EU-Verpackungsverordnung: IHA warnt vor zusätzlicher Bürokratie für Hotels
Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt vor zusätzlichen Bürokratiebelastungen für Hotels und Gastronomiebetriebe im Zuge der Umsetzung der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR). Hintergrund ist die Auslegung der Verordnung durch die Europäische Kommission.
Danach könnten Hotels, Restaurants, Bars und Cafés bereits dann als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sich ihr Name oder Logo auf einer Verpackung befindet. Dies würde insbesondere kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes mit umfangreichen zusätzlichen Pflichten belasten, obwohl sie weder die Verpackungen herstellen noch deren technische Gestaltung bestimmen.
Gemeinsam mit HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop fordert die IHA deshalb eine Korrektur der Definition des Begriffs „Hersteller“ und den Abbau von Bürokratiebelastungen.
„Hotels und Gastronomiebetriebe sind Anwender von Verpackungen, nicht deren Hersteller. Wer lediglich sein Logo auf einer Verpackung anbringt, kann doch nicht automatisch für deren technische Konformität verantwortlich gemacht werden“, kritisiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).
IHA: Hotels sind Anwender, keine Hersteller
Die von der EU-Kommission aktuell veröffentlichten Leitlinien zur PPWR würden davon ausgehen, dass Unternehmen mit eigenem Branding auf Verpackungen maßgeblichen Einfluss auf deren Gestaltung und Zusammensetzung ausüben. Dies entspreche jedoch nicht der betrieblichen Realität, argumentieren die Verbände.
In den meisten Fällen würden Verpackungen von spezialisierten Herstellern entwickelt, produziert und in Verkehr gebracht. Hotels und Gastronomiebetriebe könnten meist lediglich über das äußere Erscheinungsbild, etwa den Aufdruck ihres Logos, entscheiden.
Zusätzliche Pflichten und Kosten befürchtet
Eine Einstufung als Hersteller hätte nach Angaben der Verbände weitreichende Folgen. Die betroffenen Betriebe müssten umfangreiche Anforderungen zu Verpackungsdesign, Dokumentation, Konformitätserklärungen, Berichterstattung sowie zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen. Dies würde nach Einschätzung der Verbände erhebliche zusätzliche Kosten und Bürokratie verursachen, ohne einen erkennbaren ökologischen Mehrwert zu schaffen.
Zudem bestehe die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Mehrere nationale Behörden hätten bereits auf die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben hingewiesen, um Wettbewerbsverzerrungen und eine weitere Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden.
Verbände fordern Klarstellung
Die Verbände appellieren daher an die Europäische Kommission, in den Leitlinien und FAQ-Dokumenten eindeutig klarzustellen, dass Gastgewerbe- und Einzelhandelsunternehmen nicht als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sie standardisierte Verpackungen eines tatsächlichen Verpackungsherstellers verwenden und deren technische Gestaltung nicht beeinflussen. Die Verwendung eines eigenen Logos oder Markennamens allein dürfe hierfür nicht ausschlaggebend sein.
„Die Umweltziele der PPWR müssen wirksam und bürokratiearm umgesetzt werden“, erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. „Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit und verhältnismäßige Regelungen. Verantwortung muss dort angesiedelt werden, wo tatsächlich über Zusammensetzung und Gestaltung von Verpackungen entschieden wird.“
(IHA/SAKL)