2G und Schließungen

Die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz

Wüst, Müller, Merkel und Scholz
Hendrick Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Olaf Scholz (SPD), SPD-Kanzlerkandidat und Bundesminister der Finanzen, nach der Ministerpräsidentenkonferenz. (Foto: © picture alliance/dpa/AFP-Pool | John Macdougall)
Bund und Länder haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie geeinigt. In Freizeiteinrichtungen sowie Geschäften gilt künftig die 2G-Regel. Clubs und Diskotheken müssen hingegen ab einer Inzidenz von 350 schließen.
Donnerstag, 02.12.2021, 16:13 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

„Wir haben heute von einem Akt der nationalen Solidarität gesprochen, damit wir sinkende Infektionszahlen bekommen und unser Gesundheitssystem nicht überlasten“, erklärt Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Beginn der Pressekonferenz nach der Bund-Länder-Konferenz. Daher soll die Impfkampagne verstärkt werden: Insgesamt 30 Millionen Impfungen sollen noch bis Ende des Jahres durchgeführt werden.

Flächendeckende 2G-Regel

Darüber hinaus hat die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, unabhängig von der Inzidenz die 2G-Regel auszuweiten: Der Zutritt zu Restaurants, Kinos und weiteren Freizeiteinrichtungen in damit nur noch für Geimpfte und Genesene gestatten.  Diese reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. „Es kann ergänzend auch ein Test gefordert werden“, so Merkel. Die 2G-Regel wird auch auf den Einzelhandel ausgeweitet – ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind künftig zudem auf den eigenen Haushalt sowie zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Ausnahme: Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres.

Schließung von Clubs und Diskotheken

„Spätestens ab einer Inzidenz von 350 werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen“, erklärt die Kanzlerin weiter. Ab dieser Inzidenz werden auch private Feiern massiv eingeschränkt: In den Innenbereichen gilt dann eine maximale Teilnehmerzahl von 50 genesenen und geimpften Personen, im Außenbereich sind 200 Geimpfte und Genesene zugelassen.

Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Auch in diesem Jahr wird es wieder ein Feuerwerksverbot an Silvester geben, so NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst. Die Maßnahmen stellen jedoch nur Mindeststandards dar, erklärt der Ministerpräsident. Die Länder haben weiterhin die Möglichkeit selbst strengere Auflage zu erlassen. „Grade in den Hotspots brauchen die Verantwortlichen zur Pandemiebekämpfung zusätzliche Optionen“, so Wüst. Das Infektionsschutzgesetz soll daher nochmal überarbeitet werden, sodass die Länder mehr Spielraum haben. Auch die Übergangsfrist für die Schutzmaßnahmen soll verlängert werden. Damit könnten die strengeren Maßnahmen auch über den 15. Dezember hinaus gültig bleiben.

Wirtschaftshilfen werden verlängert

Olaf Scholz stellt zudem klar, dass Wirtschaftshilfen wie die Überbrückungshilfe bereits verlängert wurden. „Und werden das, wo das noch nicht der Fall ist, auch noch tun“, so der Finanzminister.

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