Berlin will schärfer gegen Airbnb vorgehen
Der Senat und die Berliner Bezirke verschärfen ihre Gangart gegen Airbnb: Sie haben nun das Ferienwohnungsportal aufgefordert, Daten über private Anbieter von Unterkünften herauszugeben, die sich nicht wie vorgeschrieben bei den Behörden registrieren haben lassen. Mehrere Bezirke erließen dazu sogenannte Auskunftsanordnungen gegenüber Airbnb, wie Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher dieser Tage mitteilte. Sollte das Unternehmen dem nicht Folge leisten, behalten sie sich rechtliche Schritte vor. Berliner, die Wohnung oder Zimmer zeitweise an Feriengäste vermieten, müssen seit 1. Mai 2018 beim Bezirksamt eine individuelle Registriernummer einholen. Wer die gesamte Wohnung anbietet, braucht zudem eine behördliche Genehmigung. So soll angesichts des Mangels an Wohnraum sichergestellt werden, dass Wohnungen nicht durch Dauervermietung zweckentfremdet werden. Viele Anbieter halten sich jedoch nicht an die Regeln.
Aibnb beruft sich auf Datenschutz
Laut Senatsverwaltung gaben die Bezirke bis Ende 2018 rund 2.400 Registriernummern aus. Nach Schätzungen des Senats gibt es in der Hauptstadt allerdings 20.000 bis 30.000 Wohnungen oder Zimmer, die zu Ferienzwecken vermietet werden. Seit 1. August drohen nach einer Übergangsfrist bei Verstößen Bußgelder. Um diese verfolgen zu können, brauchen die Behörden jedoch Informationen zu den Wohnungseigentümern oder regulären Mietern. Die wollen sie nicht zuletzt von Airbnb. Die Firma ist aber nicht bereit, diese Informationen herauszugeben, und beruft sich auf den Datenschutz. „Der Genehmigungsprozess für Berliner Homesharer ist weiterhin bürokratisch und unklar“, erklärte eine Airbnb-Sprecherin. „Wir haben der Stadt angeboten, bei einer digitalen Lösung zu kooperieren, die es den Gastgebern erleichtert, ihr Zuhause zu registrieren, und gleichzeitig zum Wohnraumschutz beiträgt.“
Berlin pocht auf Auskunftspflicht
Als Beispiel nannte die Sprecherin Hamburg. Wie dort wolle Airbnb auch mit der Berliner Senatsverwaltung an einer „bürgerfreundlichen und effektiven Lösung“ arbeiten, die sowohl dem Wohnraumschutz als auch dem Datenschutz Rechnung trage. Airbnb werde die Auskunftsanordnungen prüfen, sobald sie vorlägen. Eine digitale Schnittstelle, wie sie Airbnb vorschwebt, will jedoch der Senat nicht – ebenfalls unter anderem aus Datenschutzgründen. In dem Fall würde ein Privatunternehmen Zugang zu einer Datenbasis bekommen, wie sie eigentlich nur der Verwaltung zur Verfügung stehe, erläuterte eine Sprecherin Lompschers. Vielmehr pocht die Senatorin auf eine Auskunftspflicht, die Airbnb habe und durchgesetzt werden müsse. „Wir erwarten von den Plattformbetreibern die gesetzlich geregelte Mitwirkung bei der Verfolgung von Zweckentfremdung und damit die Herausgabe der entsprechenden Informationen“, erklärte Lompscher. „Da es bisher auf freiwilliger Basis nicht funktioniert, unterstützen wir die Bezirke dabei, den Rechtsweg zu beschreiten.“ Rückenwind verspürt Berlin durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München: Dieses hatte Airbnb dazu verurteilt, der Stadt Auskunft über seine Gastgeber zu geben. Airbnb legte dagegen Rechtsmittel ein.