Politik & Gastgewerbe

Berlin verschärft Corona-Regeln für Wirte und Gäste

Ein Straßencafe
In Berlin müssen nun auch in der Außengastronomie Gästelisten geführt werden. Doch auch für die Gäste selbst werden die Regeln verschärft. (©Drazen/stock.adobe.com)
Die Restaurants der Hauptstadt müssen nun auch in der Außengastronomie Gästelisten führen. Bei Falschangaben droht dem Gast zudem ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.
Mittwoch, 02.09.2020, 11:40 Uhr, Autor: Thomas Hack

In  den Restaurants der deutschen Hauptstadt gelten ab sofort verschärfte Regeln hinsichtlich der Gästelisten zur Nachverfolgung von eventuellen Corona-Kontakten. Die Pflicht zur Erfassung von Gästedaten gilt künftig nicht nur für die Innenräume der Gaststätten, sondern auch für die Außengastronomie, wie der Berliner Senat dieser Tage beschlossen hat. Zudem werden in der geänderten Corona-Verordnung auch die Gäste in den Blick genommen: Sie sind nun verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Andernfalls droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.

Gastronomen müssen stärker auf „Mickey Mouse“ & Co. achten

Die Erfassung der Daten soll dabei helfen, Gäste zu informieren, wenn sich herausstellt, dass in Restaurants jemand mit dem Corona-Virus infiziert war. Gesundheitssenatorin Delek Kalayci (SPD) sagte, dies sei ein Thema, „wo wir viel Nachlässigkeit beobachten“. Sie hoffe nun darauf, dass sich Besucher nicht mehr mit Namen wie „Mickey Mouse“ in den Unterlagen eintragen. Die Gastwirte müssten stärker darauf achten. (lbn/TH)

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