Corona-Krise

Corona-Maßnahmen bis Anfang Mai verlängert

Angela Merkel
Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Pressekonferenz am 15. April 2020 im Bundeskanzleramt. (Foto: ©picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa-Pool/dpa)
Bund und Länder haben die Corona-Regelungen für das öffentliche Leben neu definiert. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nun bis 3. Mai. Was sich sonst ändert und was bleibt, haben wir zusammengefasst.
Mittwoch, 15.04.2020, 18:56 Uhr, Autor: Kristina Presser

Bund und Länder haben über das weitere Verfahren in der Corona-Krise entschieden. In einer Pressekonferenz hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nun bekanntgegeben, dass die seit Wochen bestehende Ausgangsbeschränkung grundsätzlich mindestens bis 3. Mai verlängert wird. Öffentliches Leben wolle man zwar mehr zulassen, aber in kleinen Schritten, sagte Merkel, und warnte davor, dass es „kein falsches Vorpreschen“ geben dürfe.

Die wichtigsten Beschlüsse vom 15. April 2020 im Überblick:

  • Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sollen ab dem kommenden Montag, 20. April 2020, wieder öffnen dürfen. Unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Allerdings mit Schutzkonzepten. So müssen Hygienevorschriften eingehalten, Warteschlangen vermieden und der Zutritt gesteuert werden. (Die Länder können das ausschöpfen, können aber auch nach eigenem Dafürhalten entscheiden).
  • Friseurbetriebe müssen bestimmte Hygienemaßnahmen einhalten, dürfen dann aber unter entsprechenden Auflagen den Betrieb am 4. Mai wieder aufnehmen.
  • Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben grundsätzlich geschlossen (Liefer- und Abholservice ausgenommen).
  • Hotels stehen weiterhin „nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung“.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften bleiben untersagt.
  • Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
  • Für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen werden je nach lokalen Gegebenheiten besondere Schutzmaßnahmen ergriffen. Eine totale Isolation soll es nicht geben.
  • Schulen öffnen ab dem 4. Mai 2020 wieder schrittweise, vor allem Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge. (Kitas und Grundschulen, bis auf die 4. Klassen, bleiben vorerst ganz geschlossen)
  • Eine Maskenpflicht gibt es nicht, jedoch empfiehlt die Politik dringend das Tragen von Alltagsmasken in der Öffentlichkeit, etwa beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr, um sich und andere zu schützen.

Das nächste Mal wollen Bund und Länder am 30. April über das weitere Verfahren in der Corona-Krise sprechen.

Weiteres zu den neuen Bestimmungen gibt es: hier.

(Bundesregierung/KP)

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