Corona-Hilfen

Brauer bekommen Kosten für verdorbenes Bier ersetzt

Brauerei-Mitarbeiter füllt Zutaten nach
Brauereien können sich verdorbene Ware über die Überbrückungshilfe III erstatten lassen. (Foto: Nejron Photo/stock.adobe.com)
Brauer können sich die Kosten für verderbliche Ware wie ihr Fassbier ersetzen lassen. Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Überbrückungshilfe III.
Montag, 01.03.2021, 09:55 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Brauereien und Winzer bekommen im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Kosten für verdorbenes Bier ersetzt. Dies sei bei einer Schalte der Länder mit den zuständigen Bundesministerien beschlossen worden, sagte ein Sprecher des bayerischen Wirtschaftsministeriums. Das Bundesfinanzministerium bestätigte, dass „Hersteller und Großhändler von verderblicher Ware für die Gastronomie und den Garten- und Gemüsebau“ die Überbrückungshilfe für verderbliche Waren in Anspruch nehmen können.

Fassbier-Nachfrage gering

Brauereien haben während der aktuellen Einschränkungen das Problem, dass Fassbier kaum zu verkaufen ist, weil Gaststätten geschlossen haben und es keine Volksfeste gibt. Da bei immer mehr Fässern das Ablaufdatum näher rückt oder überschritten wird, musste zuletzt nach Angaben der Brauer in Deutschland Bier im Millionenwert weggeschüttet werden. Manche Brauereien verschenkten das Bier auch.

„Wichtiger Erfolg unserer Politik“

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) wertete es als „wichtigen Erfolg unserer Politik, dass die Stimmen der bayerischen Brauer in Berlin gehört wurden und sie nun eine Erstattung für ihr überschüssiges Fassbier erhalten“. Zudem forderte er eine Öffnungsperspektive für die Gastronomie. Auch aus anderen Bundesländern hatte es zuletzt Rufe nach Hilfen für die Brauwirtschaft gegeben.

(dpa/NZ)

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