Lohnerhöhung

Dehoga NRW: Tarifvertrag mit Ausrufezeichen

Lohn und Gehalt
Die neuen Tarife gelten ab dem 1. Mai und sehen Lohnzuwächse bis zu 27,3 Prozent vor. (Foto: © Stockfotos-MG/stock.adobe.com)
Der neue Tarifvertrag im Gastgewerbe NRW sieht Lohnsteigerungen bis zu 27,3 Prozent vor. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Der Dehoga NRW geht davon aus, dass Preisanpassungen notwendig werden.
Freitag, 25.03.2022, 13:08 Uhr, Autor: Martina Kalus

Mit der Unterzeichnung des neuen Tarifvertrages für das Gastgewerbe im bevölkerungsreichsten Bundesland machen die Tarifparteien Dehoga Nordrhein-Westfalen und der NGG-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen nach dem Abschluss im Januar den Weg nun endgültig frei für deutliche Lohnzuwächse und geben damit ein wichtiges Signal für alle jetzigen und künftigen Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie zwischen Rhein und Weser. Die neuen Tarife gelten ab dem 1. Mai und sehen Lohnzuwächse bis zu 27,3 Prozent vor und stellen damit Wettbewerbsfähigkeit der Vergütungen im Vergleich zu anderen Branchen mehr und mehr sicher. Alle Löhne erhöhen sich zudem zum 1. Mai 2023 noch einmal um 3,5 Prozent. Der Lohneinstieg liegt künftig bei 12,50 Euro. „Wir wissen, dass die Umsetzung eine große Herausforderung für unsere Branche ist.

Vor allen Dingen in Anbetracht der Tatsache, dass uns die Corona-Pandemie sehr hart getroffen hat und die Auswirkungen noch lange zu spüren sein werden“, betont Andreas Büscher, zuständiger Regionalpräsident des Dehoga Nordrhein-Westfalen. „Aber wir wollen mit diesem Abschluss ein positives Zeichen, ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Beschäftigten setzen und damit auch ein Zeichen für die Zukunft des Gastgewerbes mit sicheren Arbeitsplätzen.“

Auch die Ausbildungsvergütungen werden mit dem neuen Ausbildungsjahr ab dem 1. August 22 deutlich steigen: im 1. Jahr um 250 auf 1.000 Euro, im 2. um 220 auf 1.100 Euro und im 3. Ausbildungsjahr um 200 auf 1.200 Euro. Eine Erhöhung um jeweils 100 Euro erfolgt zum 1. August 2023. Mit dem neuen Ausbildungsjahr werden auch die nunmehr sieben Ausbildungsberufe neu geordnet. „Die Zukunft der Branche beginnt mit einer guten Ausbildung. Deshalb werden mit der Neuordnung unserer Berufe und den deutlich erhöhten Ausbildungsvergütungen unsere Ausbildungen noch attraktiver“, so Büscher. Der Ausbildungstarifvertrag soll darüber hinaus allgemeinverbindlich erklärt werden, das heißt, dass er für alle Ausbildungsverhältnisse im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe gelten soll.

Der Hotel- und Gaststättenverband geht davon aus, dass sich die deutlichen Lohnerhöhungen auch auf das Preisgefüge in der Branche auswirken werden. „Wir befinden uns in einer Situation, in der vor allem auch nach mehr als zwei Jahren Corona keine finanziellen Freiräume bestehen. Rücklagen sind aufgezehrt, Kredite aufgenommen, Altersvorsorgen angefasst. Die allgemeinen Preiserhöhungen schlagen auch bei uns ins Kontor. Tariferhöhungen in dieser Form in der jetzigen Situation werden sich in den Preisen niederschlagen müssen“, so Büscher, der auf die Akzeptanz der Gäste als Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit im Gastgewerbe hofft.

(Dehoga NRW/MK)

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