Zeiterfassungspflicht

Digitale Zeiterfassung auch ohne Gesetz ein Muss?

Ein Arbeiter mit einer Uhr
Gastronomie und Hotellerie könnten schnell zu Vorreitern der digitalen Zeiterfassung werden und bei einer möglichen gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht vorbereitet und längst eingearbeitet sein. (© andranik123/stock.adobe.com)
Das EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht wartet zwar immer noch auf Umsetzung in Deutschland, Gastronomie- und Hotelbetriebe sollten jedoch die Chance nutzen und sich jetzt schon auf eine digitale Zeiterfassung einstellen. Lesen Sie, weshalb die Zeit gerade jetzt reif ist für eine digitale Zeiterfassung.
Mittwoch, 25.05.2022, 13:58 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Das reformierte Arbeitszeitgesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil ist nicht durchgegangen – noch nicht jedenfalls. Doch ist eine Pflicht zur digitalen Zeiterfassung längst nicht ganz vom Tisch, denn das EuGH-Urteil vom Mai 2019 will schon lange umgesetzt werden. Mit dem Start in eine vielversprechende Saison nach einer zehrenden Pandemie mit teils neuer Belegschaft und frischem Elan haben Gastronomie und Hotellerie jetzt die Gelegenheit, sich über solche digitalen Lösungen Gedanken zu machen.

Beim Start in die neue Saison ist vieles anders, einiges ist digitaler. Das Wesen der Arbeit und die Ansprüche der Arbeitnehmer haben sich während der Pandemie nicht nur in den Büros tiefgreifend verändert. Auch die Deskless Worker erleben einen Umschwung ihrer Arbeitsweise. New-Work-Maßnahmen und Digitalisierungsprozesse liegen dabei in aller Munde und künstliche Intelligenz und technische Tools werden vielerorts als Helfer eingesetzt.

Auch wenn der Entwurf eines Arbeitszeitgesetzes mit digitaler Zeiterfassungspflicht von Arbeitsminister Hubertus Heil nicht durchgegangen ist, prüft die Ampelkoalition die Sachlage derzeit weiterhin. Noch bedeutet das, es gilt keine allgemeingültige Digitalisierungspflicht. Doch schwebt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung noch immer über den Köpfen der EU-Mitgliedsstaaten und eins bleibt gewiss: Der Neustart wird kommen. Lediglich wie er aussehen wird, ist dabei noch unklar. Doch Gastronomie und Hotellerie-Betriebe sollten daher am besten jetzt schon einen Schritt vorsetzen.

So kam die Zeiterfassungspflicht auf die Agenda

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ließ Gastronomie- und Hotelleriebetriebe in den EU-Mitgliedsstaaten am 19. Mai 2019 aufhorchen. Denn laut Urteil müssen Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber ihres Landes „verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Doch setzte der EuGH den Mitgliedsstaaten keine Frist und so steht seine Umsetzung auch in Deutschland noch heute nicht fest.

Arbeitsminister Hubertus Heil versuchte es Anfang des Jahres immerhin mit einem Gesetzesentwurf, der die digitale Zeiterfassungspflicht in allen Branchen festlegen sollte. Zwar wurde der Entwurf durch ein Veto gekippt, doch prüft die Ampelkoalition laut „Personalwirtschaft“ derzeit, wie ein EuGH-Urteil-konformes Arbeitszeitgesetz aussehen könnte. Währenddessen können sich deutsche Unternehmen überlegen, wie sie die Anforderungen in ihren Betrieben erfüllen könnten und welche Systeme ihnen zur Verfügung stünden.

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Arbeitszeiterfassung mit Zettel und Stift
Ratgeber
Ratgeber

Arbeitszeiterfassung in der Gastronomie: Was macht ein rechtssicheres Zeiterfassungs-Tool aus?

In Gastronomie und Catering erfassen die meisten Betriebe die Arbeitszeit bereits. Doch es ist fraglich, ob die hier gängige Praxis mit Zettel, Stift und händisch ausgefüllten Kalkulationstabellen im Zuge der neuen Regulierung noch rechtskonform sein wird. Doch wie sollte eine revisionssichere, digitale Lösung aussehen?
Politiker im Bundestag
Etat-Beschluss
Etat-Beschluss

Aufschub in der Mehrwertsteuer-Entscheidung

Eigentlich wollten die Haushaltspolitiker heute den Etat-Plan 2024 beschließen. Nun scheint das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts alles durcheinander zu bringen – auch den Entscheid zur Mehrwertsteuer-Entfristung in der Gastronomie.
Alfons Schuhbeck
Haftantritt
Haftantritt

Alfons Schuhbeck hat seine Haftstrafe angetreten

Lange war unklar, wann Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung antreten muss. Nun ist der Spitzenkoch im Gefängnis. 
In den kommenden Tagen muss Alfons Schuhbeck seine Haft antreten.
Recht
Recht

Alfons Schuhbeck muss Haft antreten

Alfons Schuhbeck war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Jetzt hat ihn die Staatsanwaltschaft München I zum Haftantritt geladen.
Alfons Schuhbeck
Gefängnis
Gefängnis

Alfons Schuhbeck: Unklarheit über seinen Haftantritt

Im vergangenen Jahr wurde Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe verurteilt. Wann er die Haft antreten soll, weiß der Spitzenkoch jedoch selbst noch nicht.
Alfons Schuhbeck
Entscheidung
Entscheidung

Urteil gegen Alfons Schuhbeck ist weitgehend rechtskräftig

Kein Jahr ist es her, dass Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Gegen das Urteil hat er am Bundesgerichtshof gekämpft. Nun kam die Entscheidung aus Karlsruhe.
Alfons Schuhbecks Gewürzladen in München
Rettung
Rettung

Alfons Schuhbeck: Investor rettet Gewürzladen

Aufatmen bei Alfons Schuhbeck: Nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohte dem Spitzenkoch auch noch das Aus seines Gewürz-Imperiums. Nun scheint jedoch Rettung in Sicht.