Ministerpräsidenten-Konferenz

Die neuen Schwellenwerte für härtere Maßnahmen

Hendrik Wüst, Angela Merkel und Olaf Scholz
Noch-Kanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Olaf Scholz (r.) und Hendrik Wüst, Ministerpräsident von NRW, bei der Pressekonferenz zu den Beratungen von Bund und Ländern. (Foto: © picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Michael Kappeler)
Nachdem der Bundestag die neuen Regeln der Ampel-Parteien beschlossen hatte, folgten nun die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz. Diese sind im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis maximal 15. Dezember gültig.
Donnerstag, 18.11.2021, 20:03 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Bei der heutigen Bund-Länder-Konferenz wurden neue Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Krise beschlossen. Diese sollen im Rahmen einer Übergangregelung noch bis maximal 15. Dezember gültig sein.

Maßnahmen orientieren sich an Hospitalisierungsrate

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen griffen, erklärte die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte. Die Konferenz vereinbarte dafür drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen. Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Drei Stufen der Verschärfung

Die Konferenz vereinbarte dafür drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen: Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen  auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus). Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

Verlängerung der Überbrückungshilfe

Darüber hinaus bekommen in der Corona-Krise besonders belastete Unternehmen länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht. Verlängert werden soll auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige. Ein Sonderfonds für Kulturschaffende soll „flexibilisiert“ werden.

(ndr/dpa/NZ)

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