Lockerungen

Veranstaltungen in Hamburg wieder erlaubt

Alexander Brückmann (l.), Geschäftsführer des Hamburger Event-Caterers Tafelspitz
Alexander Brückmann (l.), Geschäftsführer des Hamburger Event-Caterers Tafelspitz, ist froh über das Ende des Veranstaltungsverbots. (Foto: ©Christiane Koch, Hamburg/Tafelspitz GmbH Full Service Catering)
Catering-Unternehmen können etwas aufatmen. Seit 1. Juli 2020 gilt eine neue Corona-Verordnung, die auch Events wieder ermöglicht. Ein Hamburger Event-Caterer hatte zuvor gegen das Veranstaltungsverbot geklagt.
Donnerstag, 02.07.2020, 14:06 Uhr, Autor: Kristina Presser

Gute Nachricht für Hamburgs Catering-Branche: Zum 1. Juli 2020 sind mehrere Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Kraft getreten, die Hamburgs Regierung aufgrund konstant niedriger Fall-Zahlen erlassen hat – und die betreffen auch die Event-Gastronomie. Demnach sind nun wieder Veranstaltungen erlaubt, unter Auflagen zur Kontaktrückverfolgung, Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Diese Entwicklung dürfte vor allem das Hamburger Catering-Unternehmen Tafelspitz freuen. Es hatte gegen das lange bestehende Veranstaltungsverbot Klage beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht.

Wie viele Personen an einer Veranstaltung teilnehmen dürfen, hängt laut neuer Corona-Verordnung unter anderem davon ab, ob die Veranstaltung unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfindet. Ist der Event draußen und gibt es feste Sitzplätze, dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmen (in geschlossenen Räumen bis zu 650). Ohne feste Sitzplätze beträgt die maximale Teilnehmerzahl im Freien 200 Personen (in geschlossenen Räumen bis 100).

Alkoholausschank entscheidet über maximale Teilnehmerzahl

Wichtig außerdem: wird Alkohol ausgeschenkt? Wenn ja, reduziert sich die Höchstzahl bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze um jeweils die Hälfte. Dr. Kerstin Gröhn, Anwältin von der Kanzlei Klemm & Partner, die die Firma Tafelspitz vertritt: „Ganz wichtig ist: Auch wenn Alkohol ausgeschenkt werden sollte, bleibt es bei einer maximalen Teilnehmerzahl von 1.000 im Freien und von 650 in geschlossenen Räumen.“ Darüber hinaus darf in geschlossenen Räumen pro zehn Quadratmeter nur eine Person anwesend sein. Private Feiern in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück sind mit bis zu 25 Personen wieder möglich.

Alexander Brückmann, Geschäftsführer der Firma Tafelspitz, ist vorsichtig optimistisch: „Wir sind immer noch meilenweit vom Normalzustand entfernt. Immerhin ist jetzt aber deutlich das Licht am Ende des Tunnels erkennbar und wir können für unsere Kunden wieder Veranstaltungen planen und durchführen.“

Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Während die Catering-Branche also etwas aufatmen kann, haben Clubs, Diskotheken und Musikclubs weiterhin das Nachsehen. Sie bleiben aus Infektionsschutzgründen weiter geschlossen, wie die Stadt Hamburg mitteilte.

Alle aktuellen Lockerungen für Hamburg (Stand 1. Juli 2020): hier.
(Stadt Hamburg/Tafelspitz GmbH/KP)

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