Forderung der NGG

Finger weg vom Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz

Eine Uhr, aus der ein Viertel herausgeschnitten wurde, welches etwas versetzt daneben liegt
Guido Zeitler, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert ein klares Bekenntnis der zukünftigen Regierung zum Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz. (Foto: fotomek/fotolia)
Anlässlich der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD hat Guido Zeitler, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), ein klares Bekenntnis sowohl zum Mindestlohn- als auch zum Arbeitszeitgesetz gefordert.
Donnerstag, 11.01.2018, 08:55 Uhr, Autor: Markus Jergler

„Seit seinem Inkrafttreten laufen Arbeitgeber und ihre Verbände, insbesondere der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, Sturm gegen die Dokumentationspflichten im Mindestlohngesetz. Ihnen ist ein Dorn im Auge, dass im Mindestlohngesetz Sanktionen vorgesehen sind, wenn die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst wird. Aber nur wenn die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden, sind sie auch kontrollierbar. Wer die Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen als unnötige Bürokratie verunglimpft, will durch die Hintertür den gesetzlichen Mindestlohn umgehen und Beschäftigte länger arbeiten lassen als vertraglich vereinbart und bezahlt. Wenn die Aufzeichnungspflicht fällt, ist der Mindestlohn Geschichte und der Schwarzarbeit werden Tür und Tor geöffnet“, befürchtet Zeitler.

In den Sondierungsgesprächen und möglichen Koalitionsverhandlungen dürfen die Erfolgsgeschichte des Mindestlohns und das Mindestlohngesetz nicht zur Disposition gestellt oder verwässert werden, so der NGG-Vize. „Eine neue Bundesregierung darf sich nicht nur an den Profit- und Flexibilisierungsinteressen der Arbeitgeber orientieren.“ Das gelte auch für das Arbeitszeitgesetz. Bereits heute sei es möglich, vom Achtstundentag abzuweichen und die Arbeitszeit sehr flexibel zu gestalten, wenn es dafür zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausgleich gebe.

Zeitler: „Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz. Es dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen. Das gilt auch in den Zeiten der Digitalisierung und des technologischen Fortschritts. Was die Menschen brauchen, ist eine soziale Flexibilisierung der Arbeitszeit und keine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit mit Restfreizeit. Die Menschen brauchen eine andere Form der Flexibilität, als Unternehmen sie verlangen. Sie brauchen selbstbestimmtere und an ihren Interessen ausgerichtete Arbeitszeiten.“ (MJ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro
Arbeitswelt
Arbeitswelt

NGG begrüßt Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Der Deutsche Bundestag hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde beschlossen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten begrüßt diesen Beschluss. Rund sechs Millionen Beschäftigte würden davon profitieren.
Lohn- / Gehaltsabrechnung
NGG klagt an
NGG klagt an

Viele Kellner und Köche erhalten keinen Mindestlohn

Immer wieder gibt es Ärger beim Thema Mindestlohn. Auch in Bayern sollen laut Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Angestellte der Gastronomie häufig unter Mindestlohn bezahlt worden sein.
Faust mit Gabel in der Hand
Kontrollen des Zolls
Kontrollen des Zolls

Zehn Prozent der Gastro-Betriebe bei Mindestlohn-Schummelei erwischt

Bei Mindestlohn-Kontrollen des Zolls im Gastgewerbe sind im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern in zehn Prozent der überprüften Unternehmen Verstöße festgestellt worden. 
Noch liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,00 Euro. Dies soll sich zum 1. Januar 2024 ändern.
Politik
Politik

Mindestlohn soll 2024 auf 12,41 Euro angehoben werden

Angesichts stark gestiegener Verbraucherpreise sprechen sich nicht nur Sozialverbände für eine Anhebung des Mindestlohns um 2 Euro aus. Das wäre ein Plus von 16,7 Prozent. Mit Blick auf die Kosten hoffen Unternehmen – auch aus der Hospitality-Branche – auf eine geringere Anhebung.
Markus Suchert
Statement
Statement

„Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung müssen unterbleiben!“ – Markus Suchert appelliert an die Politik

Hubertus Heil kündigte an, ab 2024 mit einer deutlichen Steigerung des Mindestlohns zu rechnen. Dies löste bereits starke Kritik aus. Nun nimmt auch Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie, Stellung zur Äußerung des Bundesarbeitsministers.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
Politik
Politik

Hubertus Heil rechnet 2024 mit „deutlicher Steigerung“ des Mindestlohns

Der Bundesarbeitsminister erwartet ab 2024 einen wesentlich höheren Mindestlohn – und schaltet sich damit in eine immer wieder heiß diskutierte Debatte ein. Seine Äußerung stößt dabei auf Kritik.  
Kellern serviert Gästen Essen
Vergütung
Vergütung

Mindestlohnerhöhung im Gastgewerbe

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland eine neue Lohnuntergrenze. Von dieser profitieren laut Bundesregierung rund sechs Millionen Menschen. Doch was bedeutet die Mindestlohnerhöhung für das Gastgewerbe?