seiner Kritik ist Markus Suchert nicht allein. Jürgen Gangl, 1. Vorsitzender der Hoteldirektorenvereinigung Deutschland äußerte ebenfalls Kritik an der Ablehnung der dauerhaften Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie. Lesen Sie hier sein Statement dazu.
(BdS/SAKL)