Corona-Hilfen: Schleswig-Holstein fordert knapp 300 Millionen Euro zurück
Mehrere Jahre nach dem Ende der Corona-Pandemie sind in Schleswig-Holstein weiterhin Rückforderungen aus unterschiedlichen staatlichen Corona-Hilfsprogrammen offen. Nach Angaben der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) geht es aktuell um Rückforderungen in Höhe von insgesamt rund 293 Millionen Euro, wie die „Kieler Nachrichten“ berichten.
Für das Gastgewerbe ist die Entwicklung besonders relevant – denn gerade Hotels, Restaurants, Bars und Veranstaltungsbetriebe zählten während der Pandemie zu den Branchen, die besonders stark auf staatliche Unterstützung angewiesen waren.
Eine eigene Aufschlüsselung nach Branchen wird nicht genannt. Dennoch zeigt der Fall, dass die wirtschaftliche Aufarbeitung der Pandemie für Unternehmen noch nicht abgeschlossen ist. Rückforderungen können Betriebe auch Jahre später beschäftigen – auch dann, wenn parallel hohe Kosten, Fachkräftemangel und eine angespannte Liquiditätslage bestehen.
Neustart- und Überbrückungshilfen
Allein bei den sogenannten Corona-Soforthilfen zahlte die IB.SH in Schleswig-Holstein ursprünglich rund 468 Millionen Euro aus. Dahinter standen rund 56.000 Anträge. Nach Angaben der Bank wurden davon bisher etwa 360 Millionen Euro von rund 46.000 Kunden zurückgefordert. Rund 200 Millionen Euro sind bereits zurückgezahlt worden.
Auch bei weiteren Programmen laufen Rückforderungen. Bei der Neustarthilfe wurden von rund 60 Millionen Euro ausgezahlten Mitteln etwa 22 Millionen Euro zurückgefordert. Davon ist bislang die Hälfte (rund 11 Millionen Euro) zurückgezahlt worden.
Bei den Überbrückungshilfen sowie den November- und Dezemberhilfen wurden in Schleswig-Holstein insgesamt mehr als 1,7 Milliarden Euro ausgezahlt. Die Rückforderungen belaufen sich hier auf knapp 184 Millionen Euro. Davon sind laut IB.SH noch etwa 122 Millionen Euro offen.
Widersprüche und Klagen laufen weiter
Die Rückforderungen sind nicht in allen Fällen abgeschlossen. Nach Angaben der IB.SH laufen derzeit noch rund 3.600 Widerspruchsverfahren. Von bislang 72 Klagen sind 45 Klageverfahren bereits abgeschlossen. Nach Angaben der IB.SH hatte keine der Klagen Erfolg.
Bei Rückforderungen geht es nicht zwangsläufig um Missbrauch. Häufig hängen sie mit nachträglichen Prüfungen, Schlussabrechnungen oder einer sogenannten Überkompensation zusammen. Diese kann entstehen, wenn der tatsächliche Liquiditätsengpass geringer ausfiel als zum Zeitpunkt der Antragstellung erwartet.
Das Land Schleswig-Holstein hatte bereits darauf hingewiesen, dass viele Unternehmen ihre Tätigkeit ab Mitte April 2020 früher wieder aufnehmen konnten, als bei Antragstellung angenommen. Dadurch sei der Liquiditätsengpass in vielen Fällen zu hoch prognostiziert worden.
Was das für Hotels und Gastronomie bedeutet
Während der Pandemie waren viele gastgewerbliche Unternehmen zeitweise von Schließungen, Kapazitätsbeschränkungen, Reiseeinschränkungen oder Veranstaltungsverboten betroffen. Entsprechend wichtig waren staatliche Hilfen für die Liquidität.
Heute treffen mögliche Rückforderungen jedoch auf eine andere wirtschaftliche Lage. Viele Betriebe haben zwar den akuten Pandemiebetrieb hinter sich gelassen, stehen aber weiterhin unter Kostendruck. Steigende Personal-, Energie- und Wareneinsatzkosten belasten die Kalkulation. Kommen Rückzahlungen hinzu, kann das die Liquiditätsplanung zusätzlich erschweren.
Für die Branche ist deshalb vor allem entscheidend, Rückforderungsbescheide, Schlussbescheide und Fristen genau zu prüfen. Die IB.SH weist darauf hin, dass Rückzahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten im jeweiligen Rückforderungsbescheid mitgeteilt werden.
Stundung und Ratenzahlung möglich
Unternehmen, die eine Rückforderung nicht sofort begleichen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten zur Stundung oder Ratenzahlung. Für Corona-Soforthilfen verweist die IB.SH auf ein entsprechendes Formular. Eine Stundung kann demnach für maximal 36 Monate beantragt werden.
Auch bei Überbrückungshilfen, Härtefallhilfe sowie November- und Dezemberhilfe bietet die IB.SH Informationen zu Rückzahlungen, Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen an. Unternehmen sollen sich bei Fragen an ihre prüfenden Dritten oder an die zuständigen Kontaktstellen wenden.
Für Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie in Schleswig-Holstein bedeutet das: Die Corona-Hilfen bleiben ein Thema für die Buchhaltung und Liquiditätsplanung. Wer Post zu Rückforderungen erhält, sollte Fristen beachten, Unterlagen prüfen und gegebenenfalls frühzeitig seinen Steuerberater einbeziehen.
(Die Zeit/Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)/Landesportal Schleswig-Holstein /SAKL)