EU-Kommission beanstandet deutsche Pläne für Tierhaltungslogo
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Einbeziehung ausländischer Ware in das verpflichtende Tierhaltungslogo für Fleisch auf dem deutschen Markt stößt auf Einwände der EU-Kommission. In ihrer jetzigen Form seien die Pläne nicht mit EU-Regeln kompatibel, heißt es in einer Stellungnahme der Brüsseler Behörde. Sollte Deutschland sie so umsetzen, könnte ein Strafverfahren drohen. Das Bundesagrarministerium teilte auf Anfrage mit, die Stellungnahme werde derzeit geprüft.
Union und SPD planen mehrere Änderungen an der 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossenen staatlichen Kennzeichnung. Der Start mit Schweinefleisch wurde deshalb auf Anfang 2027 verschoben. Das Logo soll dann nicht nur in Supermärkten, sondern auch in Restaurants kommen. Zudem soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Dieser Aspekt wurde wie bei solchen Vorhaben üblich zur Prüfung an die EU-Kommission gegeben.
EU-Kommission sieht Konflikt mit EU-Recht
Die Behörde sieht darin in ihrer auf den 11. August datierten Stellungnahme eine Einschränkung des freien Warenverkehrs. Im Gesetzesentwurf sei nicht vorgesehen, dass ausländische Kennzeichnungssysteme anerkannt werden. Deshalb müssten ausländische Erzeuger künftig nachweisen, dass sie die deutschen Anforderungen erfüllen – sonst würde ihr Fleisch mit der niedrigsten Haltungsform „mindestens Stall“ gekennzeichnet. Ein zusätzlicher Aufwand.
Verbraucher könnten deshalb außerdem nicht immer am Logo die tatsächlichen Haltungsbedingungen erkennen. Ihnen könnten zudem wichtige Informationen fehlen, wie die Kommission am Beispiel Dänemark kritisiert: Das Land sei einer der größten Exporteure von Schweinefleisch nach Deutschland und schreibe „wichtige Beiträge zur Verbesserung des Tierschutzes, wie etwa die Haltung einer größeren Anzahl von Schweinen mit intakten Schwänzen oder die Erhöhung der Zahl nicht kastrierter Schweine“, vor. An den deutschen Tierhaltungsstufen sei dies nicht erkennbar.
Die EU-Kommission kritisiert darüber hinaus zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei Bio-Produkten. Denn um Fleisch aus dem Ausland in Deutschland als biologisch produziert verkaufen zu dürfen, würde nicht reichen, dass es bereits in einem anderen EU-Staat als ökologisch oder biologisch anerkannt wurde. Zusätzlich müsste auch das deutsche Mitteilungs-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitssystem eingehalten werden. Darin sieht die Kommission einen weiteren Verstoß gegen EU-Recht.
Kennzeichnung soll auch in Restaurants kommen
Für die Hospitality-Branche ist vor allem die geplante Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung relevant. Der Gesetzentwurf sieht vor, künftig auch zum menschlichen Verzehr vorbereitete und verzehrfertige Lebensmittel einzubeziehen.
Damit würde die staatliche Tierhaltungskennzeichnung beispielsweise auch Restaurants, Kantinen und Imbisse erreichen. Gastronomische Betriebe müssten ihren Gästen Informationen zur Haltungsform des verwendeten Fleisches zur Verfügung stellen. Das geplante Kennzeichnungssystem unterscheidet fünf Kategorien von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“.
Gerade diese Ausweitung stößt in der Branche auf erheblichen Widerstand. Ein breites Verbändebündnis aus Gastronomie, Industrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung hatte bereits zuvor eine verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel entschieden abgelehnt. Dieses Bündnis sieht sich nun durch die Stellungnahme der EU-Kommission in seinen bisherigen Bedenken bestätigt.
Verbändebündnis warnt vor hohem Aufwand und geringem Nutzen
Die Verbände kritisieren vor allem die praktischen Folgen für Betriebe mit komplexen und wechselnden Lieferketten. Hersteller, Großhandel und Gastronomen müssten nach ihrer Einschätzung unter anderem IT-Systeme und Warenströme anpassen, zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen sowie Speisekarten, Aushänge, Apps und digitale Bestellsysteme bei wechselnden Lieferungen fortlaufend aktualisieren.
In den Betrieben würde dies dauerhaft Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro auslösen – der Gesetzentwurf selbst spricht von jährlich sechs Millionen, im ersten Jahr sogar noch mehr. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe könnten diese zusätzlichen Belastungen in der bereits jetzt angespannten wirtschaftlichen Lage kaum stemmen. Aus Sicht der Verbände steht diesem erheblichen Aufwand kein angemessener Mehrwert gegenüber.
In vielen Speisen würden bereits heute freiwillig Produkte aus höheren Haltungsformen integriert, die jedoch aufgrund der komplexen Lieferkettenstrukturen und oftmals kurzfristigen Lieferantenwechseln nicht tages- und ortsgenau angegeben werden könnten.
Das Verbändebündnis befürchtet deshalb, dass Betriebe vorsorglich pauschal nur die niedrigste Haltungsstufe angeben könnten, um den unverhältnismäßig hohen Bußgeldern des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu entgehen. Dieses Downgrading könnte nach Einschätzung der Verbände wiederum die Kaufanreize für Fleischprodukte höherer Haltungsformen schwächen. Damit drohe die Kennzeichnung sowohl das Ziel größerer Verbrauchertransparenz als auch die angestrebte Förderung höherer Tierwohlstandards zu verfehlen.
„Das Votum aus Brüssel bestätigt in zentralen Punkten, wovor wir seit Monaten warnen“
Die Verbände fordern das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) daher auf, Konsequenzen aus der deutlichen Kritik aus Brüssel zu ziehen.
„Das Votum aus Brüssel bestätigt in zentralen Punkten, wovor wir seit Monaten warnen: Der Gesetzentwurf schafft unverhältnismäßige bürokratische Belastungen und beschränkt den freien Warenverkehr, ohne einen angemessenen zusätzlichen Nutzen zu belegen“, erklärt das Verbändebündnis. "Es wäre deshalb der falsche Weg, dieses bislang noch nicht praktisch erprobte Kennzeichnungssystem auch auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel auszuweiten. Die neue Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden."
Für die Außer-Haus-Verpflegung müsse es bei freiwilligen Kennzeichnungsmöglichkeiten bleiben: „Statt neuer bürokratischer Pflichten braucht es praxistaugliche Lösungen und gezielte Anreize für mehr Tierwohl, die gemeinsam mit allen Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette entwickelt werden.“
Entscheidung frühestens im November
Mit der Stellungnahme aus Brüssel ist die europarechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen. Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die zusätzliche verpflichtende Angaben im Sinne der EU-Lebensmittelinformationsverordnung darstellen können, werden von der EU-Kommission in einem gesonderten Verfahren geprüft. Die nun vorliegende Stellungnahme greift dieser Prüfung ausdrücklich nicht vor.
Aufgrund der ausführlichen Stellungnahme darf Deutschland den Gesetzentwurf nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist am 12. November 2026 annehmen. Die Bundesregierung muss die EU-Kommission darüber informieren, welche Maßnahmen sie aufgrund der Stellungnahme zu ergreifen beabsichtigt. Damit verringert sich der Zeitrahmen zwischen Beschluss und Umsetzungspflicht weiter. Aufgrund der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit appellieren die Verbände daher an den Gesetzgeber, hinreichende Umsetzungsfristen zu beachten.
(dpa/Dehoga/SAKL)