Dehoga-Landesverbände: „Der Minijob bleibt erhalten!“
Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses bewerten mehrere Dehoga-Landesverbände die Zukunft der Minijobs deutlich optimistischer. Aus Sicht der Verbände ist die zuletzt diskutierte Abschaffung von Minijobs vom Tisch. Der Minijob bleibe als eigenständige und flexible Beschäftigungsform erhalten.
Hintergrund ist das Reformpaket der Bundesregierung. Darin vorgesehen ist nach den bisherigen Informationen unter anderem, die pauschale Steuer bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent zu erhöhen. Für Beschäftigte soll sich nach Einschätzung der Dehoga-Verbände dadurch am Netto der Arbeitnehmer nichts ändern. Die zusätzliche Belastung läge demnach auf Arbeitgeberseite.
Der Dehoga Bundesverband blickt derweil noch vorsichtig optimistisch auf die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Es gebe Ansätze, die in die richtige Richtung weisen. Ob und wann daraus spürbare Entlastungen für die Betriebe werden, entscheide sich jedoch erst in den Gesetzgebungsverfahren.

„Die drohende Abschaffung des Minijobs ist vom Tisch“
Für Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Bayern, ist nach den ersten Informationen aus der heutigen Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses sowie dem Papier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung klar: „Die drohende Abschaffung des Minijobs ist vom Tisch. Der Minijob bleibt als eigenständige, flexible Beschäftigungsform für Millionen von Menschen erhalten. Übrig bleibt aktuell eine moderate Anpassung auf Arbeitgeberseite: Die pauschale Steuer steigt von zwei auf fünf Prozent. Für die 6,8 Millionen Menschen im Minijob ist das eine gute Nachricht.“
Auch der Dehoga Sachsen und der Dehoga Hamburg bewerten die aktuellen Signale aus dem Koalitionsausschuss und dem Papier der Bundesregierung ähnlich. „Ein besonderer Dank gilt allen politischen Entscheidungsträgern, die sich für den Erhalt des Minijobs als eigenständige und flexible Beschäftigungsform eingesetzt haben“, sagt Jens Dzurny, Präsident des Sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Sachsen.
Der Dehoga Bundesverband bewertet das Reformpaket noch vorsichtig positiv. Während der Erhalt der Minijobs als wichtiges Signal gewertet wird, warnt der Verband vor zusätzlichen Belastungen. 
„Gut ist, dass Minijobs für alle Beschäftigtengruppen erhalten bleiben sollen. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Branche“, sagt Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes. „Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass mit der angekündigten Erhöhung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent bereits eine Verteuerung geplant ist. Unbeantwortet bleibt die Frage, ob Minijobs durch zusätzliche Sozialabgaben noch weiter belastet werden. Wenn die Bundesregierung die Bedeutung der unverzichtbaren Minijobs anerkennt, braucht es eine Beitragslast, die für Arbeitgeber tragbar bleibt.“
Warum Minijobs für das Gastgewerbe wichtig sind
Für Hotels, Restaurants, Caterer und Veranstaltungsbetriebe sind Minijobs ein zentrales Instrument bei der Personalplanung. Sie helfen nach Einschätzung der Verbände, Spitzenlasten abzudecken, saisonale Schwankungen zu bewältigen und kurzfristige Ausfälle aufzufangen.
„Insbesondere für das Gastgewerbe war der Fortbestand der Minijob-Regelung essentiell, da Minijobs helfen, Spitzenlasten abzudecken, saisonale Schwankungen zu bewältigen, dem demographischen Wandel abzufedern und vielen Menschen einen unkomplizierten Zuverdienst zu ermöglichen“, betont Inselkammer. „Wir werden den Gesetzgebungsprozess genau verfolgen und für beste Lösungen weiterkämpfen.“
Auch der Dehoga Hamburg hatte nach eigenen Angaben frühzeitig vor den Folgen eines möglichen Aus für Minijobs gewarnt. „Der Dehoga Hamburg hat deutlich gesagt, was auf dem Spiel steht – für unsere Betriebe, für unsere Mitarbeiter und für alle Menschen, die auf flexible Beschäftigung angewiesen sind“, erklärt Präsident Bernd Aufderheide. „Dass der Minijob erhalten bleibt, ist ein starkes Signal: Die Praxis wurde gehört.“
Pauschalsteuer soll steigen
Ganz ohne zusätzliche Belastung kommt die geplante Regelung aus Sicht der Branche allerdings nicht. Nach den vorliegenden Informationen soll die pauschale Steuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent steigen.
Simon Wieck, Geschäftsführer des Dehoga Hamburg, ordnet die geplante Erhöhung ein: „Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem politisch verursachten Strukturbruch und einer tragfähigen Lösung. Die Anhebung der Pauschalsteuer ist für viele Betriebe eine zusätzliche Belastung, die wir nicht klein reden. Aber das wichtigste Signal lautet: Der Minijob bleibt als eigenständige Beschäftigungsform bestehen.“
Auch die Bayerische Staatsregierung begrüßt die Entscheidung. Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber erklärte, Minijobs blieben als wichtiges Instrument erhalten. Das sei für viele Betriebe in Landwirtschaft, Gartenbau, Gastronomie, Hotellerie, Lebensmittelhandwerk und Direktvermarktung „enorm wichtig“. Wer Saisonspitzen, Wochenenden, Ferienzeiten oder kurzfristige Arbeitsspitzen bewältigen müsse, brauche diese praxistaugliche Möglichkeit.
„Dass dafür künftig ein etwas höherer pauschaler Steuerbeitrag geleistet wird, ist der richtige und faire Weg: Die Minijobs bleiben, und zugleich wird ein Beitrag zum Gemeinwesen geleistet“, betont Kaniber.
Diskussion war zuletzt nicht eindeutig
Die Frage nach der Zukunft der Minijobs hatte in den vergangenen Tagen für Unsicherheit gesorgt. Im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Rentenkommission stand die Möglichkeit im Raum, den Sonderstatus von Minijobs künftig deutlich einzuschränken. Der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs sollte dabei nur noch für Schüler gelten. Deutschlandfunk berichtete nach der Vorstellung des Reformpakets, dass noch unklar sei, ob die empfohlene Abschaffung der Minijobs außer für Schüler realisiert werde.
Die aktuellen Reaktionen der Dehoga-Landesverbände und der Bayerischen Staatsregierung deuten nun darauf hin, dass Minijobs nach dem politischen Beschlussstand als eigenständige Beschäftigungsform erhalten bleiben sollen. Gleichzeitig wollen die Verbände den weiteren Gesetzgebungsprozess genau verfolgen.
Weitere Punkte im Reformpaket
Neben den Minijobs begrüßen die Dehoga-Landesverbände auch die angekündigten Schritte beim Bürokratieabbau. Berichtspflichten sollen gestrichen, Dokumentationspflichten reduziert, Genehmigungen beschleunigt und Steuerverfahren vereinfacht werden.
Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Sachsen, sagt dazu: „Beim Bürokratieabbau geht es endlich in die richtige Richtung: Berichtspflichten sollen gestrichen, Dokumentationspflichten reduziert, Genehmigungen beschleunigt und Steuerverfahren vereinfacht werden. Genau das brauchen unsere Betriebe: weniger Papier, mehr Zeit für Gäste, Mitarbeiter und Betrieb.“
Auch die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung wird von den Verbänden positiv bewertet. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein.
„Für unsere Betriebe ist das wichtig, denn Verlässlichkeit im Dienstplan ist im Gastgewerbe keine Nebensache – sie entscheidet darüber, ob Schichten besetzt, Gäste versorgt und Öffnungszeiten gehalten werden können“, erklärt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Dehoga Bayern. „Wer Missbrauch eindämmt, stärkt die Ehrlichen: die Beschäftigten, die Verantwortung übernehmen, und die Betriebe, die Tag für Tag planen müssen.“
Wochenarbeitszeit bleibt offen
Kritisch bleibt aus Sicht der Verbände, dass zur Wochenarbeitszeit bislang keine konkrete Neuregelung im Papier enthalten ist. Für das Gastgewerbe sei mehr Flexibilität weiterhin entscheidend.
„Für das Gastgewerbe ist klar: Wir brauchen die gesetzliche Wochenarbeitszeit so wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben“, betont Geppert. Seiner Meinung nach sollte zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Auch der Dehoga Bundesverband sieht es als „sehr kritisch“ an, dass "die dringend benötigte Wochenarbeitszeit nicht behandelt wurde". ie Beschlusslage im Koalitionsvertrag sei dazu eindeutig. Gleichwohl gebe es bislang keinerlei Aussage dazu, wie die Bundesregierung mit der massiven Kritik der Arbeitgeber am Tarifvorbehalt umgehen will. „Für das Gastgewerbe bleibt die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ohne Wenn und Aber eine zentrale Forderung“, betont Schimke.
Auch Kaniber sieht hier weiteren Handlungsbedarf. Der nächste wichtige Schritt sei eine praxistaugliche Flexibilisierung der Arbeitszeit, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart sei. Gerade bei Ernte, Saisonspitzen, Wochenenden, Ferienzeiten und Abendgeschäft brauche es Lösungen, die zum betrieblichen Alltag passen.
(dpa/Dehoga Bayern/Dehoga Sachsen/Dehoga Hamburg/Dehoga Bundesverband/SAKL)