Corona-Hilfen

EU-Kommission genehmigt die November- und Dezemberhilfe Extra

Stempel mit der Aufschrift Fördermittel auf Geldscheinen
EU-Kommission genehmigt die erweiterten beihilferechtlichen Rahmen für die außerordentliche Wirtschaftshilfen. (Foto: © iStockphoto)
Die EU-Kommission hat die erweiterte November- und Dezemberhilfe genehmigt. Somit können Unternehmen auch ohne Einzelnotizifierung Wirtschaftshilfen in Höhe von über 4 Millionen Euro erhalten.
Montag, 25.01.2021, 12:29 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Die EU-Kommission hat den noch ausstehenden Teil der außerordentlichen Wirtschaftshilfen, die sogenannte November- und Dezemberhilfe Extra, genehmigt. Damit stehen die Förderbedingungen insbesondere für Unternehmen fest, die im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe Beträge von über 4 Millionen Euro geltend machen wollen. „Ich begrüße die Entscheidung der EU-Kommission ausdrücklich. Damit sind außerordentliche Wirtschaftshilfen auch von über 4 Millionen Euro beihilferechtlich möglich“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Altmaier. „Das ist ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte und dringend notwendig, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten.

Die Bedingungen im Überblick

Bislang hätten Unternehmen für Beihilfen von über 4 Millionen Euro pro Unternehmen eine sogenannte Einzelnotizifierung vornehmen müssen. Mit der beihilferechtlichen Freigabe für Förderungen von über 4 Millionen Euro pro Unternehmen ist dieses sehr aufwändige nicht mehr erforderlich.

Das EU-Beihilferecht macht es aber erforderlich, dass die Beihilfen nur bewilligt werden dürfen, soweit die Unternehmen im Einzelnen einen Schaden nachgewiesen haben. Hierzu ist im Nachgang der vorläufigen Beihilfengewährung eine sorgfältige Prüfung im Rahmen der Schlussabrechnung notwendig, mit der sichergestellt wird, dass keine Überförderung erfolgt.

Antragsstellung

Die Antragstellung für die November-/Dezemberhilfe Extra, die wie die November- und Dezemberhilfe einen Ersatz von bis zu 75 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahreszeitraum vorsieht, wird voraussichtlich im Februar über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe möglich sein. Der Antrag wird über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen.

(BMWi/NZ)

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