Rauchverbot

FPÖ fordert Entschädigungsfonds für Gastronomen

Rauchverbotsschild
Bye bye Glimmstängel – zumindest in allen geschlossenen Gastro-Räumen hat es sich ab sofort ausgequalmt. (©: Jürgen Hüls/fotolia)
Ein Gastro-Fonds in Höhe von 200 Millionen Euro soll jetzt überflüssige Investitionen in getrennte Raucherbereiche abgelten. Außerdem richtet die FPÖ eine Hotline für bestrafte Wirte ein.
Donnerstag, 31.10.2019, 12:21 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

In der Zeit von 2009 bis Ende 2014 haben die Gastronomen rund 200 Millionen Euro für Raumabtrennungen und Lüftungsanlagen investiert. „Die Wirte haben der Politik vertraut und sind bitter enttäuscht worden. Es ist nun eine Frage der Fairness und Gerechtigkeit, all jenen, die investiert haben, die Kosten dafür zurückzuerstatten“, fordert der niederösterreichische FPÖ-Landespartei- und Klubobmann Udo Landbauer die Einführung eines Gastro-Fonds in der Höhe von 200 Millionen Euro. Über den Gastro-Fonds sollten alle Unternehmer, Wirte, Bar- und Lokalbetreiber zumindest in den nächsten zwei Jahren die Möglichkeit haben, für getätigte Investitionen entschädigt zu werden. (Noch im Sommer dieses Jahres hat die FPÖ allerdings im Parlament gegen den Antrag der ÖVP gestimmt, der Abschlagszahlungen für genau solche Investitionen vorgesehen hätte. Anm. d. Red.)

Aber auch gegen die von Wiens Stadträtin Ulli Sima angekündigten harten Strafen von 800 Euro schon beim ersten Vergehen schießt die FPÖ scharf. Diese würden der von Türkis-Blau beschlossen Beratungspflicht im Verwaltungsstrafgesetz widersprechen, erklärt FPÖ-Wien-Chef und Wiens Vizebürgermeister Dominik Nepp die in §33a VStG festgeschriebene Regelung. Diese besagt demnach, dass die Behörde den Gastronomen bei Verstößen beraten und eine Frist zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes einräumen müsse. Erst nach Ablauf dieser Frist könne gestraft werden. Die FPÖ-Wien hat daher bereits eine Hotline (Tel.: 0800070110) und eine Mailadresse (rauchverbot@fpoe-wien.at) eingerichtet und bietet jedem Unternehmer an, sich zu melden, wenn bereits ab dem ersten Vergehen gegen das Rauchverbot eine Strafe gegen ihn verhängt wurde.

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