Steuerstreit

Dehoga verteidigt 7-Prozent-Mehrwertsteuer

Jana Schimke
Dehoga-Geschäftsführerin Jana Schimke widerspricht der Kritik an der Mehrwertsteuersenkung und verweist auf gestiegene Kosten in der Gastronomie. (Foto: © Karoline Wolf)
Seit Januar gilt in der Gastronomie eine günstigere Mehrwertsteuer von sieben Prozent. Bei den Gästen komme die Entlastung jedoch kaum an, kritisiert die NGG. Der Dehoga weist den Vorwurf entschieden zurück. 
Donnerstag, 17.09.2026, 16:15 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Seit Jahresbeginn gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Nun sorgt die Frage, wie sich die Entlastung ausgewirkt hat, für Streit zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Dehoga.

Während die Gewerkschaft nach einer neuen Untersuchung kaum Preisvorteile für Gäste erkennt, weist der Dehoga Bayern diese Schlussfolgerung zurück.

NGG sieht kaum günstigere Restaurantpreise

Das Beratungsunternehmen wmp consult hat im Auftrag der NGG die Preise von mehr als 180.000 Gerichten in bundesweit über 12.000 Restaurants ausgewertet. Verglichen wurden Preise aus Oktober 2025 mit denen aus Februar und März 2026. Bei neun von zehn untersuchten Gerichten blieben die Preise demnach unverändert. Bei 8 Prozent seien die Preise angestiegen, bei rund 1 Prozent gesunken. 

„Die Studie liefert keine Hinweise darauf, dass die Mehrwertsteuersenkung in nennenswertem Umfang an Verbraucher weitergegeben wurde“, teilte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. „Im Durchschnitt erhöhten sich die Preise sogar um 0,5 Prozent.“

Dehoga weist Vorwürfe zurück

Die Geschäftsführerin des Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbands (Dehoga), Jana Schimke, hielt jedoch dagegen, dass drei Viertel (73,4 Prozent) der Betriebe ihre Preise durch die Absenkung der Mehrwertsteuer trotz massiv gestiegener Kosten stabil halten konnten.

Eine größer angelegte Auswertung von Gerichten durch den Datenspezialisten Meoton hatte bereits im März ergeben, dass die Mehrwertsteuersenkung aus Verbrauchersicht vor allem dafür gesorgt habe, dass die Preise nicht weiter gestiegen seien. Vergünstigungen wurden auch damals nur in sehr geringem Umfang festgestellt. 

Viele Gastronomen hatten bereits vor der Mehrwertsteuersenkung angekündigt, diese vor allem dazu zu nutzen, die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kosten für die Betriebe auszugleichen. „Jeder Betrieb reagierte unterschiedlich auf die Gesetzesänderung. Manche haben Preissenkungen vornehmen können, andere haben die Löhne angehoben, wieder andere haben neue Mitarbeiter eingestellt, modernisiert und ihr Angebot weiter verbessert“, erklärte Dehoga-Geschäftsführerin Schimke.

„Die Mehrwertsteuersenkung ist ausdrücklich kein staatliches Preissenkungsprogramm“

Auch der Dehoga Bayern weist die Schlussfolgerungen der NGG entschieden zurück. Die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe bleibe aufgrund stark gestiegener Personal- und Betriebskosten sowie anhaltender Konsumzurückhaltung angespannt. Die dauerhaft sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen seien deshalb kein „Geschenk“, sondern eine zentrale Maßnahme zur Existenzsicherung der Branche. 

Die sieben Prozent kämen zugleich nicht nur der Gastronomie zugute, sondern der gesamten regionalen Wertschöpfungskette, wie Bäcker, Metzger, Handwerk, Handel, Brauereien und vielen mehr.
 
„Die Mehrwertsteuersenkung ist ausdrücklich kein staatliches Preissenkungsprogramm“, erklärt „Dehoga Bayern“-Präsidentin Angela Inselkammer. „Sie soll die Gastronomie wirtschaftlich stärken und die Benachteiligung gegenüber Lieferdiensten und dem Außer-Haus-Geschäft beenden. Genau das leistet sie: Die sieben Prozent sichern Betriebe, stabilisieren Preise und erhalten Arbeitsplätze. Davon profitieren Gäste und Beschäftigte gleichermaßen.“

Auch die amtliche Begründung zum Steueränderungsgesetz sei eindeutig: Als Ziel nennt sie die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomie und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Sie stellt damit klar, dass sowohl eine Weitergabe an die Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen möglich sind und die Entscheidung von den Marktbedingungen abhängt. Die Behauptung, das politische Ziel sei allein eine unmittelbare Preissenkung gewesen, greife deshalb laut Dehoga Bayern zu kurz.

Der Verband verweist auf eine eigene Umfrage unter fast 700 gastgewerblichen Betrieben in Bayern. Demnach bewerten mehr als 90 Prozent die Regelung als existenzsichernd oder sehr wichtig. 74,9 Prozent gaben an, dadurch ihre Preise stabil gehalten zu haben. 78,3 Prozent hätten gestiegene Personal- und Lohnkosten auffangen und 52,9 Prozent bestehende Arbeitsplätze sichern können. "Ohne die Entlastung wären deutlich stärkere Preissteigerungen unvermeidbar gewesen", heißt es vom Dehoga Bayern. 

Dehoga verweist auf gestiegene Kosten

Laut dem Dehoga Bayern bestätigen die von der NGG vorgelegten Zahlen mit 91 Prozent zudem ein hohes Maß an Preisstabilität. Gleichzeitig stieg der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 um 8,4 Prozent. Die Arbeitskosten im Gastgewerbe lagen im zweiten Quartal 2026 mehr als 53 Prozent über dem Niveau des ersten Quartals 2022. Dennoch erhöhte sich der durchschnittliche Preis der von der NGG untersuchten Gerichte lediglich um 0,5 Prozent.
 
Den Vorwurf, die Betriebe hätten die Entlastung schlicht „eingesteckt“, weist der Dehoga Bayern daher entschieden zurück. Die sieben Prozent würden nicht automatisch als zusätzlicher Gewinn in die Kassen fließen, sondern helfen, massiv gestiegene Personal-, Waren- und Betriebskosten aufzufangen, Arbeitsplätze zu sichern, notwendige Investitionen zu ermöglichen und stärkere Preiserhöhungen zu vermeiden. Die Preisstabilität bei 91 Prozent der untersuchten Gerichte sei daher kein Beleg für ein Verpuffen der Maßnahme, sondern für ihre stabilisierende Wirkung.

„Die Vorwürfe der NGG greifen zu kurz und gehen an der wirtschaftlichen Realität des Gastgewerbes vorbei. Die sieben Prozent Mehrwertsteuer sichern Betriebe, stabilisieren Preise und erhalten Arbeitsplätze“, betont Angela Inselkammer.

Die NGG bestätige selbst die angespannte wirtschaftliche Lage, die Konsumzurückhaltung, den Kampf vieler Betriebe um Auslastung und gestiegene Kosten. Umso widersprüchlicher sei die Behauptung, die Betriebe hätten sich die Entlastung „eingesteckt“. „Wer Kostensteigerungen und wirtschaftlichen Druck anerkennt, kann die notwendige Stabilisierung der Betriebe nicht zugleich als ungerechtfertigten Gewinn darstellen“, so der Dehoga Bayern. 

Dehoga weist Kritik an Beschäftigungssituation zurück

Auch den Vorwurf, Beschäftigte gingen leer aus, weist der Dehoga Bayern zurück. Die Nominallöhne im Gastgewerbe sind zwischen 2016 und 2025 um mehr als 50 Prozent gestiegen. Seit 2024 betragen die durchschnittlichen jährlichen Tariferhöhungen in der Ecklohngruppe 5,4 Prozent. Im Juli 2026 beschäftigte die Branche rund 1,12 Millionen sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter – 1,3 Prozent mehr als im Juli 2019.
 
Die Aussagekraft der NGG-Beschäftigtenbefragung müsse sachlich eingeordnet werden: Befragt wurden ausschließlich Mitglieder der Gewerkschaft. Zudem arbeiten 78 Prozent der Befragten in Vollzeit und 65 Prozent bereits seit mehr als zehn Jahren in der Branche. Ohne den Nachweis einer repräsentativen Stichprobe ließen sich laut Dehoga die Ergebnisse daher nicht pauschal auf alle mehr als zwei Millionen Beschäftigten im Gastgewerbe übertragen.

Unterschiedliche Positionen zur Arbeitszeit

Auch bei der Arbeitszeit gehen die Positionen auseinander. Eine Befragung von  Mitarbeitern ergab der Gewerkschaft zufolge, dass viele von ihnen stark überlastet seien. „Drei Viertel der Beschäftigten können sich nach langen Arbeitstagen nicht ausreichend erholen. 79 Prozent berichten von kurzfristigen Dienstplanänderungen, die die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben erschweren“, teilte die NGG mit. 

Vom Dehoga hieß es dazu, dass gesetzliche Arbeitszeitgrenzen sowie Schutz- und Ruhezeiten selbstverständlich eingehalten werden müssten. „Gleichzeitig braucht das Gastgewerbe Flexibilität“, erklärte Schimke. Die Dehoga regte deshalb an, die wöchentliche Höchstarbeitszeit zu erhöhen, um mehr Selbstbestimmung für Beschäftigte zu erreichen. Nach Darstellung des Verbands soll dadurch nicht insgesamt länger gearbeitet werden, sondern die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit flexibler innerhalb einer Woche verteilt werden.

„Gute Löhne und attraktive Arbeitsbedingungen sind im Interesse unserer Betriebe. Sie müssen jedoch auch erwirtschaftet werden können“, betont „Dehoga Bayern“-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. „Wer die Steuerentlastung gegen Beschäftigte ausspielt, verkennt die wirtschaftliche Realität einer personalintensiven Branche. Sachliche Lösungen entstehen nicht durch pauschale Vorwürfe, sondern im konstruktiven Dialog. Die NGG organisiert lediglich rund 1,8 Prozent der Beschäftigten in Deutschland. Eine NGG-Mitgliederbefragung ist legitim – sie ist aber kein Stimmungsbild von 2,2 Millionen Beschäftigten.“

(Dehoga Bayern/SAKL)

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