Dehoga Bayern

Corona-Auflagen: Wann ist Schluss?

Personal mit Mundschutz, Chefin misst Fieber
Laut Angela Inselkammer, Präsidentin des Dehoga Bayern, sollte über das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nachgedacht werden. (Foto: © davit85/stock.adobe.com)
Angesichts der aktuellen Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stellt sich dem Dehoga Landesverband eine zentrale Frage: Wie lange soll die epidemische Lage noch aufrechterhalten werden?
Freitag, 15.10.2021, 14:14 Uhr, Autor: Martina Kalus

Angesichts der aktuellen Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie stetig steigender Impf- und Genesenenquoten stellt Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Bayern fest: „Wieder einmal gab es über Nacht eine Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und wieder einmal gibt es eine Vielzahl an Anpassungen und neuen Unsicherheiten. Die Gastronomen und Hoteliers müssen sich seit Anbeginn der Krise neben ihrer Hauptaufgabe – dem Gastgeber sein – vielen juristischen Herausforderungen stellen. Dabei gilt es, jede Verordnung ganz genau zu lesen, Paragrafen zu verstehen und schließlich alles richtig umzusetzen. In der uferlosen Fülle an Änderungen entstehen viele berechtigte Fragen. Dabei stellt sich aber eine zentrale Frage: Wie lange soll die epidemische Lage noch aufrechterhalten werden?“

In Anbetracht von kostenfreien Impfangeboten für Jedermann, einer Impfquote von rund 85 Prozent bei den Erwachsenen und gleichzeitig steigenden Genesenenraten muss, so Inselkammer, über das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite konkret nachgedacht werden. Inselkammer wörtlich „Wie hoch muss die Impf- und Genesenenquote sein, damit die Regierung die Corona-Auflagen für unsere Branche aufhebt? Es ist höchste Zeit für eine Antwort. Uns ist bewusst, dass sich die Entwicklung einer Pandemie nicht vorhersagen lässt, deshalb geht es uns auch nicht um die Nennung eines konkreten Termins. Vielmehr erwarten wir klare Aussagen über die Voraussetzungen, die für das Ende der Auflagen vorliegen müssen. Wer über eineinhalb Jahre hinweg Betrieben komplizierte Verordnungen auferlegt, muss auch Perspektiven geben, wann die Auflagen ein Ende haben.“

(Dehoga Bayern/MK)

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